Archiv der GVE-Wartungs- und Supportverträge

Letzte Aktualisierung: 10.05.2020

Dieser GVE-Wartungs- und Supportvertrag (“Wartungsvertrag“) regelt die Wartungs- und Supportdienstleistungen von GVE Global Vision Inc. (“Weltweite Vision“) an den Kunden (GlobalVision und Kunde werden im Folgenden zusammenfassend als“Parteien“ oder einzeln als“Partei“).

DURCH DEN KAUF ODER DIE NUTZUNG DER GLOBALVISION-SUPPORTDIENSTE BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIESEN WARTUNGSVERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN IHN GEBUNDEN ZU SEIN.

1. DEFINITIONEN

1,1“Kunde„bezeichnet die Einzelperson, das Unternehmen, die Partnerschaft, das Joint Venture, die Regierungsbehörde, die Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, den Trust, die Vereinigung oder eine andere juristische Person, die einen Rahmenvertrag mit GlobalVision abgeschlossen hat.

1,2“Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anweisungen, Materialien und andere Unterlagen, ob in gedruckter, elektronischer oder anderer Form, die GlobalVision dem Kunden zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt und die von GlobalVision von Zeit zu Zeit von GlobalVision aktualisiert werden.

1,3“Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet alle Handlungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt; Pandemien; Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosionen; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden; Kriegshandlungen, Terrorakte, Feindseligkeiten, Sabotage, Invasionen, Unruhen oder andere zivile Unruhen; behördliche Beschränkungen (einschließlich der Kündigung von Exportlizenzen), Aktionen, Embargos oder Blockaden geltende Schäden; oder nationaler oder regionaler Notfall.

1,4“Zwischenfall“ bezeichnet jedes Ereignis, das nicht zum Standardbetrieb der Software gehört und das eine Unterbrechung oder eine Verringerung der Servicequalität verursacht oder verursachen kann, auf die der Kunde bei der Nutzung der Software stößt.

1,5“Rahmenvertrag“ bezeichnet einen Softwarelizenzvertrag, einen Software-as-a-Service (SaaS) -Vertrag oder eine andere geltende Vereinbarung, die von den Parteien geschlossen wurde.

1,6“Auflösung“ bedeutet, dem Kunden eine Lösung für den Vorfall mitzuteilen, den normalen Betrieb wiederherzustellen und dem Kunden die Nutzung der Software zu ermöglichen.

1,7“Software“ bezeichnet die Softwareprodukte (einschließlich aller Add-Ons oder Module), die dem Kunden im Rahmen eines Rahmenvertrags lizenziert wurden. Die Software umfasst ohne Einschränkung alle Kopien, Updates, Firmware und/oder Verbesserungen der Software.

1,8“Öffnungszeiten des Supports“ bedeutet Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr EST, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada.

1,9“Unterstützende Dienste“ bezeichnet die Wartungs- und Supportdienstleistungen, die GlobalVision im Rahmen dieser Vereinbarung erbringt, nämlich die Identifizierung, Diagnose und Korrektur von Vorfällen durch das Support-Team von GlobalVision. Die Unterstützungsdienste können die Bereitstellung von Updates beinhalten, sind aber nicht darauf beschränkt.

1,10“Materialien von Drittanbietern“ bezeichnet Materialien und Informationen in jeder Form oder auf jedem Medium, einschließlich Open-Source-Software oder anderer Software, Dokumente, Daten, Inhalte, Spezifikationen, Produkte, Geräte oder Komponenten der Software oder der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Support-Services oder im Zusammenhang mit diesen, die nicht Eigentum von GlobalVision sind und die Eigentum Dritter sind.

1,11“Aktualisieren“ bezeichnet eine Änderung, die Fehlerkorrekturen, Patches und/oder Bugfixes beinhaltet und/oder Funktions- oder Leistungsverbesserungen wie Upgrades und neue Versionen bietet und eine aktualisierte Dokumentation beinhaltet.

1,12“Problemumgehung“ bezeichnet eine von GlobalVision dem Kunden vorgeschlagene Maßnahme, die es dem Kunden ermöglicht, die Software für seinen normalen Geschäftsbetrieb zu verwenden, bis eine Lösung vorliegt. Für die Zwecke der in Abschnitt 5 unten aufgeführten Servicelevels gilt eine Problemumgehung als Lösung.

2. ÄNDERUNG DER UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

2.1 Änderung der Support-Dienste. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Support-Services nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche Änderungen treten sofort nach Veröffentlichung des überarbeiteten Wartungsvertrags auf der GlobalVision-Website in Kraft. Falls von GlobalVision vorgenommene Änderungen negative wesentliche Auswirkungen auf die Support-Services haben, treten diese Änderungen mit der Verlängerung der jeweils aktuellen Laufzeit des Rahmenvertrags oder der im jeweiligen Bestellformular angegebenen Support-Laufzeit in Kraft, sofern zutreffend. Die Inanspruchnahme der Support-Services durch den Kunden nach Vornahme solcher Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden zum geänderten Wartungsvertrag.

3. UNTERSTÜTZENDE DIENSTE

3.1 Supportzeiten. GlobalVision verpflichtet sich, alle Supportleistungen während der Supportzeiten gemäß diesem Wartungsvertrag zu erbringen. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Supportzeiten nach eigenem Ermessen zu ändern. Ungeachtet des Vorstehenden bietet GlobalVision rund um die Uhr Support für Level-1-Support.

3.2 Supporttickets. Der Kunde kann ein Ticket beim Support-Team von GlobalVision eröffnen, indem er:

(i) Telefonieren unter 1-514-624-4422/1-800-501-0511;

(ii) Versand per E-Mail support@globalvisioninc.com; oder

(iii) Hier klicken: https://globalvision.co/support-request/

3.3 Unterstützungssprache. Alle Support-Mitteilungen müssen auf Englisch erfolgen.

3.4 Aktualisierungen. GlobalVision stellt dem Kunden Updates zur Verfügung, die GlobalVision nach eigenem Ermessen allen seinen Kunden ohne zusätzliche Kosten allgemein zur Verfügung stellen kann. Alle Updates gelten als Software und unterliegen allen geltenden Bedingungen des Rahmenvertrags. GlobalVision kann Updates nach eigenem Ermessen entwickeln und bereitstellen, und GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates zur Behebung bestimmter Probleme zu entwickeln.

3.5 Installation von Updates. Der Kunde verpflichtet sich, alle Updates umgehend nach Erhalt zu installieren (es sei denn, die Software wird automatisch von GlobalVision aktualisiert). GlobalVision kann Updates per Download von einer von GlobalVision benannten Website bereitstellen. Für den Erhalt solcher Updates durch den Kunden ist eine Internetverbindung erforderlich, und der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er über die erforderliche Verbindung verfügt. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates über andere Medien bereitzustellen.

3.6 Ausschlüsse. Die Support-Services umfassen keine neuen Technologien, neue Module, neue Versionen und/oder neue Versionen der Software, die GlobalVision nach eigenem Ermessen als separates oder neues Produkt herausgeben kann.

3.7 Bedingungen. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von Support-Diensten, einschließlich aller oder einzelner Updates, von der Registrierung der Software durch den Kunden abhängig zu machen, für die Support angefordert wird.

4. FERNDIENSTE

4.1 Fernzugriff. GlobalVision kann dem Kunden Fernunterstützungsdienste zur Verfügung stellen, um ihn bei der Analyse und Lösung von Vorfällen zu unterstützen. Wenn ein solcher Fernzugriff für die Erbringung der Support-Dienste erforderlich ist, gewährt der Kunde GlobalVision je nach Fall Zugriff auf sein Netzwerk, System und/oder Computer, um Fernzugriffssoftware zu installieren und zu verwenden (“Software für den Fernzugriff“) erforderlich, damit GlobalVision Support-Dienste aus der Ferne bereitstellen kann. Jede Verzögerung durch den Kunden bei der Bereitstellung des Zugangs zu seinem Netzwerk, System und/oder seinen Computern verlängert die unten aufgeführten Lösungszeiträume um einen Zeitraum, der der Verzögerung vom Zeitpunkt der Anfrage bis zur Gewährung des Zugriffs entspricht.

4.2 Kundeninformationen. Die Fernzugriffssoftware enthält technische Maßnahmen zur Erfassung und Übertragung bestimmter diagnostischer, technischer, nutzungsbezogener und verwandter Informationen, einschließlich Informationen über die Computer, Systeme, Netzwerke und Materialien Dritter, die sich auf die Nutzung der Software durch den Kunden beziehen oder daraus abgeleitet wurden (“Informationen zum Kunden“). Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass: (a) GlobalVision Kundeninformationen im Rahmen der Erbringung der Support-Dienstleistungen erheben, verarbeiten und nutzen darf, vorausgesetzt, GlobalVision erfasst, verarbeitet und nutzt nur Kundeninformationen, die es für die Analyse und Lösung eines Vorfalls für notwendig erachtet; und (b) die Fernzugriffssoftware kann ganz oder teilweise im Netzwerk, System und/oder auf Computern des Kunden verbleiben, je nachdem ein Vorfall behoben wurde. Kundeninformationen werden jederzeit gemäß den Richtlinien zur Verwaltung personenbezogener Daten von GlobalVision, die von Zeit zu Zeit geändert wird, gesammelt, verarbeitet und verwendet, die unter folgender Adresse eingesehen werden kann: https://globalvision.co/privacy-policy/.

5. VERWALTUNG VON ZWISCHENFÄLLEN

5.1 Vorfälle. GlobalVision behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Folgendes zu bestimmen: (a) was einen Vorfall darstellt; und (b) wann ein Vorfall als gelöst gilt. GlobalVision kann nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage der Umstände des Vorfalls einen Vorfall von einer Stufe zur anderen umklassifizieren und wird den Kunden darüber informieren.

5.2 Zeitrahmen für die Lösung. In der folgenden Tabelle sind die angestrebten Lösungszeitrahmen von GlobalVision aufgeführt.

Description Email Chat Phone

Initial response
Acknowledgment of support request
1 hour

3 minutes

On call

Level 1 Resolution*
Low
How-tos, account issues, password resets, activation
1 hour

3 minutes

On call

Level 2 Resolution
Medium
Inspection issues, general software issues, software performance
8 hours

8 hours

8 hours

Level 3 Resolution
Major
Hardware performance, hardware issues, inspection issues, support
for older software

24 hours

24 hours

24 hours

Level 4 Resolution
Critical
Production server down, incident causing major financial impact, major systems failure
2 hours

2 hours

2 hours
* Troubleshooting beyond Level 1 issues cannot be conducted over chat.

5.3 Reaktionszeit und Lösung. GlobalVision wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um: (a) innerhalb der in der obigen Tabelle angegebenen Reaktionszeit zu reagieren und (b) eine Lösung oder einen Workaround für einen Vorfall bereitzustellen. Ungeachtet des Vorstehenden garantiert GlobalVision nicht, dass es in der Lage sein wird, auf einen Vorfall innerhalb der geltenden Reaktionszeit zu reagieren oder dass es in der Lage sein wird, eine Lösung oder einen Workaround für einen Vorfall bereitzustellen.

5.4 Auswirkung eines Fehlers oder einer Verzögerung. GlobalVision ist nicht verantwortlich oder haftbar, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund der eigenen Verzögerung des Kunden oder der Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Wartungsvertrag verhindert oder verzögert wird.

5.5 Ausnahmen. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Supportleistungen im Zusammenhang mit Vorfällen zu erbringen, die sich ganz oder teilweise aus folgenden Gründen ergeben oder daraus resultieren:

(a) die Verwendung von Software oder Medien, auf denen sie bereitgestellt wird und die nicht mehr von GlobalVision unterstützt wird;

(b) Änderungen oder Schäden an der Software oder den Medien, auf denen sie bereitgestellt wird, die dem Kunden oder Dritten zuzuschreiben sind;

(c) jeder Betrieb oder jede Nutzung der Software oder jede andere Aktivität im Zusammenhang mit der Software, die nicht der Dokumentation entspricht, einschließlich der Integration oder Kombination, des Betriebs oder der Nutzung der Software in oder mit Technologien (einschließlich Software, Hardware, Firmware, System oder Netzwerk) oder Diensten, die nicht ausdrücklich schriftlich von GlobalVision genehmigt wurden;

(d) Materialien Dritter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich von GlobalVision etwas anderes genehmigt wurde;

(e) jegliche Fahrlässigkeit, Missbrauch, falsche Anwendung oder Missbrauch der Software durch den Kunden;

(f) das Versäumnis des Kunden, Updates, die GlobalVision dem Kunden zuvor zur Verfügung gestellt hat, umgehend zu installieren;

den Betrieb oder den Zugriff auf das System oder Netzwerk des Kunden oder eines Dritten;

(g) alle Open-Source-Komponenten, Beta-Software, Software, die GlobalVision zu Test- oder Demonstrationszwecken zur Verfügung stellt, temporäre Softwaremodule oder Software, für die GlobalVision keine Lizenzgebühr erhält;

(h) jede Verletzung oder Nichteinhaltung einer Bestimmung des Rahmenvertrags oder dieses Wartungsvertrags; oder

(ai) jedes Ereignis höherer Gewalt oder jede ungewöhnliche physische, elektrische oder elektromagnetische Belastung.

5.6 Keine Updates. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates bereitzustellen:

für jede Version oder Version der Software, die nicht die aktuellste ist;

für jede Software, für die nicht alle zuvor ausgegebenen Updates vom Kunden installiert wurden;

für den Fall, dass der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag oder diesem Wartungsvertrag verstoßen hat; oder

für jegliche Software, die auf andere Weise als von GlobalVision oder mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung von GlobalVision geändert wurde oder die mit Hardware, Software, Konfiguration oder Betriebssystem verwendet wird, die nicht in der Dokumentation angegeben oder von GlobalVision ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.

6. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

6.1 Pflichten des Kunden. Um die hier aufgeführten Supportleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde:

(a) GlobalVision über jeden Vorfall zu informieren und angemessene Angaben zu Art und Umständen eines solchen Vorfalls zu machen;

(b) alle Bedingungen des Rahmenvertrags einhalten;

(c) die Software ausschließlich gemäß der Dokumentation verwenden;

(d) alle Umgebungsbedingungen und Komponenten, einschließlich aller Netzwerke, Systeme und Hardware, einzurichten, zu warten und zu betreiben, in oder über die: (a) die Software betrieben wird; und/oder (b) der Kunde auf die Support-Services zugreift oder diese nutzt;

(e) dem Support-Team von GlobalVision jegliche Zusammenarbeit und Unterstützung zur Verfügung stellen, die es nach vernünftigem Ermessen verlangt oder wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, damit GlobalVision seinen Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag nachkommen und seine Rechte ausüben kann;

(f) sofern nicht anders von GlobalVision schriftlich gestattet, nur die aktuelle Version oder Version der Software ausführen, die GlobalVision dem Kunden zur Verfügung gestellt hat; und

(g) Sofern nicht anders von GlobalVision schriftlich gestattet, installieren Sie alle Updates innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Datum, an dem sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (es sei denn, die Software wird automatisch von GlobalVision aktualisiert).

7. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

7.1 Qualität der Dienstleistungen. GlobalVision sichert zu und garantiert, dass es die Support-Dienste unter Einsatz von Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen sowie auf professionelle und fachmännische Weise gemäß den wirtschaftlich angemessenen Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen erbringt und angemessene Ressourcen aufwendet, um seinen Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag nachzukommen.

7.2 Beta-Dienste. Ungeachtet des Vorstehenden: maßgeschneiderte Dienste, Betatestdienste und zu Testzwecken erworbene Dienste (“Beta-Dienste“) werden „WIE BESEHEN“ bereitgestellt und GlobalVision bietet keinerlei Zusicherungen oder Garantien für solche Beta-Dienste. Die Nutzung der Beta-Dienste erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden, da diese Dienste Bugs, Fehler und Mängel enthalten können. Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt GlobalVision jegliche ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Gewährleistung und jegliche Haftung in Bezug auf die Beta-Dienste ab. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Korrespondenzen und Updates von GlobalVision im Zusammenhang mit den Beta-Diensten zu erhalten, und erkennt an, dass die Abmeldung von solchen Mitteilungen zur Kündigung aller Beta-Dienste führen kann. GlobalVision gibt keine Zusicherungen, Versprechen oder Garantien ab, dass die Beta-Dienste irgendwann zu Software werden. GlobalVision ist nicht verpflichtet, technischen Support oder die kontinuierliche Verfügbarkeit eines bestimmten Beta-Service bereitzustellen, der von GlobalVision nach eigenem Ermessen jederzeit mit oder ohne vorherige Ankündigung gekündigt werden kann.

7.3 Kundendaten. Der Kunde erklärt und garantiert gegenüber GlobalVision, dass der Kunde Eigentümer der erforderlichen Rechte und Einwilligungen in Bezug auf alle Daten ist, die GlobalVision im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt und von GlobalVision verarbeitet werden, und dass diese Daten keine geistigen Eigentumsrechte, Datenschutzrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, missbrauchen oder anderweitig verletzen, noch werden diese Daten gegen geltendes Recht verstoßen.

7.4 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTEN GARANTIEN WERDEN DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION UND DIE SUPPORTLEISTUNGEN „WIE SIE SIND“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, LEHNT GLOBALVISION HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS, DER QUALITÄT, DER RICHTIGKEIT, DES UNEINGESCHRÄNKTEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSABLAUF, DEM LEISTUNGSVERLAUF, DER VERWENDUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN KÖNNEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ÜBERNIMMT GLOBALVISION KEINERLEI GARANTIE DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE, DOKUMENTATION, SUPPORTDIENSTE ODER ANDERE WAREN, DIENSTLEISTUNGEN, TECHNOLOGIEN, INFORMATIONEN, MATERIALIEN ODER PRODUKTE, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN,

(A) DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER DRITTER ERFÜLLEN; (B) OHNE UNTERBRECHUNG ARBEITEN ODER DASS FEHLER KORRIGIERT WERDEN; (C) ALLE BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ERZIELEN; (D) KOMPATIBEL SEIN ODER MIT ANDERER SOFTWARE, ANWENDUNGEN FUNKTIONIEREN,

SYSTEME ODER DIENSTE; ODER (E) SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG ODER FREI VON FEHLERN, DEFEKTEN ODER SCHÄDLICHEM CODE SEIN.

7.5 AUSNAHMEN. DIE VORSTEHENDEN GARANTIEN GELTEN NICHT, UND DER LIZENZGEBER LEHNT STRIKT ALLE BEDINGUNGEN UND GARANTIEN IN BEZUG AUF MATERIALIEN UND OPEN-SOURCE-KOMPONENTEN VON DRITTANBIETERN AB. MATERIALIEN UND OPEN-SOURCE-KOMPONENTEN VON DRITTANBIETERN WERDEN „WIE SIE SIND“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. GLOBALVISION KONTROLLIERT NICHT DIE ÜBERTRAGUNG VON DATEN ÜBER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DES INTERNETS, UND DAHER KÖNNEN DIE SUPPORT-DIENSTE EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE MIT DER NUTZUNG SOLCHER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN VERBUNDEN SIND. GLOBALVISION IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE SICH AUS SOLCHEN PROBLEMEN ERGEBEN. DIESE WARTUNGSVEREINBARUNG ÄNDERT NICHTS AN DEN GARANTIEN VON GLOBALVISION IM RAHMEN DES RAHMENVERTRAGS ODER AN DEN DARIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN, EINSCHRÄNKUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET GLOBALVISION ODER EINER SEINER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, SUBUNTERNEHMER ODER DIENSTLEISTER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILDLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, FÜR: (A) VERLUST VON DATEN, GESCHÄFTEN, EINNAHMEN, GEWINN, FIRMENWERT ODER RUF; UND (B) FOLGESCHÄDEN, NEBENKOSTEN SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ IN FORM EINER STRAFSCHADENSERSATZLEISTUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHADENSERSATZ, WENN DIE ERWARTETEN EINSPARUNGEN NICHT REALISIERT WERDEN) , IN JEDEM FALL, DER SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM WARTUNGSVERTRAG ERGIBT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB DER LIZENZGEBER ODER EINER SEINER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, SUBUNTERNEHMER ODER DIENSTLEISTER IM VORAUS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER SICH DIESER BEWUSST WAR.

8.2 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON GLOBALVISION UND SEINEN JEWEILIGEN LIZENZGEBERN, SUBUNTERNEHMERN UND DIENSTLEISTERN AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM WARTUNGSVERTRAG ODER SEINEM GEGENSTAND, OB DIREKT ODER INDIREKT, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILDLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE GLOBALVISION IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM VORFALL FÜR DIE SUPPORTLEISTUNGEN GEZAHLT HAT WOFÜR DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST.

DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN IHRE RECHTSBEHELFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLEN.

9. ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

9.1 Zusätzliche Unterstützungsdienste. Um ein Support-Programm auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zuzuschneiden, bietet GlobalVision zusätzliche Support-Services an, wie unten beschrieben, gegen zusätzliche Gebühren. Der Kunde kann weitere Informationen zu diesen zusätzlichen Support-Services und den jeweiligen Gebühren erhalten, indem er sich an seinen Kundenbetreuer wendet.

ADDITIONAL SERVICES DETAILS SCANNER MODEL
Hosting Services In the event that Client data is hosted by GlobalVision, hosting fees shall be charged separately from
any and all maintenance and support fees.
Contex HD 5450

Additional Optimization (provided remotely)
All installation requirements must be clearly communicated to GlobalVision before installation is complete. Any additional optimization required after the initial installation is complete shall be considered an additional support service. A remote session covers one (1) case; two (2) hours maximum. Contex HD 3650

WARTUNGS- UND SUPPORTVEREINBARUNG ABSCHLIESSEN

Letzte Aktualisierung: 22.12.2020

Dieser GVE-Wartungs- und Supportvertrag (“Wartungsvertrag“) regelt die Wartungs- und Supportdienstleistungen von GVE Global Vision Inc. (“Weltweite Vision“) an den Kunden (GlobalVision und Kunde werden im Folgenden zusammenfassend als“Parteien“ oder einzeln als“Partei“).

DURCH DEN KAUF ODER DIE NUTZUNG DER GLOBALVISION-SUPPORTDIENSTE BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIESEN WARTUNGSVERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN IHN GEBUNDEN ZU SEIN.

1. DEFINITIONEN

1,1“Kunde„bezeichnet die Einzelperson, Gesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, Joint Venture, Regierungsbehörde, Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Treuhand, Verein oder andere juristische Person, die einen Rahmenvertrag mit GlobalVision abgeschlossen hat.

1,2“Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anweisungen, Materialien und andere Unterlagen, ob in gedruckter, elektronischer oder anderer Form, die GlobalVision dem Kunden zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt und die von GlobalVision von Zeit zu Zeit von GlobalVision aktualisiert werden.

1,3“Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet alle Handlungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt; Pandemien; Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosionen; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden; Kriegshandlungen, Terrorakte, Feindseligkeiten, Sabotage, Invasionen, Unruhen oder andere zivile Unruhen; behördliche Beschränkungen (einschließlich der Kündigung von Exportlizenzen), Aktionen, Embargos oder Blockaden geltende Schäden; oder nationaler oder regionaler Notfall.

1,4“Zwischenfall“ bezeichnet jedes Ereignis, das nicht zum Standardbetrieb der Software gehört und das eine Unterbrechung oder eine Verringerung der Servicequalität verursacht oder verursachen kann, auf die der Kunde bei der Nutzung der Software stößt. Ungeachtet des Vorstehenden gilt ein Softwarefehler oder -defekt nicht als Vorfall.

1,5“Rahmenvertrag“ bezeichnet einen Softwarelizenzvertrag, einen Software-as-a-Service (SaaS) -Vertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen oder jede andere geltende Vereinbarung, die von den Parteien geschlossen wurde.

1,6“Formular bestellen“ bezeichnet das von GlobalVision ausgestellte Bestellformular oder Angebot für Support-Dienstleistungen, das von den Parteien unterzeichnet werden kann und das Informationen über die Support-Services, Gebühren und andere Informationen enthält, die für die Lieferung solcher Artikel an den Kunden erforderlich sind.

1,7“Auflösung“ bedeutet, dem Kunden eine Lösung für den Vorfall mitzuteilen, den normalen Betrieb wiederherzustellen und dem Kunden die Nutzung der Software zu ermöglichen.

1,8“Software“ bezeichnet die Softwareprodukte (einschließlich aller Add-Ons oder Module), die für den Kunden im Rahmen eines Rahmenvertrags lizenziert sind oder für die dem Kunden das Zugriffs- und Nutzungsrecht eingeräumt wird. Die Software umfasst, ohne Einschränkung, alle Kopien, Updates, Firmware und/oder Erweiterungen der Software.

1,9“Super-Nutzer“ bezeichnet die zur Nutzung der Software autorisierte (n) natürliche (n) Person (en), die vom Kunden als Ansprechpartner für die Erstellung von Support-Tickets im Rahmen dieses Wartungsvertrags ausgewählt wurde (n). Ungeachtet des Vorstehenden müssen Superuser in Bezug auf die Software geschult und von GlobalVision dafür zertifiziert sein.

1,10“Öffnungszeiten des Supports“ bedeutet Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr EST, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada. Für die Zwecke dieses Wartungsvertrags können die Supportzeiten auch als“ bezeichnet werdenGeschäftszeiten“.

1,11“Unterstützende Dienste“ bezeichnet die Wartungs- und Supportdienstleistungen, die GlobalVision im Rahmen dieser Vereinbarung erbringt, nämlich die Identifizierung, Diagnose und Korrektur von Vorfällen durch das Support-Team von GlobalVision. Die Unterstützungsdienste können die Bereitstellung von Updates beinhalten, sind aber nicht darauf beschränkt.

1,12“Materialien von Drittanbietern“ bezeichnet Materialien und Informationen in jeder Form oder auf jedem Medium, einschließlich Open-Source-Software oder anderer Software, Dokumente, Daten, Inhalte, Spezifikationen, Produkte, Geräte oder Komponenten der Software oder der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Support-Services oder im Zusammenhang mit diesen, die nicht Eigentum von GlobalVision sind und die Eigentum Dritter sind.

1,13“Aktualisieren“ bezeichnet eine Änderung, die Fehlerkorrekturen, Patches und/oder Bugfixes beinhaltet und/oder Funktions- oder Leistungsverbesserungen wie Upgrades und neue Versionen bietet und eine aktualisierte Dokumentation beinhaltet.

1,14“Problemumgehung“ bezeichnet eine von GlobalVision dem Kunden vorgeschlagene Maßnahme, die es dem Kunden ermöglicht, die Software zur Erfüllung seines normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden, bis eine Lösung vorliegt. Für die Zwecke der in Abschnitt 5 unten aufgeführten Servicelevels gilt eine Problemumgehung als Lösung.

2. ÄNDERUNG DER UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

2.1 Änderung der Support-Dienste. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Support-Services nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche Änderungen treten sofort nach Veröffentlichung des überarbeiteten Wartungsvertrags auf der GlobalVision-Website in Kraft. Falls von GlobalVision vorgenommene Änderungen negative wesentliche Auswirkungen auf die Support-Services haben, treten diese Änderungen mit der Verlängerung der jeweils aktuellen Laufzeit des Rahmenvertrags oder der im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Support-Laufzeit in Kraft, sofern zutreffend. Die Nutzung der Support-Services durch den Kunden nach Durchführung solcher Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden zum geänderten Wartungsvertrag.

3. UNTERSTÜTZENDE DIENSTE

3.1 Supportzeiten. Bei dringenden Vorfällen steht das Support-Team von GlobalVision 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zur Verfügung. Bei hohen, mittleren und niedrigen Vorfällen steht das Support-Team von GlobalVision dem Kunden während der Support-Zeiten zur Verfügung. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Supportzeiten nach eigenem Ermessen zu ändern.

3.2 Supporttickets. Die Superuser des Kunden können ein Ticket beim Support-Team von GlobalVision eröffnen, indem sie:

(i) Telefonieren unter 1-514-624-4422/1-800-501-0511;

(ii) Versand per E-Mail support@globalvisioninc.com; oder

(iii) Hier klicken: https://globalvision.co/support-request/

Auf schriftliche Anfrage von GlobalVision benennt der Kunde bis zu vier (4) Superuser und gibt Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an, über die die Superuser jederzeit kontaktiert werden können.

3.3 Unterstützungssprache. Alle Support-Mitteilungen müssen auf Englisch erfolgen.

3.4 Aktualisierungen. GlobalVision stellt dem Kunden Updates zur Verfügung, die GlobalVision nach eigenem Ermessen allen seinen Kunden ohne zusätzliche Kosten allgemein zur Verfügung stellen kann. Alle Updates gelten als Software

und unterliegen allen geltenden Bedingungen des Rahmenvertrags. GlobalVision kann Updates nach eigenem Ermessen entwickeln und bereitstellen, und GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates zur Behebung bestimmter Probleme zu entwickeln.

3.5 Installation von Updates. Der Kunde verpflichtet sich, alle Updates umgehend nach Erhalt zu installieren (es sei denn, die Software wird automatisch von GlobalVision aktualisiert). GlobalVision kann Updates per Download von einer von GlobalVision benannten Website bereitstellen. Für den Erhalt solcher Updates durch den Kunden ist eine Internetverbindung erforderlich, und der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er über die erforderliche Verbindung verfügt. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates über andere Medien bereitzustellen.

3.6 Ausschlüsse. Die Support-Services umfassen keine neuen Technologien, neue Module, neue Versionen und/oder neue Versionen der Software, die GlobalVision nach eigenem Ermessen als separates oder neues Produkt herausgeben kann.

3.7 Bedingungen. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von Support-Diensten, einschließlich aller oder einzelner Updates, von der Registrierung der Software durch den Kunden abhängig zu machen, für die Support angefordert wird.

4. FERNDIENSTE

4.1 Fernzugriff. GlobalVision kann dem Kunden Fernunterstützungsdienste zur Verfügung stellen, um ihn bei der Analyse und Lösung von Vorfällen zu unterstützen. Wenn ein solcher Fernzugriff für die Erbringung der Support-Dienste erforderlich ist, gewährt der Kunde GlobalVision je nach Fall Zugriff auf sein Netzwerk, System und/oder Computer, um Fernzugriffssoftware zu installieren und zu verwenden (“Software für den Fernzugriff“) erforderlich, damit GlobalVision Support-Dienste aus der Ferne bereitstellen kann. Jede Verzögerung durch den Kunden bei der Bereitstellung des Zugangs zu seinem Netzwerk, System und/oder seinen Computern verlängert die unten aufgeführten Lösungszeiträume um einen Zeitraum, der der Verzögerung vom Zeitpunkt der Anfrage bis zur Gewährung des Zugriffs entspricht.

4.2 Kundeninformationen. Die Fernzugriffssoftware enthält technologische Maßnahmen, die es GlobalVision ermöglichen, bestimmte diagnostische, technische, nutzungs- und verwandte Informationen zu sammeln und zu übertragen, einschließlich Informationen über die Computer, Systeme, Netzwerke und Materialien Dritter, die sich auf die Nutzung der Software durch den Kunden beziehen oder daraus abgeleitet sind (“Informationen zum Kunden“). Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass: (a) GlobalVision Kundeninformationen im Rahmen der Erbringung der Support-Dienstleistungen erheben, verarbeiten und nutzen darf, vorausgesetzt, GlobalVision erfasst, verarbeitet und nutzt nur Kundeninformationen, die es für die Analyse und Lösung eines Vorfalls für notwendig erachtet; und (b) die Fernzugriffssoftware kann ganz oder teilweise im Netzwerk, System und/oder auf Computern des Kunden verbleiben, je nachdem ein Vorfall behoben wurde. Kundeninformationen werden jederzeit gemäß den Richtlinien zur Verwaltung personenbezogener Daten von GlobalVision, die von Zeit zu Zeit geändert wird, gesammelt, verarbeitet und verwendet, die unter folgender Adresse eingesehen werden kann: https://globalvision.co/privacy - politik/.

5. VERWALTUNG VON ZWISCHENFÄLLEN

5.1 Vorfälle. GlobalVision behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Folgendes zu bestimmen: (a) was einen Vorfall darstellt; und (b) wann ein Vorfall als gelöst gilt. GlobalVision kann nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage der Umstände des Vorfalls einen Vorfall von einem Schweregrad in einen anderen umklassifizieren und wird den Kunden darüber informieren.

5.2 Zeitrahmen für die Lösung. In der folgenden Tabelle sind die von GlobalVision angestrebten Zeitrahmen für die Behebung von Vorfällen aufgeführt.

Severity Level Description First Response Resolution/Workaround Time


Urgent

System/service down. Production issue affecting all users. Business- critical work cannot be performed.


1 Business Hour


8 Business Hours


High
Performance problem. Major functionality is impacted or significant performance degradation is experienced. Issue is persistent and affects many users.

4 Business Hours


16 Business Hours


Medium
Partial, non-critical loss of functionality and impaired operations of some components but users can continue using the services.

6 Business Hours


24 Business Hours


Low
Information requested on application capabilities, navigation, installation or configuration. The services are functioning with minor or no impediments.

24 Business Hours


48 Business Hours

5.3 Reaktionszeit und Lösung. GlobalVision wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um: (a) innerhalb der in der obigen Tabelle angegebenen Reaktionszeit zu reagieren und (b) eine Lösung oder einen Workaround für einen Vorfall bereitzustellen. Ungeachtet des Vorstehenden garantiert GlobalVision nicht, dass es in der Lage sein wird, auf einen Vorfall innerhalb der geltenden Reaktionszeit zu reagieren oder dass es in der Lage sein wird, eine Lösung oder einen Workaround für einen Vorfall bereitzustellen.

5.4 Auswirkung eines Fehlers oder einer Verzögerung. GlobalVision ist nicht verantwortlich oder haftbar, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund der eigenen Verzögerung des Kunden oder der Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Wartungsvertrag verhindert oder verzögert wird.

5.5 Ausnahmen. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Supportleistungen im Zusammenhang mit Vorfällen zu erbringen, die sich ganz oder teilweise aus folgenden Gründen ergeben oder daraus resultieren:

(a) die Verwendung von Software oder Medien, auf denen sie bereitgestellt wird und die nicht mehr von GlobalVision unterstützt wird;

(b) Änderungen oder Schäden an der Software oder den Medien, auf denen sie bereitgestellt wird, die dem Kunden oder Dritten zuzuschreiben sind;

(c) jeder Betrieb oder jede Nutzung der Software oder jede andere Aktivität im Zusammenhang mit der Software, die nicht der Dokumentation entspricht, einschließlich der Integration oder Kombination, des Betriebs oder der Nutzung der Software in oder mit Technologien (einschließlich Software, Hardware, Firmware, System oder Netzwerk) oder Diensten, die nicht ausdrücklich schriftlich von GlobalVision genehmigt wurden;

(d) Materialien Dritter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich von GlobalVision etwas anderes genehmigt wurde;

(e) jegliche Fahrlässigkeit, Missbrauch, falsche Anwendung oder Missbrauch der Software durch den Kunden;

(f) das Versäumnis des Kunden, Updates, die GlobalVision dem Kunden zuvor zur Verfügung gestellt hat, umgehend zu installieren;

(g) den Betrieb oder den Zugriff auf das System oder Netzwerk des Kunden oder eines Dritten;

(h) alle Open-Source-Komponenten, Beta-Software, Software, die GlobalVision zu Test- oder Demonstrationszwecken zur Verfügung stellt, temporäre Softwaremodule oder Software, für die GlobalVision keine Lizenzgebühr erhält;

(i) jede Verletzung oder Nichteinhaltung einer Bestimmung des Rahmenvertrags oder dieses Wartungsvertrags; oder

(j) jedes Ereignis höherer Gewalt oder jede ungewöhnliche physische, elektrische oder elektromagnetische Belastung.

Keine Updates. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates bereitzustellen:

(a) für jede Version oder Version der Software, die nicht die aktuellste ist;

(b) für jede Software, für die nicht alle zuvor ausgegebenen Updates vom Kunden installiert wurden;

(c) für den Fall, dass der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag oder diesem Wartungsvertrag verstoßen hat; oder

(d) für jede Software, die auf andere Weise als von GlobalVision oder mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung von GlobalVision geändert wurde oder die mit Hardware, Software, Konfiguration oder Betriebssystem verwendet wird, die nicht in der Dokumentation angegeben oder von GlobalVision ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.

6. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

6.1 Pflichten des Kunden. Um die hier aufgeführten Supportleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde:

(a) GlobalVision über jeden Vorfall zu informieren und angemessene Angaben zu Art und Umständen eines solchen Vorfalls zu machen;

(b) alle Bedingungen des Rahmenvertrags einhalten;

(c) die Software ausschließlich gemäß der Dokumentation verwenden;

(d) alle Umgebungsbedingungen und Komponenten, einschließlich aller Netzwerke, Systeme und Hardware, einzurichten, zu warten und zu betreiben, in oder über die: (a) die Software betrieben wird; und/oder (b) der Kunde auf die Support-Services zugreift oder diese nutzt;

(e) dem Support-Team von GlobalVision jegliche Zusammenarbeit und Unterstützung zur Verfügung stellen, die es nach vernünftigem Ermessen verlangt oder wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, damit GlobalVision seinen Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag nachkommen und seine Rechte ausüben kann;

(f) sofern nicht anders von GlobalVision schriftlich gestattet, nur die aktuelle Version oder Version der Software ausführen, die GlobalVision dem Kunden zur Verfügung gestellt hat; und

(g) Sofern nicht anders von GlobalVision schriftlich gestattet, installieren Sie alle Updates innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Datum, an dem sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (es sei denn, die Software wird automatisch von GlobalVision aktualisiert).

7. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

7.1 Qualität der Dienstleistungen. GlobalVision sichert zu und garantiert, dass es die Support-Dienste unter Einsatz von Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen sowie auf professionelle und fachmännische Weise gemäß den wirtschaftlich angemessenen Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen erbringt und angemessene Ressourcen aufwendet, um seinen Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag nachzukommen.

7.2 Beta-Dienste. Ungeachtet des Vorstehenden: maßgeschneiderte Dienste, Betatestdienste und zu Testzwecken erworbene Dienste (“Beta-Dienste“) werden „WIE BESEHEN“ bereitgestellt und GlobalVision bietet keinerlei Zusicherungen oder Garantien für solche Beta-Dienste. Die Nutzung der Beta-Dienste erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden, da diese Dienste Bugs, Fehler und Mängel enthalten können. Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt GlobalVision jegliche ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Gewährleistung und jegliche Haftung in Bezug auf die Beta-Dienste ab. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Korrespondenzen und Updates von GlobalVision im Zusammenhang mit den Beta-Diensten zu erhalten, und erkennt an, dass die Abmeldung von solchen Mitteilungen zur Kündigung aller Beta-Dienste führen kann. GlobalVision

gibt keine Zusicherungen, Versprechen oder Garantien ab, dass die Beta-Dienste irgendwann zu Software werden. GlobalVision ist nicht verpflichtet, technischen Support oder die kontinuierliche Verfügbarkeit eines bestimmten Beta-Service bereitzustellen, der von GlobalVision nach eigenem Ermessen jederzeit mit oder ohne vorherige Ankündigung gekündigt werden kann.

7.3 Kundendaten. Der Kunde erklärt und garantiert gegenüber GlobalVision, dass der Kunde Eigentümer der erforderlichen Rechte und Einwilligungen in Bezug auf alle Daten ist, die GlobalVision im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt und von GlobalVision verarbeitet werden, und dass diese Daten keine geistigen Eigentumsrechte, Datenschutzrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, missbrauchen oder anderweitig verletzen, noch werden diese Daten gegen geltendes Recht verstoßen.

7.4 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTEN GARANTIEN WERDEN DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION UND DIE SUPPORTLEISTUNGEN „WIE SIE SIND“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, LEHNT GLOBALVISION HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS, DER QUALITÄT, DER RICHTIGKEIT, DES UNEINGESCHRÄNKTEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSABLAUF, DEM LEISTUNGSVERLAUF, DER VERWENDUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN KÖNNEN. OHNE DAS VORSTEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, ÜBERNIMMT GLOBALVISION KEINERLEI GARANTIE DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE, DOKUMENTATION, SUPPORTDIENSTE ODER ANDERE WAREN, DIENSTLEISTUNGEN, TECHNOLOGIEN, INFORMATIONEN, MATERIALIEN ODER PRODUKTE, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, (A) DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER DRITTER ENTSPRECHEN; (B) OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN ODER DASS FEHLER BEHOBEN WERDEN; (C) DIE BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ERZIELEN; (D) MIT ANDERER SOFTWARE, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL SIND ODER MIT ANDEREN PROGRAMMEN, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL SIND; ODER (E) SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG ODER FREI VON FEHLERN, DEFEKTEN ODER SCHÄDLICHEM CODE SEIN.

7.5 AUSNAHMEN. DIE VORSTEHENDEN GARANTIEN GELTEN NICHT, UND DER LIZENZGEBER LEHNT STRIKT ALLE BEDINGUNGEN UND GARANTIEN IN BEZUG AUF MATERIALIEN UND OPEN-SOURCE-KOMPONENTEN VON DRITTANBIETERN AB. MATERIALIEN UND OPEN-SOURCE-KOMPONENTEN VON DRITTANBIETERN WERDEN „WIE SIE SIND“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. GLOBALVISION KONTROLLIERT NICHT DIE ÜBERTRAGUNG VON DATEN ÜBER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DES INTERNETS, UND DAHER KÖNNEN DIE SUPPORT-DIENSTE EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE MIT DER NUTZUNG SOLCHER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN VERBUNDEN SIND. GLOBALVISION IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE SICH AUS SOLCHEN PROBLEMEN ERGEBEN. DIESE WARTUNGSVEREINBARUNG ÄNDERT NICHTS AN DEN GARANTIEN VON GLOBALVISION IM RAHMEN DES RAHMENVERTRAGS ODER AN DEN DARIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN, EINSCHRÄNKUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET GLOBALVISION ODER EINER SEINER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, SUBUNTERNEHMER ODER DIENSTLEISTER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILDLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, FÜR: (A) VERLUST VON DATEN, GESCHÄFTEN, EINNAHMEN, GEWINN, FIRMENWERT ODER RUF; UND (B) FOLGESCHÄDEN, NEBENKOSTEN SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ IN FORM EINER STRAFSCHADENSERSATZLEISTUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHADENSERSATZ, WENN DIE ERWARTETEN EINSPARUNGEN NICHT REALISIERT WERDEN) , IN JEDEM FALL, DER SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM WARTUNGSVERTRAG ERGIBT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB GLOBALVISION ODER EINE IHRER JEWEILIGEN

LIZENZGEBER, SUBUNTERNEHMER ODER DIENSTLEISTER WURDEN IM VORAUS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN ODER WAREN SICH DESSEN BEWUSST.

8.2 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON GLOBALVISION UND SEINEN JEWEILIGEN LIZENZGEBERN, SUBUNTERNEHMERN UND DIENSTLEISTERN AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM WARTUNGSVERTRAG ODER SEINEM GEGENSTAND, OB DIREKT ODER INDIREKT, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILDLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE GLOBALVISION IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM VORFALL FÜR DIE SUPPORTLEISTUNGEN GEZAHLT HAT WOFÜR DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST.

8.3 DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE RECHTSBEHELFE DES KUNDEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.

9. GELTENDES RECHT

9.1 Geltendes Recht. Dieser Wartungsvertrag und alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Wartungsvertrag ergeben, unterliegen den Gesetzen der Provinz Quebec oder anderen Gesetzen, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurden, und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Wartungsvertrag ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten des Gerichtsbezirks von Montreal, Provinz Quebec, Kanada, oder vor den Gerichten in einer anderen Gerichtsbarkeit, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurde, einzuleiten, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen Klagen, Klagen oder Verfahren.

10. ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

10.1 Zusätzliche Support-Dienste. Um ein Support-Programm auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zuzuschneiden, bietet GlobalVision zusätzliche Support-Services an, wie unten beschrieben, gegen zusätzliche Gebühren. Der Kunde kann weitere Informationen zu diesen zusätzlichen Support-Services und den jeweiligen Gebühren erhalten, indem er sich an seinen Kundenbetreuer wendet.

ADDITIONAL SERVICES DETAILS
Hosting Services In the event that Client data is hosted by GlobalVision, hosting fees shall be charged separately from
any and all maintenance and support fees.

Additional Optimization (provided remotely)
All installation requirements must be clearly communicated to GlobalVision before installation is complete. Any additional optimization required after the initial installation is complete shall be considered an additional support service. A remote session covers one (1) case; two (2) hours maximum.

WARTUNGS- UND SUPPORTVEREINBARUNG ABSCHLIESSEN

Letzte Aktualisierung: 04.01.2021

Dieser GVE-Wartungs- und Supportvertrag (“Wartung Vereinbarung“) regelt die Wartungs- und Supportdienstleistungen von GVE Global Vision Inc. (“Weltweite Vision“) an den Kunden (GlobalVision und Kunde werden im Folgenden zusammenfassend als“Parteien“ oder einzeln als“Partei“).

DURCH DEN KAUF ODER DIE NUTZUNG DER GLOBALVISION-SUPPORTDIENSTE BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIESEN WARTUNGSVERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN IHN GEBUNDEN ZU SEIN.

  1. DEFINITIONEN

1.1. “Kunde„bezeichnet die Einzelperson, Gesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, Joint Venture, Regierungsbehörde, Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Treuhand, Verein oder andere juristische Person, die einen Rahmenvertrag mit GlobalVision abgeschlossen hat.

1.2. “Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anweisungen, Materialien und andere Unterlagen, ob in gedruckter, elektronischer oder anderer Form, die GlobalVision dem Kunden zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt und die von GlobalVision von Zeit zu Zeit von GlobalVision aktualisiert werden.

1.3. “Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet alle Handlungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt; Pandemien; Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosionen; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden; Kriegshandlungen, Terrorakte, Feindseligkeiten, Sabotage, Invasionen, Unruhen oder andere zivile Unruhen; behördliche Beschränkungen (einschließlich der Kündigung von Exportlizenzen), Aktionen, Embargos oder Blockaden geltende Schäden; oder nationaler oder regionaler Notfall.

1.4. “Zwischenfall“ bezeichnet jedes Ereignis, das nicht zum Standardbetrieb der Software gehört und das eine Unterbrechung oder eine Verringerung der Servicequalität verursacht oder verursachen kann, auf die der Kunde bei der Nutzung der Software stößt. Ungeachtet des Vorstehenden gilt ein Softwarefehler oder -defekt nicht als Vorfall.

1.5. “Rahmenvertrag“ bezeichnet einen Softwarelizenzvertrag, einen Software-as-a-Service (SaaS) -Vertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen oder jede andere geltende Vereinbarung, die von den Parteien geschlossen wurde.

1,6. “Formular bestellen“ bezeichnet das von GlobalVision ausgestellte Bestellformular für Support-Dienstleistungen, das von den Parteien unterzeichnet wurde und Informationen über die Support-Dienste, Gebühren und andere Informationen enthält, die für die Erbringung dieser Dienstleistungen an den Kunden erforderlich sind.

1.7. “Auflösung“ bedeutet, dem Kunden eine Lösung für den Vorfall mitzuteilen, den normalen Betrieb wiederherzustellen und dem Kunden die Nutzung der Software zu ermöglichen.

1.8. “Software“ bezeichnet die Softwareprodukte (einschließlich aller Add-Ons oder Module), die für den Kunden im Rahmen eines Rahmenvertrags lizenziert sind oder für die dem Kunden das Zugriffs- und Nutzungsrecht eingeräumt wird. Die Software umfasst, ohne Einschränkung, alle Kopien, Updates, Firmware und/oder Erweiterungen der Software.

1.9. “Super-Nutzer“ bezeichnet die zur Nutzung der Software autorisierte (n) natürliche (n) Person (en), die vom Kunden als Ansprechpartner für die Erstellung von Support-Tickets im Rahmen dieses Wartungsvertrags ausgewählt wurde (n). Ungeachtet des Vorstehenden müssen Superuser in Bezug auf die Software geschult und von GlobalVision dafür zertifiziert sein.

1,10. “Öffnungszeiten des Supports“ bedeutet Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr EST, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada. Für die Zwecke dieses Wartungsvertrags können die Supportzeiten auch als“ bezeichnet werdenGeschäftszeiten“.


1,11. “Unterstützende Dienste“ bezeichnet die Wartungs- und Supportdienstleistungen, die GlobalVision im Rahmen dieser Vereinbarung erbringt, nämlich die Identifizierung, Diagnose und Korrektur von Vorfällen durch das Support-Team von GlobalVision und die Bereitstellung von Updates.


1,12. “Materialien von Drittanbietern“ bezeichnet Materialien und Informationen in jeder Form oder auf jedem Medium, einschließlich Open-Source-Software oder anderer Software, Dokumente, Daten, Inhalte, Spezifikationen, Produkte, Geräte oder Komponenten der Software oder der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Support-Services oder im Zusammenhang mit diesen, die nicht Eigentum von GlobalVision sind und die Eigentum Dritter sind.

1,13. “Aktualisieren“ bezeichnet eine Änderung, die Fehlerkorrekturen, Patches und/oder Bugfixes beinhaltet und/oder Funktions- oder Leistungsverbesserungen wie Upgrades und neue Versionen bietet und eine aktualisierte Dokumentation beinhaltet.

1,14. “Problemumgehung“ bezeichnet eine von GlobalVision dem Kunden vorgeschlagene Maßnahme, die es dem Kunden ermöglicht, die Software zur Erfüllung seines normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden, bis eine Lösung vorliegt. Für die Zwecke der in Abschnitt 5 unten aufgeführten Servicelevels gilt eine Problemumgehung als Lösung.

2. ÄNDERUNG DER UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

2.1. Änderung der Support-Dienste. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Support-Services nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche Änderungen treten sofort nach Veröffentlichung des überarbeiteten Wartungsvertrags auf der GlobalVision-Website in Kraft. Falls von GlobalVision vorgenommene Änderungen negative wesentliche Auswirkungen auf die Support-Services haben, treten diese Änderungen mit der Verlängerung der jeweils aktuellen Laufzeit des Rahmenvertrags oder der im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Support-Laufzeit in Kraft, sofern zutreffend. Die Nutzung der Support-Services durch den Kunden nach Durchführung solcher Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden zum geänderten Wartungsvertrag.

3. UNTERSTÜTZENDE DIENSTE


3.1. Öffnungszeiten des Supports. Das Support-Team von GlobalVision steht dem Kunden während der Support-Zeiten zur Verfügung. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Support-Zeiten nach eigenem Ermessen zu ändern.

3.2. Tickets für den Support. Die Superuser des Kunden können ein Ticket beim Support-Team von GlobalVision eröffnen, indem sie:

(i) Telefonieren unter 1-514-624-4422/1-800-501-0511;

(ii) Versand per E-Mail support@globalvisioninc.com; oder

(iii) Hier klicken: https://globalvision.co/support-request/

Auf schriftliche Anfrage von GlobalVision benennt der Kunde bis zu vier (4) Superuser und gibt Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an, über die die Superuser jederzeit kontaktiert werden können.

3.3. Sprache unterstützen. Alle Support-Mitteilungen müssen auf Englisch erfolgen.

3.4. Aktualisierungen. GlobalVision stellt dem Kunden Updates zur Verfügung, die GlobalVision nach eigenem Ermessen allen seinen Kunden ohne zusätzliche Kosten allgemein zur Verfügung stellen kann. Alle Updates gelten als Software und unterliegen allen geltenden Bedingungen des Rahmenvertrags. GlobalVision kann Updates nach eigenem Ermessen entwickeln und bereitstellen, und GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates zur Behebung bestimmter Probleme zu entwickeln.

3.5. Installation von Updates. Der Kunde verpflichtet sich, alle Updates umgehend nach Erhalt zu installieren (es sei denn, die Software wird automatisch von GlobalVision aktualisiert). GlobalVision kann Updates per Download von einer von GlobalVision benannten Website bereitstellen. Für den Erhalt solcher Updates durch den Kunden ist eine Internetverbindung erforderlich, und der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er über die erforderliche Verbindung verfügt. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates über andere Medien bereitzustellen.

3.6. Ausschlüsse. Die Support-Services umfassen keine neuen Technologien, neue Module, neue Versionen und/oder neue Versionen der Software, die GlobalVision nach eigenem Ermessen als separates oder neues Produkt herausgeben kann.

3.7. Bedingungen. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von Support-Diensten, einschließlich aller oder einzelner Updates, von der Registrierung der Software durch den Kunden abhängig zu machen, für die Support angefordert wird.


3.8. Keine zusätzlichen Dienste. Die Bereitstellung von Support-Diensten durch GlobalVision beinhaltet nicht die Bereitstellung von Diensten für die Installation von Updates, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.

4. FERNDIENSTE

4.1. Fernzugriff. GlobalVision kann dem Kunden Fernunterstützungsdienste zur Verfügung stellen, um ihn bei der Analyse und Lösung von Vorfällen zu unterstützen. Wenn ein solcher Fernzugriff für die Erbringung der Support-Dienste erforderlich ist, gewährt der Kunde GlobalVision je nach Fall Zugriff auf sein Netzwerk, System und/oder Computer, um Fernzugriffssoftware zu installieren und zu verwenden (“Software für den Fernzugriff“) erforderlich, damit GlobalVision Support-Dienste aus der Ferne bereitstellen kann. Jede Verzögerung durch den Kunden bei der Bereitstellung des Zugangs zu seinem Netzwerk, System und/oder seinen Computern verlängert die unten aufgeführten Lösungszeiträume um einen Zeitraum, der der Verzögerung vom Zeitpunkt der Anfrage bis zur Gewährung des Zugriffs entspricht.


4.2. Informationen zum Kunden. Die Fernzugriffssoftware enthält technologische Maßnahmen, die es GlobalVision ermöglichen, bestimmte diagnostische, technische und verwandte Informationen zu sammeln und zu übertragen, einschließlich Informationen über die Computer, Systeme und Netzwerke des Kunden, die sich auf die Nutzung der Software durch den Kunden beziehen oder daraus abgeleitet wurden (“Informationen zum Kunden“). Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass: (a) GlobalVision Kundeninformationen im Rahmen der Erbringung der Support-Dienstleistungen erheben, verarbeiten und nutzen darf, vorausgesetzt, GlobalVision erfasst, verarbeitet und nutzt nur Kundeninformationen, die es für die Analyse und Lösung eines Vorfalls für notwendig erachtet; und (b) die Fernzugriffssoftware kann ganz oder teilweise im Netzwerk, System und/oder auf Computern des Kunden verbleiben, je nachdem ein Vorfall behoben wurde. Kundeninformationen werden jederzeit gemäß den Richtlinien zur Verwaltung personenbezogener Daten von GlobalVision, die von Zeit zu Zeit geändert wird, gesammelt, verarbeitet und verwendet, die unter folgender Adresse eingesehen werden kann: https://globalvision.co/privacy-policy/.

5. VERWALTUNG VON ZWISCHENFÄLLEN

5.1. Vorfälle. GlobalVision behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Folgendes zu bestimmen: (a) was einen Vorfall darstellt; und (b) wann ein Vorfall als gelöst gilt. GlobalVision kann nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage der Umstände des Vorfalls einen Vorfall von einem Schweregrad in einen anderen umklassifizieren und wird den Kunden darüber informieren.

5.2. Zeitrahmen für die Lösung. In der folgenden Tabelle sind die von GlobalVision angestrebten Zeitrahmen für die Behebung von Vorfällen aufgeführt.

Severity Level Description First Response Resolution/Workaround Time
Urgent System/service down. Production issue affecting all users. Business-critical work cannot be performed. 1 Business Hour 8 Business Hours
High Performance problem. Major functionality is impacted or significant performance degradation is experienced. Issue is persistent and affects many users. 4 Business Hours 16 Business Hours
Medium Partial, non-critical loss of functionality and impaired operations of some components but users can continue using the services. 6 Business Hours 24 Business Hours
Low Information requested on application capabilities, navigation, installation or configuration. The services are functioning with minor or no impediments. 24 Business Hours 48 Business Hours

5.3. Reaktionszeit und Lösung. GlobalVision wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um: (a) innerhalb der in der obigen Tabelle angegebenen Reaktionszeit zu reagieren und (b) eine Lösung oder einen Workaround für einen Vorfall bereitzustellen. Ungeachtet des Vorstehenden garantiert GlobalVision nicht, dass es in der Lage sein wird, auf einen Vorfall innerhalb der geltenden Reaktionszeit zu reagieren oder dass es in der Lage sein wird, eine Lösung oder einen Workaround für einen Vorfall bereitzustellen.

5.4. Auswirkung eines Fehlers oder einer Verzögerung. GlobalVision ist nicht verantwortlich oder haftbar, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund der eigenen Verzögerung des Kunden oder der Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Wartungsvertrag verhindert oder verzögert wird.

5.5. Ausnahmen. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Supportleistungen im Zusammenhang mit Vorfällen zu erbringen, die sich ganz oder teilweise aus folgenden Gründen ergeben oder daraus resultieren:

(a) die Verwendung von Software, die von GlobalVision nicht mehr unterstützt wird;

(b) Änderungen oder Schäden an der Software, die dem Kunden oder Dritten zuzuschreiben sind;

(c) jeder Betrieb oder jede Nutzung der Software oder jede andere Aktivität im Zusammenhang mit der Software, die nicht der Dokumentation entspricht, einschließlich der Integration der Software in die Software oder der Kombination, des Betriebs oder der Nutzung der Software in oder mit Technologien (einschließlich Software, Hardware, Firmware, System oder Netzwerk) oder Diensten, die nicht ausdrücklich schriftlich von GlobalVision genehmigt wurden;

(d) jegliche Fahrlässigkeit, Missbrauch, falsche Anwendung oder Missbrauch der Software durch den Kunden;

(e) das Versäumnis des Kunden, Updates, die GlobalVision dem Kunden zuvor zur Verfügung gestellt hat, umgehend zu installieren;

(f) den Betrieb oder den Zugriff auf das System oder Netzwerk des Kunden oder eines Dritten;

(g) Beta-Software, Software, die GlobalVision zu Test- oder Demonstrationszwecken zur Verfügung stellt, temporäre Softwaremodule oder Software, für die GlobalVision keine Lizenzgebühr erhält;

(h) jede Verletzung oder Nichteinhaltung einer Bestimmung des Rahmenvertrags oder dieses Wartungsvertrags; oder

(i) jedes Ereignis höherer Gewalt oder jede ungewöhnliche physische, elektrische oder elektromagnetische Belastung.

5.6. Keine Updates. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates bereitzustellen:

(a) für jede Version oder Version der Software, die nicht die aktuellste ist;

(b) für jede Software, für die nicht alle zuvor ausgegebenen Updates vom Kunden installiert wurden;

(c) für den Fall, dass der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag oder diesem Wartungsvertrag verstoßen hat; oder

(d) für jede Software, die auf andere Weise als von GlobalVision oder mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung von GlobalVision geändert wurde oder die mit Hardware, Software, Konfiguration oder Betriebssystem verwendet wird, die nicht in der Dokumentation angegeben oder von GlobalVision ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.

6. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

6.1. Pflichten des Kunden. Um die hier aufgeführten Supportleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde:

(a) GlobalVision über jeden Vorfall zu informieren und angemessene Angaben zu Art und Umständen eines solchen Vorfalls zu machen;

(b) alle Bedingungen des Rahmenvertrags einhalten;

(c) die Software ausschließlich gemäß der Dokumentation verwenden;

(d) alle Umgebungsbedingungen und Komponenten, einschließlich aller Netzwerke, Systeme und Hardware, einzurichten, zu warten und zu betreiben, in oder über die: (a) die Software betrieben wird; und/oder (b) der Kunde auf die Support-Services zugreift oder diese nutzt;

(e) dem Support-Team von GlobalVision jegliche Zusammenarbeit und Unterstützung zur Verfügung stellen, die es nach vernünftigem Ermessen verlangt oder wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, damit GlobalVision seinen Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag nachkommen und seine Rechte ausüben kann;

(f) sofern nicht anders von GlobalVision schriftlich gestattet, nur die aktuelle Version oder Version der Software ausführen, die GlobalVision dem Kunden zur Verfügung gestellt hat; und

(g) Sofern nicht anders von GlobalVision schriftlich gestattet, installieren Sie alle Updates innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Datum, an dem sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (es sei denn, die Software wird automatisch von GlobalVision aktualisiert).

7. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

7.1. Qualität der Dienstleistungen. GlobalVision sichert zu und garantiert, dass es die Support-Dienste unter Einsatz von Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen sowie auf professionelle und fachmännische Weise gemäß den wirtschaftlich angemessenen Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen erbringt und angemessene Ressourcen aufwendet, um seinen Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag nachzukommen.


7.2. Beta-Dienste. Ungeachtet des Vorstehenden: maßgeschneiderte Dienste, Betatestdienste und zu Testzwecken erworbene Dienste (“Beta-Dienste“) werden „WIE BESEHEN“ bereitgestellt und GlobalVision bietet keinerlei Zusicherungen oder Garantien für solche Beta-Dienste. Die Nutzung der Beta-Dienste erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden, da diese Dienste Bugs, Fehler und Mängel enthalten können. Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt GlobalVision jegliche ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Gewährleistung und jegliche Haftung in Bezug auf die Beta-Dienste ab. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Korrespondenzen und Updates von GlobalVision im Zusammenhang mit den Beta-Diensten zu erhalten, und erkennt an, dass die Abmeldung von solchen Mitteilungen zur Kündigung aller Beta-Dienste führen kann. GlobalVision gibt keine Zusicherungen, Versprechen oder Garantien ab, dass die Beta-Dienste irgendwann zu Software werden. GlobalVision ist nicht verpflichtet, technischen Support oder die kontinuierliche Verfügbarkeit eines bestimmten Beta-Service bereitzustellen, der von GlobalVision nach eigenem Ermessen jederzeit mit oder ohne vorherige Ankündigung gekündigt werden kann.

7.3. Kundendaten. Der Kunde erklärt und garantiert gegenüber GlobalVision, dass der Kunde Eigentümer der erforderlichen Rechte und Einwilligungen in Bezug auf alle Daten ist, die GlobalVision im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt und von GlobalVision verarbeitet werden, und dass diese Daten keine geistigen Eigentumsrechte, Datenschutzrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, missbrauchen oder anderweitig verletzen, noch werden diese Daten gegen geltendes Recht verstoßen.

7.4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTEN GARANTIEN WERDEN DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION UND DIE SUPPORTLEISTUNGEN „WIE SIE SIND“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, LEHNT GLOBALVISION HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS, DER QUALITÄT, DER RICHTIGKEIT, DES UNEINGESCHRÄNKTEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSABLAUF, DEM LEISTUNGSVERLAUF, DER VERWENDUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN KÖNNEN. OHNE DAS VORSTEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, ÜBERNIMMT GLOBALVISION KEINERLEI GARANTIE DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE, DOKUMENTATION, SUPPORTDIENSTE ODER ANDERE WAREN, DIENSTLEISTUNGEN, TECHNOLOGIEN, INFORMATIONEN, MATERIALIEN ODER PRODUKTE, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, (A) DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER DRITTER ENTSPRECHEN; (B) OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN ODER DASS FEHLER BEHOBEN WERDEN; (C) DIE BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ERZIELEN; (D) MIT ANDERER SOFTWARE, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL SIND ODER MIT ANDEREN PROGRAMMEN, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL SIND; ODER (E) SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG ODER FREI VON FEHLERN, DEFEKTEN ODER SCHÄDLICHEM CODE SEIN.

7,5. AUSNAHMEN. GLOBALVISION KONTROLLIERT NICHT DIE ÜBERTRAGUNG VON DATEN ÜBER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DES INTERNETS, UND DAHER KÖNNEN DIE SUPPORT-DIENSTE EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE MIT DER NUTZUNG SOLCHER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN VERBUNDEN SIND. GLOBALVISION IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE SICH AUS SOLCHEN PROBLEMEN ERGEBEN. DIESE WARTUNGSVEREINBARUNG ÄNDERT NICHTS AN DEN GARANTIEN VON GLOBALVISION IM RAHMEN DES RAHMENVERTRAGS ODER AN DEN DARIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN, EINSCHRÄNKUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET GLOBALVISION ODER EINER SEINER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, SUBUNTERNEHMER ODER DIENSTLEISTER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILDLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, FÜR: (A) VERLUST VON DATEN, GESCHÄFTEN, EINNAHMEN, GEWINN, FIRMENWERT ODER RUF; UND (B) FOLGESCHÄDEN, NEBENKOSTEN SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ IN FORM EINER STRAFSCHADENSERSATZLEISTUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHADENSERSATZ, WENN DIE ERWARTETEN EINSPARUNGEN NICHT REALISIERT WERDEN) , IN JEDEM FALL, DER SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM WARTUNGSVERTRAG ERGIBT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB GLOBALVISION ODER EINER SEINER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, SUBUNTERNEHMER ODER DIENSTLEISTER IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN ODER SICH DIESER BEWUSST WAREN.

8.2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON GLOBALVISION UND SEINEN JEWEILIGEN LIZENZGEBERN, SUBUNTERNEHMERN UND DIENSTLEISTERN AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM WARTUNGSVERTRAG ODER SEINEM GEGENSTAND, OB DIREKT ODER INDIREKT, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILDLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE GLOBALVISION IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM VORFALL FÜR DIE SUPPORTLEISTUNGEN GEZAHLT HAT WOFÜR DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST.

8.3. DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE RECHTSBEHELFE DES KUNDEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.

9. GELTENDES RECHT

9.1. Geltendes Recht. Dieser Wartungsvertrag und alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Wartungsvertrag ergeben, unterliegen den Gesetzen der Provinz Quebec oder anderen Gesetzen, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurden, und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Wartungsvertrag ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten des Gerichtsbezirks von Montreal, Provinz Quebec, Kanada, oder vor den Gerichten in einer anderen Gerichtsbarkeit, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurde, einzuleiten, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen Klagen, Klagen oder Verfahren.

10. ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

10.1. Zusätzliche Unterstützungsdienste. Um ein Support-Programm auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zuzuschneiden, bietet GlobalVision zusätzliche Support-Services an, wie unten beschrieben, gegen zusätzliche Gebühren. Der Kunde kann weitere Informationen zu diesen zusätzlichen Support-Services und den jeweiligen Gebühren erhalten, indem er sich an seinen Kundenbetreuer wendet.

ADDITIONAL SERVICES DETAILS
Private Hosting Services In the event that Client data is privately hosted by GlobalVision, hosting fees shall be charged separately from any and all maintenance and support fees.

Additional Optimization (provided remotely)
All installation requirements must be clearly communicated to GlobalVision before installation is complete. Any additional optimization required after the initial installation is complete shall be considered an additional support service. A remote session covers one (1) case; two (2) hours maximum.

WARTUNGS- UND SUPPORTVEREINBARUNG ABSCHLIESSEN

Letzte Aktualisierung: 13.12.2021

Dieser GVE-Wartungs- und Supportvertrag (“Wartung Vereinbarung“) regelt die Wartungs- und Supportdienstleistungen von GVE Global Vision Inc. (“Weltweite Vision“) an den Kunden (GlobalVision und Kunde werden im Folgenden zusammenfassend als“Parteien“ oder einzeln als“Partei“).

DURCH DEN KAUF ODER DIE NUTZUNG DER GLOBALVISION-SUPPORTDIENSTE BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIESEN WARTUNGSVERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN IHN GEBUNDEN ZU SEIN.

1. DEFINITIONEN

1.1. “Kunde„bezeichnet die Einzelperson, Gesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, Joint Venture, Regierungsbehörde, Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Treuhand, Verein oder andere juristische Person, die einen Rahmenvertrag mit GlobalVision abgeschlossen hat.

1.2. “Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anweisungen, Materialien und andere Unterlagen, ob in gedruckter, elektronischer oder anderer Form, die GlobalVision dem Kunden zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt und die von GlobalVision von Zeit zu Zeit von GlobalVision aktualisiert werden.

1.3. “Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet alle Handlungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt; Pandemien; Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosionen; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden; Kriegshandlungen, Terrorakte, Feindseligkeiten, Sabotage, Invasionen, Unruhen oder andere zivile Unruhen; behördliche Beschränkungen (einschließlich der Kündigung von Exportlizenzen), Aktionen, Embargos oder Blockaden geltende Schäden; oder nationaler oder regionaler Notfall.

1.4. “Zwischenfall“ bezeichnet jedes Ereignis, das nicht zum Standardbetrieb der Software gehört und das eine Unterbrechung oder eine Verringerung der Servicequalität verursacht oder verursachen kann, auf die der Kunde bei der Nutzung der Software stößt. Ungeachtet des Vorstehenden gilt ein Softwarefehler oder -defekt nicht als Vorfall.

1.5. “Rahmenvertrag“ bezeichnet einen Softwarelizenzvertrag, einen Software-as-a-Service (SaaS) -Vertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen oder jede andere geltende Vereinbarung, die von den Parteien geschlossen wurde.

1,6. “Formular bestellen“ bezeichnet das von GlobalVision ausgestellte Bestellformular für Support-Dienstleistungen, das von den Parteien unterzeichnet wurde und Informationen über die Support-Dienste, Gebühren und andere Informationen enthält, die für die Erbringung dieser Dienstleistungen an den Kunden erforderlich sind.

1.7. “Auflösung“ bedeutet, dem Kunden eine Lösung für den Vorfall mitzuteilen, den normalen Betrieb wiederherzustellen und dem Kunden die Nutzung der Software zu ermöglichen.

1.8. “Software“ bezeichnet die Softwareprodukte (einschließlich aller Add-Ons oder Module), die für den Kunden im Rahmen eines Rahmenvertrags lizenziert sind oder für die dem Kunden das Zugriffs- und Nutzungsrecht eingeräumt wird. Die Software umfasst, ohne Einschränkung, alle Kopien, Updates, Firmware und/oder Erweiterungen der Software.

1.9. “Super-Nutzer“ bezeichnet die zur Nutzung der Software autorisierte (n) natürliche (n) Person (en), die vom Kunden als Ansprechpartner für die Erstellung von Support-Tickets im Rahmen dieses Wartungsvertrags ausgewählt wurde (n). Ungeachtet des Vorstehenden müssen Superuser in Bezug auf die Software geschult und von GlobalVision dafür zertifiziert sein.

1,10. “Öffnungszeiten des Supports“ bedeutet Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr EST, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada. Für die Zwecke dieses Wartungsvertrags können die Supportzeiten auch als“ bezeichnet werdenGeschäftszeiten“.

1,11. “Unterstützende Dienste“ bezeichnet die Wartungs- und Supportdienstleistungen, die GlobalVision im Rahmen dieser Vereinbarung erbringt, nämlich die Identifizierung, Diagnose und Korrektur von Vorfällen durch das Support-Team von GlobalVision und die Bereitstellung von Updates.

1,12. “Materialien von Drittanbietern“ bezeichnet Materialien und Informationen in jeder Form oder auf jedem Medium, einschließlich Open-Source-Software oder anderer Software, Dokumente, Daten, Inhalte, Spezifikationen, Produkte, Geräte oder Komponenten der Software oder der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Support-Services oder im Zusammenhang mit diesen, die nicht Eigentum von GlobalVision sind und die Eigentum Dritter sind.

1,13. “Aktualisieren“ bezeichnet eine Änderung, die Fehlerkorrekturen, Patches und/oder Bugfixes beinhaltet und/oder Funktions- oder Leistungsverbesserungen wie Upgrades und neue Versionen bietet und eine aktualisierte Dokumentation beinhaltet.

1,14. “Problemumgehung“ bezeichnet eine von GlobalVision dem Kunden vorgeschlagene Maßnahme, die es dem Kunden ermöglicht, die Software zur Erfüllung seines normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden, bis eine Lösung vorliegt. Für die Zwecke der in Abschnitt 5 unten aufgeführten Servicelevels gilt eine Problemumgehung als Lösung.

2. ÄNDERUNG DER UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

2.1. Änderung der Support-Dienste. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Support-Services nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche Änderungen treten sofort nach Veröffentlichung des überarbeiteten Wartungsvertrags auf der GlobalVision-Website in Kraft. Falls von GlobalVision vorgenommene Änderungen negative wesentliche Auswirkungen auf die Support-Services haben, treten diese Änderungen mit der Verlängerung der jeweils aktuellen Laufzeit des Rahmenvertrags oder der im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Support-Laufzeit in Kraft, sofern zutreffend. Die Nutzung der Support-Services durch den Kunden nach Durchführung solcher Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden zum geänderten Wartungsvertrag.

3. UNTERSTÜTZENDE DIENSTE

3.1. Öffnungszeiten des Supports. Das Support-Team von GlobalVision steht dem Kunden während der Support-Zeiten zur Verfügung. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Support-Zeiten nach eigenem Ermessen zu ändern.

3.2. Tickets für den Support. Die Superuser des Kunden können ein Ticket beim Support-Team von GlobalVision eröffnen, indem sie:

(i) Telefonieren unter 1-514-624-4422/1-800-501-0511;

(ii) Versand per E-Mail support@globalvisioninc.com; oder

(iii) Hier klicken: https://globalvision.co/support-request/

Auf schriftliche Anfrage von GlobalVision benennt der Kunde bis zu vier (4) Superuser und gibt Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an, über die die Superuser jederzeit kontaktiert werden können.

3.3. Sprache unterstützen. Alle Support-Mitteilungen müssen auf Englisch erfolgen.

3.4. Aktualisierungen. GlobalVision stellt dem Kunden Updates zur Verfügung, die GlobalVision nach eigenem Ermessen allen seinen Kunden ohne zusätzliche Kosten allgemein zur Verfügung stellen kann. Alle Updates gelten als Software und unterliegen allen geltenden Bedingungen des Rahmenvertrags. GlobalVision kann Updates nach eigenem Ermessen entwickeln und bereitstellen, und GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates zur Behebung bestimmter Probleme zu entwickeln.

3.5. Installation von Updates. Der Kunde verpflichtet sich, alle Updates umgehend nach Erhalt zu installieren (es sei denn, die Software wird automatisch von GlobalVision aktualisiert). GlobalVision kann Updates per Download von einer von GlobalVision benannten Website bereitstellen. Für den Erhalt solcher Updates durch den Kunden ist eine Internetverbindung erforderlich, und der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er über die erforderliche Verbindung verfügt. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates über andere Medien bereitzustellen.

3.6. Ausschlüsse. Die Support-Services umfassen keine neuen Technologien, neue Module, neue Versionen und/oder neue Versionen der Software, die GlobalVision nach eigenem Ermessen als separates oder neues Produkt herausgeben kann.

3.7. Bedingungen. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von Support-Diensten, einschließlich aller oder einzelner Updates, von der Registrierung der Software durch den Kunden abhängig zu machen, für die Support angefordert wird.

3.8. Keine zusätzlichen Dienste. Die Bereitstellung von Support-Diensten durch GlobalVision beinhaltet nicht die Bereitstellung von Diensten für die Installation von Updates, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.

4. FERNDIENSTE

4.1. Fernzugriff. GlobalVision kann dem Kunden Fernunterstützungsdienste zur Verfügung stellen, um ihn bei der Analyse und Lösung von Vorfällen zu unterstützen. Wenn ein solcher Fernzugriff für die Erbringung der Support-Dienste erforderlich ist, gewährt der Kunde GlobalVision je nach Fall Zugriff auf sein Netzwerk, System und/oder Computer, um Fernzugriffssoftware zu installieren und zu verwenden (“Software für den Fernzugriff“) erforderlich, damit GlobalVision Support-Dienste aus der Ferne bereitstellen kann. Jede Verzögerung durch den Kunden bei der Bereitstellung des Zugangs zu seinem Netzwerk, System und/oder seinen Computern verlängert die unten aufgeführten Lösungszeiträume um einen Zeitraum, der der Verzögerung vom Zeitpunkt der Anfrage bis zur Gewährung des Zugriffs entspricht.

4.2. Informationen zum Kunden. Die Fernzugriffssoftware enthält technologische Maßnahmen, die es GlobalVision ermöglichen, bestimmte diagnostische, technische und verwandte Informationen zu sammeln und zu übertragen, einschließlich Informationen über die Computer, Systeme und Netzwerke des Kunden, die sich auf die Nutzung der Software durch den Kunden beziehen oder daraus abgeleitet wurden (“Informationen zum Kunden“). Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass: (a) GlobalVision Kundeninformationen im Rahmen der Erbringung der Support-Dienstleistungen erheben, verarbeiten und nutzen darf, vorausgesetzt, GlobalVision erfasst, verarbeitet und nutzt nur Kundeninformationen, die es für die Analyse und Lösung eines Vorfalls für notwendig erachtet; und (b) die Fernzugriffssoftware kann ganz oder teilweise im Netzwerk, System und/oder auf Computern des Kunden verbleiben, je nachdem ein Vorfall behoben wurde. Kundeninformationen werden jederzeit gemäß den Richtlinien zur Verwaltung personenbezogener Daten von GlobalVision, die von Zeit zu Zeit geändert wird, gesammelt, verarbeitet und verwendet, die unter folgender Adresse eingesehen werden kann: https://globalvision.co/privacy-policy/.

5. VERWALTUNG VON ZWISCHENFÄLLEN

5.1. Vorfälle. GlobalVision behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Folgendes zu bestimmen: (a) was einen Vorfall darstellt; und (b) wann ein Vorfall als gelöst gilt. GlobalVision kann nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage der Umstände des Vorfalls einen Vorfall von einem Schweregrad in einen anderen umklassifizieren und wird den Kunden darüber informieren.

5.2. Zeitrahmen für die Lösung. In der folgenden Tabelle sind die von GlobalVision angestrebten Zeitrahmen für die Behebung von Vorfällen aufgeführt.

Severity Level Description First Response Resolution/Workaround Time
Urgent System/service down. Production issue affecting all users. Business-critical work cannot be performed. 1 Business Hour 8 Business Hours
High Performance problem. Major functionality is impacted or significant performance degradation is experienced. Issue is persistent and affects many users. 4 Business Hours 16 Business Hours
Medium Partial, non-critical loss of functionality and impaired operations of some components but users can continue using the services. 6 Business Hours 24 Business Hours
Low Information requested on application capabilities, navigation, installation or configuration. The services are functioning with minor or no impediments. 24 Business Hours 48 Business Hours


5.3. Reaktionszeit und Lösung. GlobalVision wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um: (a) innerhalb der in der obigen Tabelle angegebenen Reaktionszeit zu reagieren und (b) eine Lösung oder einen Workaround für einen Vorfall bereitzustellen. Ungeachtet des Vorstehenden garantiert GlobalVision nicht, dass es in der Lage sein wird, auf einen Vorfall innerhalb der geltenden Reaktionszeit zu reagieren oder dass es in der Lage sein wird, eine Lösung oder einen Workaround für einen Vorfall bereitzustellen.

5.4. Auswirkung eines Fehlers oder einer Verzögerung. GlobalVision ist nicht verantwortlich oder haftbar, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund der eigenen Verzögerung des Kunden oder der Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Wartungsvertrag verhindert oder verzögert wird.

5.5. Ausnahmen. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Supportleistungen im Zusammenhang mit Vorfällen zu erbringen, die sich ganz oder teilweise aus folgenden Gründen ergeben oder daraus resultieren:

(a) die Verwendung von Software, die von GlobalVision nicht mehr unterstützt wird;

(b) Änderungen oder Schäden an der Software, die dem Kunden oder Dritten zuzuschreiben sind;

(c) jeder Betrieb oder jede Nutzung der Software oder jede andere Aktivität im Zusammenhang mit der Software, die nicht der Dokumentation entspricht, einschließlich der Integration der Software in die Software oder der Kombination, des Betriebs oder der Nutzung der Software in oder mit Technologien (einschließlich Software, Hardware, Firmware, System oder Netzwerk) oder Diensten, die nicht ausdrücklich schriftlich von GlobalVision genehmigt wurden;

(d) jegliche Fahrlässigkeit, Missbrauch, falsche Anwendung oder Missbrauch der Software durch den Kunden;

(e) das Versäumnis des Kunden, Updates, die GlobalVision dem Kunden zuvor zur Verfügung gestellt hat, umgehend zu installieren;

(f) den Betrieb oder den Zugriff auf das System oder Netzwerk des Kunden oder eines Dritten;

(g) Beta-Software, Software, die GlobalVision zu Test- oder Demonstrationszwecken zur Verfügung stellt, temporäre Softwaremodule oder Software, für die GlobalVision keine Lizenzgebühr erhält;

(h) jede Verletzung oder Nichteinhaltung einer Bestimmung des Rahmenvertrags oder dieses Wartungsvertrags; oder

(i) jedes Ereignis höherer Gewalt oder jede ungewöhnliche physische, elektrische oder elektromagnetische Belastung.

5.6. Keine Updates. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates bereitzustellen:

(a) für jede Version oder Version der Software, die nicht die aktuellste ist;

(b) für jede Software, die vom Kunden im Rahmen des Rahmenvertrags unbefristet lizenziert wird;

(c) für jede Software, für die nicht alle zuvor ausgegebenen Updates vom Kunden installiert wurden;

(d) für den Fall, dass der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag oder diesem Wartungsvertrag verstoßen hat; oder

(e) für jede Software, die auf andere Weise als von GlobalVision oder mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung von GlobalVision geändert wurde oder die mit Hardware, Software, Konfiguration oder Betriebssystem verwendet wird, die nicht in der Dokumentation angegeben oder von GlobalVision ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.

6. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

6.1. Pflichten des Kunden. Um die hier aufgeführten Supportleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde:

(a) GlobalVision über jeden Vorfall zu informieren und angemessene Angaben zu Art und Umständen eines solchen Vorfalls zu machen;

(b) alle Bedingungen des Rahmenvertrags einhalten;

(c) die Software ausschließlich gemäß der Dokumentation verwenden;

(d) alle Umgebungsbedingungen und Komponenten, einschließlich aller Netzwerke, Systeme und Hardware, einzurichten, zu warten und zu betreiben, in oder über die: (a) die Software betrieben wird; und/oder (b) der Kunde auf die Support-Services zugreift oder diese nutzt;

(e) dem Support-Team von GlobalVision jegliche Zusammenarbeit und Unterstützung zur Verfügung stellen, die es nach vernünftigem Ermessen verlangt oder wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, damit GlobalVision seinen Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag nachkommen und seine Rechte ausüben kann;

(f) sofern nicht anders von GlobalVision schriftlich gestattet, nur die aktuelle Version oder Version der Software ausführen, die GlobalVision dem Kunden zur Verfügung gestellt hat; und

(g) Sofern nicht anders von GlobalVision schriftlich gestattet, installieren Sie alle Updates innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Datum, an dem sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (es sei denn, die Software wird automatisch von GlobalVision aktualisiert).

7. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

7.1. Qualität der Dienstleistungen. GlobalVision sichert zu und garantiert, dass es die Support-Dienste unter Einsatz von Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen sowie auf professionelle und fachmännische Weise gemäß den wirtschaftlich angemessenen Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen erbringt und angemessene Ressourcen aufwendet, um seinen Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag nachzukommen.

7.2. Beta-Dienste. Ungeachtet des Vorstehenden: maßgeschneiderte Dienste, Betatestdienste und zu Testzwecken erworbene Dienste (“Beta-Dienste“) werden „WIE BESEHEN“ bereitgestellt und GlobalVision bietet keinerlei Zusicherungen oder Garantien für solche Beta-Dienste. Die Nutzung der Beta-Dienste erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden, da diese Dienste Bugs, Fehler und Mängel enthalten können. Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt GlobalVision jegliche ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Gewährleistung und jegliche Haftung in Bezug auf die Beta-Dienste ab. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Korrespondenzen und Updates von GlobalVision im Zusammenhang mit den Beta-Diensten zu erhalten, und erkennt an, dass die Abmeldung von solchen Mitteilungen zur Kündigung aller Beta-Dienste führen kann. GlobalVision gibt keine Zusicherungen, Versprechen oder Garantien ab, dass die Beta-Dienste irgendwann zu Software werden. GlobalVision ist nicht verpflichtet, technischen Support oder die kontinuierliche Verfügbarkeit eines bestimmten Beta-Service bereitzustellen, der von GlobalVision nach eigenem Ermessen jederzeit mit oder ohne vorherige Ankündigung gekündigt werden kann.

7.3. Kundendaten. Der Kunde erklärt und garantiert gegenüber GlobalVision, dass der Kunde Eigentümer der erforderlichen Rechte und Einwilligungen in Bezug auf alle Daten ist, die GlobalVision im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt und von GlobalVision verarbeitet werden, und dass diese Daten keine geistigen Eigentumsrechte, Datenschutzrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, missbrauchen oder anderweitig verletzen, noch werden diese Daten gegen geltendes Recht verstoßen.

7.4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTEN GARANTIEN WERDEN DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION UND DIE SUPPORTLEISTUNGEN „WIE SIE SIND“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, LEHNT GLOBALVISION HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS, DER QUALITÄT, DER RICHTIGKEIT, DES UNEINGESCHRÄNKTEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSABLAUF, DEM LEISTUNGSVERLAUF, DER VERWENDUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN KÖNNEN. OHNE DAS VORSTEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, ÜBERNIMMT GLOBALVISION KEINERLEI GARANTIE DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE, DOKUMENTATION, SUPPORTDIENSTE ODER ANDERE WAREN, DIENSTLEISTUNGEN, TECHNOLOGIEN, INFORMATIONEN, MATERIALIEN ODER PRODUKTE, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, (A) DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER DRITTER ENTSPRECHEN; (B) OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN ODER DASS FEHLER BEHOBEN WERDEN; (C) DIE BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ERZIELEN; (D) MIT ANDERER SOFTWARE, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL SIND ODER MIT ANDEREN PROGRAMMEN, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL SIND; ODER (E) SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG ODER FREI VON FEHLERN, DEFEKTEN ODER SCHÄDLICHEM CODE SEIN.

7,5. AUSNAHMEN. GLOBALVISION KONTROLLIERT NICHT DIE ÜBERTRAGUNG VON DATEN ÜBER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DES INTERNETS, UND DAHER KÖNNEN DIE SUPPORT-DIENSTE EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE MIT DER NUTZUNG SOLCHER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN VERBUNDEN SIND. GLOBALVISION IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE SICH AUS SOLCHEN PROBLEMEN ERGEBEN. DIESE WARTUNGSVEREINBARUNG ÄNDERT NICHTS AN DEN GARANTIEN VON GLOBALVISION IM RAHMEN DES RAHMENVERTRAGS ODER AN DEN DARIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN, EINSCHRÄNKUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET GLOBALVISION ODER EINER SEINER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, SUBUNTERNEHMER ODER DIENSTLEISTER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILDLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, FÜR: (A) VERLUST VON DATEN, GESCHÄFTEN, EINNAHMEN, GEWINN, FIRMENWERT ODER RUF; UND (B) FOLGESCHÄDEN, NEBENKOSTEN SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ IN FORM EINER STRAFSCHADENSERSATZLEISTUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHADENSERSATZ, WENN DIE ERWARTETEN EINSPARUNGEN NICHT REALISIERT WERDEN) , IN JEDEM FALL, DER SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM WARTUNGSVERTRAG ERGIBT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB GLOBALVISION ODER EINER SEINER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, SUBUNTERNEHMER ODER DIENSTLEISTER IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN ODER SICH DIESER BEWUSST WAREN.

8.2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON GLOBALVISION UND SEINEN JEWEILIGEN LIZENZGEBERN, SUBUNTERNEHMERN UND DIENSTLEISTERN AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM WARTUNGSVERTRAG ODER SEINEM GEGENSTAND, OB DIREKT ODER INDIREKT, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILDLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE GLOBALVISION IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM VORFALL FÜR DIE SUPPORTLEISTUNGEN GEZAHLT HAT WOFÜR DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST.

8.3. DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE RECHTSBEHELFE DES KUNDEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.

9. GELTENDES RECHT

9.1. Geltendes Recht. Dieser Wartungsvertrag und alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Wartungsvertrag ergeben, unterliegen den Gesetzen der Provinz Quebec oder anderen Gesetzen, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurden, und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Wartungsvertrag ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten des Gerichtsbezirks von Montreal, Provinz Quebec, Kanada, oder vor den Gerichten in einer anderen Gerichtsbarkeit, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurde, einzuleiten, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen Klagen, Klagen oder Verfahren.

10. ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

10.1. Zusätzliche Unterstützungsdienste. Um ein Support-Programm auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zuzuschneiden, bietet GlobalVision zusätzliche Support-Services an, wie unten beschrieben, gegen zusätzliche Gebühren. Der Kunde kann weitere Informationen zu diesen zusätzlichen Support-Services und den jeweiligen Gebühren erhalten, indem er sich an seinen Kundenbetreuer wendet.

ADDITIONAL SERVICES DETAILS
Private Hosting Services In the event that Client data is privately hosted by GlobalVision, hosting fees shall be charged separately from any and all maintenance and support fees.

Additional Optimization (provided remotely)
All installation requirements must be clearly communicated to GlobalVision before installation is complete. Any additional optimization required after the initial installation is complete shall be considered an additional support service. A remote session covers one (1) case; two (2) hours maximum.

WARTUNGS- UND SUPPORTVEREINBARUNG ABSCHLIESSEN

Letzte Aktualisierung: 18.11.2022

Dieser GVE-Wartungs- und Supportvertrag (“Wartung Vereinbarung“) regelt die Wartungs- und Supportdienstleistungen von GVE Global Vision Inc. (“Weltweite Vision“) an den Kunden. GlobalVision und der Kunde werden im Folgenden zusammenfassend als“ bezeichnetParteien“ oder einzeln als“Partei“.

DURCH DEN KAUF ODER DIE NUTZUNG DER GLOBALVISION-SUPPORTDIENSTE BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIESEN WARTUNGSVERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN IHN GEBUNDEN ZU SEIN.

1. DEFINITIONEN

1.1. “Kunde„bezeichnet die Einzelperson, Gesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, Joint Venture, Regierungsbehörde, Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Treuhand, Verein oder andere juristische Person, die einen Rahmenvertrag mit GlobalVision abgeschlossen hat.

1.2. “Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anweisungen, Materialien und andere Unterlagen, ob in gedruckter, elektronischer oder anderer Form, die GlobalVision dem Kunden zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt, in der von GlobalVision von Zeit zu Zeit aktualisierten Fassung.

1.3. “Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet alle Handlungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt; Pandemien; Flut, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosion; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden; Kriegshandlungen, Terrorismus, Feindseligkeiten, Sabotage, Invasion, Aufruhr oder andere zivile Unruhen; behördliche Beschränkungen (einschließlich Annullierung von Exportlizenzen), Maßnahmen, Embargos oder geltende Blockaden; oder nationale oder regionale Notfälle.

1.4. “Zwischenfall“ bezeichnet jedes Ereignis, das nicht zum Standardbetrieb der Software gehört und das eine Unterbrechung oder eine Verringerung der Servicequalität verursacht oder verursachen kann, auf die der Kunde bei der Nutzung der Software stößt. Ungeachtet des Vorstehenden gilt ein Softwarefehler oder -defekt nicht als Vorfall.

1.5. “Rahmenvertrag“ bezeichnet einen Softwarelizenzvertrag, einen Software-as-a-Service (SaaS) -Vertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen oder jede andere geltende Vereinbarung, die von den Parteien geschlossen wurde.

1,6. “Formular bestellen“ bezeichnet das von GlobalVision ausgestellte Bestellformular für Support-Dienstleistungen, das von den Parteien unterzeichnet wurde und Informationen über die Support-Dienste, Gebühren und andere Informationen enthält, die für die Erbringung dieser Dienstleistungen an den Kunden erforderlich sind.

1.7. “Auflösung“ bedeutet, dem Kunden eine Lösung für den Vorfall mitzuteilen, den normalen Betrieb wiederherzustellen und dem Kunden die Nutzung der Software zu ermöglichen.

1.8. “Software“ bezeichnet die Softwareprodukte (einschließlich aller Add-Ons oder Module), die für den Kunden im Rahmen eines Rahmenvertrags lizenziert sind oder für die dem Kunden das Zugriffs- und Nutzungsrecht eingeräumt wird. Die Software umfasst, ohne Einschränkung, alle Kopien, Updates, Firmware und/oder Erweiterungen der Software.

1.9. “Super-Nutzer“ bezeichnet die zur Nutzung der Software autorisierte (n) natürliche (n) Person (en), die vom Kunden als Ansprechpartner für die Erstellung von Support-Tickets im Rahmen dieses Wartungsvertrags ausgewählt wurde (n). Ungeachtet des Vorstehenden müssen Superuser in Bezug auf die Software geschult und von GlobalVision dafür zertifiziert sein.

1,10. “Öffnungszeiten des Supports“ bedeutet Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr EST, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada. Für die Zwecke dieses Wartungsvertrags können die Supportzeiten auch als“ bezeichnet werdenGeschäftszeiten“.

1,11. “Unterstützende Dienste“ bezeichnet die Wartungs- und Supportdienstleistungen, die GlobalVision im Rahmen dieser Vereinbarung erbringt, nämlich die Identifizierung, Diagnose und Korrektur von Vorfällen durch das Support-Team von GlobalVision und die Bereitstellung von Updates.

1,12. “Materialien von Drittanbietern“ bezeichnet Materialien und Informationen in jeder Form oder auf jedem Medium, einschließlich Open-Source-Software oder anderer Software, Dokumente, Daten, Inhalte, Spezifikationen, Produkte, Geräte oder Komponenten der Software oder der Support-Services, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden oder sich auf diese beziehen, die nicht Eigentum von GlobalVision sind und die Eigentum Dritter sind.

1,13. “Aktualisieren“ bezeichnet eine Änderung, die Fehlerkorrekturen, Patches und/oder Bugfixes beinhaltet und/oder Funktions- oder Leistungsverbesserungen wie Upgrades und neue Versionen bietet und eine aktualisierte Dokumentation beinhaltet.

1,14. “Problemumgehung“ bezeichnet eine von GlobalVision dem Kunden vorgeschlagene Maßnahme, die es dem Kunden ermöglicht, die Software zur Erfüllung seines normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden, bis eine Lösung vorliegt. Für die Zwecke der in Abschnitt 5 unten aufgeführten Servicelevels gilt eine Problemumgehung als Lösung.

2. ÄNDERUNG DER UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

2.1. Änderung der Support-Dienste. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Support-Services nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche Änderungen treten sofort nach Veröffentlichung des überarbeiteten Wartungsvertrags auf der GlobalVision-Website in Kraft. Falls von GlobalVision vorgenommene Änderungen negative wesentliche Auswirkungen auf die Support-Services haben, treten diese Änderungen mit der Verlängerung der jeweils aktuellen Laufzeit des Rahmenvertrags oder der im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Support-Laufzeit in Kraft, sofern zutreffend. Die Nutzung der Support-Services durch den Kunden nach Durchführung solcher Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden zum geänderten Wartungsvertrag.

3. UNTERSTÜTZENDE DIENSTE

3.1. Öffnungszeiten des Supports. Das Support-Team von GlobalVision steht dem Kunden während der Support-Zeiten zur Verfügung. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Support-Zeiten nach eigenem Ermessen zu ändern.

3.2. Tickets für den Support. Die Superuser des Kunden können ein Ticket beim Support-Team von GlobalVision eröffnen, indem sie:

(i) Telefonieren unter 1-514-624-4422/1-800-501-0511;

(ii) Versand per E-Mail support@globalvisioninc.com; oder

(iii) Hier klicken: https://globalvision.co/support-request/

Auf schriftliche Anfrage von GlobalVision benennt der Kunde bis zu vier (4) Superuser und gibt Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an, über die die Superuser jederzeit kontaktiert werden können.

3.3. Sprache unterstützen. Alle Support-Mitteilungen müssen auf Englisch erfolgen.

3.4. Aktualisierungen. GlobalVision stellt dem Kunden Updates zur Verfügung, die GlobalVision nach eigenem Ermessen allen seinen Kunden ohne zusätzliche Kosten allgemein zur Verfügung stellen kann. Alle Updates gelten als Software und unterliegen den geltenden Bedingungen des Rahmenvertrags. GlobalVision kann Updates nach eigenem Ermessen entwickeln und bereitstellen, und GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates zur Behebung von Vorfällen oder anderen Problemen zu entwickeln.

3.5. Installation von Updates. Der Kunde verpflichtet sich, alle Updates umgehend nach Erhalt zu installieren (es sei denn, die Software wird automatisch von GlobalVision aktualisiert). GlobalVision kann Updates per Download von einer von GlobalVision benannten Website bereitstellen. Für den Erhalt solcher Updates durch den Kunden ist eine Internetverbindung erforderlich, und der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er über die erforderliche Verbindung verfügt. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates über andere Medien bereitzustellen.

3.6. Ausschlüsse. Die Support-Services beinhalten keine neue Technologie, kein neues Modul, keine neue Version und/oder keine neue Version der Software, die GlobalVision nach eigenem Ermessen als separates oder neues Produkt herausgeben kann.

3.7. Bedingungen. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von Support-Diensten, einschließlich aller Updates, von der Registrierung der Software durch den Kunden abhängig zu machen, für die Support angefordert wird.

3.8. Keine zusätzlichen Dienste. Die Bereitstellung von Support-Diensten durch GlobalVision beinhaltet nicht die Bereitstellung von Diensten für die Installation von Updates, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.

3.9. Unterstützte Versionen. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann der Kunde keine Support-Services für Softwareversionen erhalten, die nicht mehr von GlobalVision unterstützt werden. Eine Liste aller Softwareversionen und ihres jeweiligen Enddatums für die Support-Services kann vom Kunden unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://help.globalvision.co/gvd/versioning-policy. Damit der Kunde nach diesem Enddatum weiterhin Supportleistungen für die Software erhält, ist der Kunde verpflichtet, ein Upgrade auf die neueste verfügbare Version der Software durchzuführen. Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 3.9 gilt nur für Software, die nicht automatisch von GlobalVision aktualisiert wird.

4. FERNDIENSTE

4.1. Fernzugriff. GlobalVision kann dem Kunden Fernunterstützungsdienste zur Verfügung stellen, um ihn bei der Analyse und Lösung von Vorfällen zu unterstützen. Wenn ein solcher Fernzugriff für die Erbringung der Support-Dienste erforderlich ist, gewährt der Kunde GlobalVision je nach Fall Zugriff auf sein Netzwerk, System und/oder Computer, um Fernzugriffssoftware zu installieren und zu verwenden (“Software für den Fernzugriff“) erforderlich, damit GlobalVision Support-Dienste aus der Ferne bereitstellen kann. Jede Verzögerung durch den Kunden bei der Bereitstellung des Zugangs zu seinem Netzwerk, System und/oder seinen Computern verlängert die unten aufgeführten Lösungszeiträume um einen Zeitraum, der der Verzögerung vom Zeitpunkt der Anfrage bis zur Gewährung des Zugriffs entspricht.

4.2. Informationen zum Kunden. Die Fernzugriffssoftware enthält technologische Maßnahmen, die es GlobalVision ermöglichen, bestimmte diagnostische, technische und andere Informationen, einschließlich Informationen über die Computer, Systeme und Netzwerke des Kunden, zu sammeln und zu übertragen, die sich auf die Nutzung der Software durch den Kunden beziehen oder daraus abgeleitet wurden (“Informationen zum Kunden“). Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass: (a) GlobalVision Kundeninformationen im Rahmen der Erbringung der Support-Dienstleistungen erheben, verarbeiten und nutzen darf, vorausgesetzt, dass GlobalVision nur Kundeninformationen erhebt, verarbeitet und nutzt, die es für die Analyse und Lösung eines Vorfalls für notwendig erachtet; und (b) die Fernzugriffssoftware kann ganz oder teilweise im Netzwerk, System und/oder auf Computern des Kunden verbleiben, je nachdem ein Vorfall behoben wurde. Kundeninformationen werden jederzeit gemäß den Richtlinien zur Verwaltung personenbezogener Daten von GlobalVision, die von Zeit zu Zeit geändert wird, gesammelt, verarbeitet und verwendet, die unter folgender Adresse eingesehen werden kann: https://globalvision.co/privacy-policy/.

5. VERWALTUNG VON ZWISCHENFÄLLEN

5.1. Vorfälle. GlobalVision behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Folgendes zu bestimmen: (a) was einen Vorfall darstellt; und (b) wann ein Vorfall als gelöst gilt. GlobalVision kann nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage der Umstände des Vorfalls einen Vorfall von einem Schweregrad in einen anderen umklassifizieren und wird den Kunden darüber informieren.

5.2. Zeitrahmen für die Lösung. In der folgenden Tabelle sind die von GlobalVision angestrebten Zeitrahmen für die Behebung von Vorfällen aufgeführt.

Severity Level Description First Response Resolution/Workaround Time
Urgent System/service down. Production issue affecting all users. Business-critical work cannot be performed. 1 Business Hour 8 Business Hours
High Performance problem. Major functionality is impacted or significant performance degradation is experienced. Issue is persistent and affects many users. 4 Business Hours 16 Business Hours
Medium Partial, non-critical loss of functionality and impaired operations of some components but users can continue using the services. 6 Business Hours 24 Business Hours
Low Information requested on application capabilities, navigation, installation or configuration. The services are functioning with minor or no impediments. 24 Business Hours 48 Business Hours


5.3. Reaktionszeit und Lösung. GlobalVision wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um: (a) innerhalb der in der obigen Tabelle angegebenen Reaktionszeit zu reagieren und (b) eine Lösung oder einen Workaround für einen Vorfall bereitzustellen. Ungeachtet des Vorstehenden garantiert GlobalVision nicht, dass es in der Lage sein wird, auf einen Vorfall innerhalb der geltenden Reaktionszeit zu reagieren oder dass es in der Lage sein wird, eine Lösung oder einen Workaround für einen Vorfall bereitzustellen.

5.4. Auswirkung eines Fehlers oder einer Verzögerung. GlobalVision ist nicht verantwortlich oder haftbar, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund der eigenen Verzögerung des Kunden oder der Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Wartungsvertrag verhindert oder verzögert wird.

5.5. Ausnahmen. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Supportleistungen im Zusammenhang mit Vorfällen zu erbringen, die sich ganz oder teilweise aus folgenden Gründen ergeben oder daraus resultieren:

(a) die Verwendung von Software (einschließlich Softwareversionen), die von GlobalVision nicht mehr unterstützt werden;

(b) Änderungen oder Schäden an der Software, die dem Kunden oder Dritten zuzuschreiben sind;

(c) jeder Betrieb oder jede Nutzung der Software oder jede andere Aktivität im Zusammenhang mit der Software, die nicht der Dokumentation entspricht, einschließlich jeglicher Integration oder Kombination, des Betriebs oder der Nutzung der Software in oder mit Technologien (einschließlich Software, Hardware, Firmware, System oder Netzwerk) oder Diensten, die nicht ausdrücklich schriftlich von GlobalVision genehmigt wurden;

(d) jegliche Fahrlässigkeit, Missbrauch, falsche Anwendung oder Missbrauch der Software durch den Kunden;

(e) das Versäumnis des Kunden, Updates, die GlobalVision dem Kunden zuvor zur Verfügung gestellt hat, umgehend zu installieren;

(f) den Betrieb oder den Zugriff auf das System oder Netzwerk des Kunden oder eines Dritten;

(g) Beta-Software, Software, die GlobalVision zu Test- oder Demonstrationszwecken zur Verfügung stellt, temporäre Softwaremodule oder Software, für die GlobalVision keine Lizenzgebühr erhält;

(h) jede Verletzung oder Nichteinhaltung einer Bestimmung des Rahmenvertrags oder dieses Wartungsvertrags; oder

(i) jedes Ereignis höherer Gewalt oder jede ungewöhnliche physische, elektrische oder elektromagnetische Belastung.

5.6. Keine Updates. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates bereitzustellen:

(a) für jede Version oder Veröffentlichung der Software, die von GlobalVision nicht mehr unterstützt wird;

(b) für jede Software, die vom Kunden im Rahmen des Rahmenvertrags unbefristet lizenziert wird;

(c) für den Fall, dass der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag oder diesem Wartungsvertrag verstoßen hat; oder

(d) für jede Software, die auf andere Weise als von GlobalVision oder mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung von GlobalVision geändert wurde oder die mit Hardware, Software, Konfiguration oder Betriebssystem verwendet wird, die nicht in der Dokumentation angegeben oder von GlobalVision ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.

6. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

6.1. Pflichten des Kunden. Um die hier aufgeführten Supportleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde:

(a) GlobalVision über jeden Vorfall zu informieren und angemessene Angaben zu Art und Umständen eines solchen Vorfalls zu machen;

(b) alle Bedingungen des Rahmenvertrags einhalten;

(c) die Software ausschließlich gemäß der Dokumentation verwenden;

(d) alle Umgebungsbedingungen und Komponenten, einschließlich aller Netzwerke, Systeme und Hardware, einzurichten, zu warten und zu betreiben, in oder über die: (a) die Software betrieben wird; und/oder (b) der Kunde auf die Support-Services zugreift oder diese nutzt;

(e) dem Support-Team von GlobalVision jegliche Zusammenarbeit und Unterstützung zur Verfügung stellen, die es nach vernünftigem Ermessen verlangt oder wenn vernünftigerweise erforderlich, damit GlobalVision seinen Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag nachkommen und seine Rechte ausüben kann; und

(f) Sofern nicht anders von GlobalVision schriftlich gestattet, installieren Sie alle Updates innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Datum, an dem sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (es sei denn, die Software wird automatisch von GlobalVision aktualisiert).

7. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

7.1. Qualität der Dienstleistungen. GlobalVision sichert zu und garantiert, dass es die Support-Dienste unter Einsatz von Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen sowie auf professionelle und fachmännische Weise gemäß den wirtschaftlich angemessenen Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen erbringt und angemessene Ressourcen aufwendet, um seinen Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag nachzukommen.

7.2. Beta-Dienste. Ungeachtet des Vorstehenden: maßgeschneiderte Dienste, Betatestdienste und zu Testzwecken erworbene Dienste (“Beta-Dienste“) werden „WIE BESEHEN“ bereitgestellt und GlobalVision bietet keinerlei Zusicherungen oder Garantien für solche Beta-Dienste. Die Nutzung der Beta-Dienste erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden, da diese Dienste Bugs, Fehler und Defekte enthalten können. Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt GlobalVision jegliche ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Gewährleistung und jegliche Haftung in Bezug auf die Beta-Dienste ab. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Korrespondenzen und Updates von GlobalVision im Zusammenhang mit den Beta-Diensten zu erhalten, und erkennt an, dass die Abmeldung von solchen Mitteilungen zur Kündigung aller Beta-Dienste führen kann. GlobalVision gibt keine Zusicherungen, Versprechen oder Garantien ab, dass die Beta-Dienste irgendwann zu Software werden. GlobalVision ist nicht verpflichtet, technischen Support oder die kontinuierliche Verfügbarkeit von Beta-Services bereitzustellen, die von GlobalVision nach eigenem Ermessen jederzeit mit oder ohne vorherige Ankündigung gekündigt werden können.

7.3. Kundendaten. Der Kunde erklärt und garantiert gegenüber GlobalVision, dass der Kunde Eigentümer der erforderlichen Rechte und Einwilligungen in Bezug auf alle Daten ist, die GlobalVision im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt und von GlobalVision verarbeitet werden, und dass diese Daten keine geistigen Eigentumsrechte, Datenschutzrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, missbrauchen oder anderweitig verletzen, und dass diese Daten auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

7.4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTEN GARANTIEN WERDEN DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION UND DIE SUPPORTDIENSTE „WIE SIE SIND“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, LEHNT GLOBALVISION HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS, DER QUALITÄT, DER RICHTIGKEIT, DES RUHIGEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSVERLAUF, DEM LEISTUNGSVERLAUF, DER VERWENDUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN KÖNNEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ÜBERNIMMT GLOBALVISION KEINERLEI GARANTIE DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION, DIE SUPPORTDIENSTE ODER ANDERE WAREN, DIENSTLEISTUNGEN, TECHNOLOGIEN, INFORMATIONEN, MATERIALIEN ODER PRODUKTE, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, (A) DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER DRITTER ENTSPRECHEN; (B) OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN ODER DASS FEHLER BEHOBEN WERDEN; (C) DIE BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ERZIELEN; (D) MIT ANDERER SOFTWARE, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL SIND ODER MIT ANDEREN PROGRAMMEN, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL SIND; ODER (E) SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG ODER FREI VON FEHLERN, DEFEKTEN ODER SCHÄDLICHEM CODE SEIN.

7,5. AUSNAHMEN. GLOBALVISION KONTROLLIERT NICHT DIE ÜBERTRAGUNG VON DATEN ÜBER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DES INTERNETS, UND DAHER KÖNNEN DIE SUPPORT-DIENSTE EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE MIT DER NUTZUNG SOLCHER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN VERBUNDEN SIND. GLOBALVISION IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE SICH AUS SOLCHEN PROBLEMEN ERGEBEN. DIESE WARTUNGSVEREINBARUNG ÄNDERT NICHTS AN DEN GARANTIEN VON GLOBALVISION IM RAHMEN DES RAHMENVERTRAGS ODER AN DEN DARIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN, EINSCHRÄNKUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET GLOBALVISION ODER EINER SEINER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, SUBUNTERNEHMER ODER DIENSTLEISTER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILDLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, FÜR: (A) VERLUST VON DATEN, GESCHÄFTEN, EINNAHMEN, GEWINN, FIRMENWERT ODER RUF; UND (B) FOLGESCHÄDEN, NEBENKOSTEN SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ IN FORM EINER STRAFSCHADENSERSATZLEISTUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHADENSERSATZ, WENN DIE ERWARTETEN EINSPARUNGEN NICHT REALISIERT WERDEN) , IN JEDEM FALL, DER SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM WARTUNGSVERTRAG ERGIBT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB GLOBALVISION ODER EINER SEINER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, SUBUNTERNEHMER ODER DIENSTLEISTER IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN ODER SICH DIESER BEWUSST WAREN.

8.2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON GLOBALVISION UND SEINEN JEWEILIGEN LIZENZGEBERN, SUBUNTERNEHMERN UND DIENSTLEISTERN AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM WARTUNGSVERTRAG ODER SEINEM GEGENSTAND, OB DIREKT ODER INDIREKT, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILDLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE GLOBALVISION IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM VORFALL FÜR DIE SUPPORTLEISTUNGEN GEZAHLT HAT WOFÜR DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST.

8.3. DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE RECHTSBEHELFE DES KUNDEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.

9. GELTENDES RECHT

9.1. Geltendes Recht. Dieser Wartungsvertrag und alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Wartungsvertrag ergeben, unterliegen den Gesetzen der Provinz Quebec oder anderen Gesetzen, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurden, und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Wartungsvertrag ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten des Gerichtsbezirks von Montreal, Provinz Quebec, Kanada, oder vor den Gerichten in einer anderen Gerichtsbarkeit, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurde, einzuleiten, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen Klagen, Klagen oder Verfahren.

10. ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

10.1. Zusätzliche Unterstützungsdienste. Um ein Support-Programm auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zuzuschneiden, bietet GlobalVision zusätzliche Support-Services an, wie unten beschrieben, gegen zusätzliche Gebühren. Der Kunde kann weitere Informationen zu diesen zusätzlichen Support-Services und den jeweiligen Gebühren erhalten, indem er sich an seinen Kundenbetreuer wendet.

ADDITIONAL SERVICES DETAILS
Private Hosting Services In the event that Client data is privately hosted by GlobalVision, hosting fees shall be charged separately from any and all maintenance and support fees.

Additional Optimization (provided remotely)
All installation requirements must be clearly communicated to GlobalVision before installation is complete. Any additional optimization required after the initial installation is complete shall be considered an additional support service. A remote session covers one (1) case; two (2) hours maximum.

WARTUNGS- UND SUPPORTVEREINBARUNG ABSCHLIESSEN

Letzte Aktualisierung: 14.07.2023

Dieser GVE-Wartungs- und Supportvertrag (“Wartungsvertrag„) regelt die Wartungs- und Supportdienstleistungen von GVE Global Vision Inc. (“Weltweite Vision„) an den Kunden. GlobalVision und der Kunde werden im Folgenden zusammenfassend als“ bezeichnetParteien“ oder einzeln als“Partei“.

DURCH DEN KAUF ODER DIE NUTZUNG DER GLOBALVISION-SUPPORTDIENSTE BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIESEN WARTUNGSVERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN IHN GEBUNDEN ZU SEIN.

1. DEFINITIONEN

1.1. “Kunde„bezeichnet die Einzelperson, Gesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, Joint Venture, Regierungsbehörde, Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Treuhand, Verein oder andere juristische Person, die einen Rahmenvertrag mit GlobalVision abgeschlossen hat.

1.2. “Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anweisungen, Materialien und andere Unterlagen, ob in gedruckter, elektronischer oder anderer Form, die GlobalVision dem Kunden zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt, in der von GlobalVision von Zeit zu Zeit aktualisierten Fassung.

1.3. “Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet alle Handlungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt; Pandemien; Flut, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosion; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden; Kriegshandlungen, Terrorismus, Feindseligkeiten, Sabotage, Invasion, Aufruhr oder andere zivile Unruhen; behördliche Beschränkungen (einschließlich Annullierung von Exportlizenzen), Maßnahmen, Embargos oder geltende Blockaden; oder nationale oder regionale Notfälle.

1.4. “Zwischenfall“ bezeichnet jedes Ereignis, das nicht zum Standardbetrieb der Software gehört und das eine Unterbrechung oder eine Verringerung der Servicequalität verursacht oder verursachen kann, auf die der Kunde bei der Nutzung der Software stößt. Ungeachtet des Vorstehenden gilt ein Softwarefehler oder -defekt nicht als Vorfall.

1.5. “Rahmenvertrag“ bezeichnet einen Softwarelizenzvertrag, einen Software-as-a-Service (SaaS) -Vertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen oder jede andere geltende Vereinbarung, die von den Parteien geschlossen wurde.

1,6. “Formular bestellen“ bezeichnet das von GlobalVision ausgestellte Bestellformular für Support-Dienstleistungen, das von den Parteien unterzeichnet wurde und Informationen über die Support-Dienste, Gebühren und andere Informationen enthält, die für die Erbringung dieser Dienstleistungen an den Kunden erforderlich sind.

1.7. “Auflösung“ bedeutet, dem Kunden eine Lösung für den Vorfall mitzuteilen, den normalen Betrieb wiederherzustellen und dem Kunden die Nutzung der Software zu ermöglichen.

1.8. “Software“ bezeichnet die Softwareprodukte (einschließlich aller Add-Ons oder Module), die für den Kunden im Rahmen eines Rahmenvertrags lizenziert sind oder für die dem Kunden das Zugriffs- und Nutzungsrecht eingeräumt wird. Die Software umfasst, ohne Einschränkung, alle Kopien, Updates, Firmware und/oder Erweiterungen der Software.

1.9. “Super-Nutzer“ bezeichnet die zur Nutzung der Software autorisierte (n) natürliche (n) Person (en), die vom Kunden als Ansprechpartner für die Erstellung von Support-Tickets im Rahmen dieses Wartungsvertrags ausgewählt wurde (n). Ungeachtet des Vorstehenden müssen Superuser in Bezug auf die Software geschult und von GlobalVision dafür zertifiziert sein.

1,10. “Öffnungszeiten des Supports“ bedeutet Montag bis Freitag von 1:00 Uhr bis 17:30 Uhr EST oder 7:00 Uhr bis 23:30 Uhr MEZ, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada. Für die Zwecke dieses Wartungsvertrags können die Supportzeiten auch als „Geschäftszeiten“ bezeichnet werden.

1,11. “Unterstützende Dienste“ bezeichnet die Wartungs- und Supportdienstleistungen, die GlobalVision im Rahmen dieser Vereinbarung erbringt, nämlich die Identifizierung, Diagnose und Korrektur von Vorfällen durch das Support-Team von GlobalVision und die Bereitstellung von Updates.

1,12. “Materialien von Drittanbietern“ bezeichnet Materialien und Informationen in jeder Form oder auf jedem Medium, einschließlich Open-Source-Software oder anderer Software, Dokumente, Daten, Inhalte, Spezifikationen, Produkte, Geräte oder Komponenten der Software oder der Support-Services, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden oder sich auf diese beziehen, die nicht Eigentum von GlobalVision sind und die Eigentum Dritter sind.

1,13. “Aktualisieren“ bezeichnet eine Änderung, die Fehlerkorrekturen, Patches und/oder Bugfixes beinhaltet und/oder Funktions- oder Leistungsverbesserungen wie Upgrades und neue Versionen bietet und eine aktualisierte Dokumentation beinhaltet.

1,14. “Problemumgehung“ bezeichnet eine von GlobalVision dem Kunden vorgeschlagene Maßnahme, die es dem Kunden ermöglicht, die Software zur Erfüllung seines normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden, bis eine Lösung vorliegt. Für die Zwecke der in Abschnitt 5 unten aufgeführten Servicelevels gilt eine Problemumgehung als Lösung.

2. ÄNDERUNG DER UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

2.1. Änderung der Support-Dienste. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Support-Services nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern. Solche Änderungen treten sofort nach Veröffentlichung des überarbeiteten Wartungsvertrags auf der GlobalVision-Website in Kraft. Falls von GlobalVision vorgenommene Änderungen negative wesentliche Auswirkungen auf die Support-Services haben, treten diese Änderungen mit der Verlängerung der jeweils aktuellen Laufzeit des Rahmenvertrags oder der im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Support-Laufzeit in Kraft, sofern zutreffend. Die Nutzung der Support-Services durch den Kunden nach Durchführung solcher Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden zum geänderten Wartungsvertrag.

3. UNTERSTÜTZENDE DIENSTE

3.1. Öffnungszeiten des Supports. Das Support-Team von GlobalVision steht dem Kunden während der Support-Zeiten zur Verfügung. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Support-Zeiten nach eigenem Ermessen zu ändern.

3.2. Tickets für den Support. Die Superuser des Kunden können ein Ticket beim Support-Team von GlobalVision eröffnen, indem sie:

(i) Telefonieren unter 1-514-624-4422/1-800-501-0511;
(ii) Versand per E-Mail support@globalvision.co; oder
(iii) Hier klicken: https://globalvision.co/support-request/Auf schriftliche Anfrage von GlobalVision benennt der Kunde bis zu vier (4) Superuser und gibt Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an, über die die Superuser jederzeit kontaktiert werden können.

3.3. Sprache unterstützen. Alle Support-Mitteilungen müssen auf Englisch erfolgen.

3.4. Aktualisierungen. GlobalVision stellt dem Kunden Updates zur Verfügung, die GlobalVision nach eigenem Ermessen allen seinen Kunden ohne zusätzliche Kosten allgemein zur Verfügung stellen kann. Alle Updates gelten als Software und unterliegen den geltenden Bedingungen des Rahmenvertrags. GlobalVision kann Updates nach eigenem Ermessen entwickeln und bereitstellen, und GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates zur Behebung von Vorfällen oder anderen Problemen zu entwickeln.

3.5. Installation von Updates. Der Kunde verpflichtet sich, alle Updates umgehend nach Erhalt zu installieren (es sei denn, die Software wird automatisch von GlobalVision aktualisiert). GlobalVision kann Updates per Download von einer von GlobalVision benannten Website bereitstellen. Für den Erhalt solcher Updates durch den Kunden ist eine Internetverbindung erforderlich, und der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er über die erforderliche Verbindung verfügt. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates über andere Medien bereitzustellen.

3.6. Ausschlüsse. Die Supportleistungen umfassen keine neue Technologie, kein neues Modul, keine neue Version und/oder keine neue Version der Software, die GlobalVision nach eigenem Ermessen als separates oder neues Produkt herausgeben kann.

3.7. Bedingungen. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von Support-Diensten, einschließlich aller Updates, von der Registrierung der Software durch den Kunden abhängig zu machen, für die Support angefordert wird.

3.8. Keine zusätzlichen Dienste. Die Bereitstellung von Support-Diensten durch GlobalVision beinhaltet nicht die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Installation von Updates, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.

3.9. Unterstützte Versionen. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann der Kunde keine Support-Services für Softwareversionen erhalten, die nicht mehr von GlobalVision unterstützt werden. Eine Liste aller Softwareversionen und ihres jeweiligen Enddatums für die Support-Services kann vom Kunden unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://help.globalvision.co/gvd/versioning-policy. Damit der Kunde nach diesem Enddatum weiterhin Supportleistungen für die Software erhält, ist der Kunde verpflichtet, ein Upgrade auf die neueste verfügbare Version der Software durchzuführen. Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 3.9 gilt nur für Software, die nicht automatisch von GlobalVision aktualisiert wird.

4. FERNDIENSTE

4.1. Fernzugriff. GlobalVision kann dem Kunden Fernunterstützungsdienste zur Verfügung stellen, um ihn bei der Analyse und Lösung von Vorfällen zu unterstützen. Wenn ein solcher Fernzugriff für die Erbringung der Support-Dienste erforderlich ist, gewährt der Kunde GlobalVision je nach Fall Zugriff auf sein Netzwerk, System und/oder Computer, um Fernzugriffssoftware zu installieren und zu verwenden (“Software für den Fernzugriff“) erforderlich, damit GlobalVision Support-Dienste aus der Ferne bereitstellen kann. Jede Verzögerung durch den Kunden bei der Bereitstellung des Zugangs zu seinem Netzwerk, System und/oder seinen Computern verlängert die unten aufgeführten Lösungszeiträume um einen Zeitraum, der der Verzögerung vom Zeitpunkt der Anfrage bis zur Gewährung des Zugriffs entspricht.

4.2. Informationen zum Kunden. Die Fernzugriffssoftware enthält technologische Maßnahmen, die es GlobalVision ermöglichen, bestimmte diagnostische, technische und andere Informationen, einschließlich Informationen über die Computer, Systeme und Netzwerke des Kunden, zu sammeln und zu übertragen, die sich auf die Nutzung der Software durch den Kunden beziehen oder daraus abgeleitet wurden (“Informationen zum Kunden“). Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass: (a) GlobalVision Kundeninformationen im Rahmen der Erbringung der Support-Dienstleistungen erheben, verarbeiten und nutzen darf, vorausgesetzt, dass GlobalVision nur Kundeninformationen erhebt, verarbeitet und nutzt, die es für die Analyse und Lösung eines Vorfalls für notwendig erachtet; und (b) die Fernzugriffssoftware kann ganz oder teilweise im Netzwerk, System und/oder auf Computern des Kunden verbleiben, je nachdem ein Vorfall behoben wurde. Kundeninformationen werden jederzeit gemäß den Richtlinien zur Verwaltung personenbezogener Daten von GlobalVision, die von Zeit zu Zeit geändert wird, gesammelt, verarbeitet und verwendet, die unter folgender Adresse eingesehen werden kann: https://globalvision.co/privacy-policy/.

5. VERWALTUNG VON ZWISCHENFÄLLEN

5.1. Vorfälle. GlobalVision behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Folgendes zu bestimmen: (a) was einen Vorfall darstellt; und (b) wann ein Vorfall als gelöst gilt. GlobalVision kann nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage der Umstände des Vorfalls einen Vorfall von einem Schweregrad in einen anderen umklassifizieren und wird den Kunden darüber informieren.

5.2. Zeitrahmen für die Lösung. In der folgenden Tabelle sind die von GlobalVision angestrebten Zeitrahmen für die Behebung von Vorfällen aufgeführt.

Schweregrad

Beschreibung

Erste Antwort

Auflösung/
Zeit für die Problemumgehung

Dringend

System/Dienst ausgefallen. Produktionsproblem, das alle Benutzer betrifft. Geschäftskritische Arbeiten können nicht ausgeführt werden.

1 Geschäftsstunde

8 Geschäftsstunden

Hoch

Leistungsproblem. Wichtige Funktionen sind beeinträchtigt oder es kommt zu erheblichen Leistungseinbußen. Das Problem besteht weiterhin und betrifft viele Benutzer.

4 Geschäftsstunden

16 Geschäftsstunden

Mittel

Teilweiser, unkritischer Funktionsverlust und Beeinträchtigung des Betriebs einiger Komponenten, Benutzer können die Dienste jedoch weiterhin nutzen.

6 Geschäftsstunden

24 Geschäftsstunden

Niedrig

Angeforderte Informationen zu Anwendungsfunktionen, Navigation, Installation oder Konfiguration. Die Dienste funktionieren mit geringfügigen oder keinen Behinderungen.

24 Geschäftsstunden

48 Geschäftsstunden

5.3. Reaktionszeit und Lösung. GlobalVision wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um: (a) innerhalb der in der obigen Tabelle angegebenen Reaktionszeit zu reagieren und (b) eine Lösung oder einen Workaround für einen Vorfall bereitzustellen. Ungeachtet des Vorstehenden garantiert GlobalVision nicht, dass es in der Lage sein wird, auf einen Vorfall innerhalb der geltenden Reaktionszeit zu reagieren oder dass es in der Lage sein wird, eine Lösung oder einen Workaround für einen Vorfall bereitzustellen.

5.4 Auswirkung eines Fehlers oder einer Verzögerung. GlobalVision ist nicht verantwortlich oder haftbar, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund der eigenen Verzögerung des Kunden oder der Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Wartungsvertrag verhindert oder verzögert wird.

5.5 Ausnahmen. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Supportleistungen im Zusammenhang mit Vorfällen zu erbringen, die sich ganz oder teilweise aus folgenden Gründen ergeben oder daraus resultieren:

(a) die Verwendung von Software (einschließlich Softwareversionen), die von GlobalVision nicht mehr unterstützt werden;
(b) Änderungen oder Schäden an der Software, die dem Kunden oder Dritten zuzuschreiben sind;
(c) jeder Betrieb oder jede Nutzung der Software oder jede andere Aktivität im Zusammenhang mit der Software, die nicht der Dokumentation entspricht, einschließlich jeglicher Integration oder Kombination, des Betriebs oder der Nutzung der Software in oder mit Technologien (einschließlich Software, Hardware, Firmware, System oder Netzwerk) oder Diensten, die nicht ausdrücklich schriftlich von GlobalVision genehmigt wurden;
(d) jegliche Fahrlässigkeit, Missbrauch, falsche Anwendung oder Missbrauch der Software durch den Kunden;
(e) das Versäumnis des Kunden, Updates, die GlobalVision dem Kunden zuvor zur Verfügung gestellt hat, umgehend zu installieren;
(f) den Betrieb oder den Zugriff auf das System oder Netzwerk des Kunden oder eines Dritten;
(g) Beta-Software, Software, die GlobalVision zu Test- oder Demonstrationszwecken zur Verfügung stellt, temporäre Softwaremodule oder Software, für die GlobalVision keine Lizenzgebühr erhält;
(h) jede Verletzung oder Nichteinhaltung einer Bestimmung des Rahmenvertrags oder dieses Wartungsvertrags; oder
(i) jedes Ereignis höherer Gewalt oder jede ungewöhnliche physische, elektrische oder elektromagnetische Belastung.

5,6 Keine Updates. GlobalVision ist nicht verpflichtet, Updates bereitzustellen:

(a) für jede Version oder Veröffentlichung der Software, die von GlobalVision nicht mehr unterstützt wird;
(b) für jede Software, die vom Kunden im Rahmen des Rahmenvertrags unbefristet lizenziert wird;
(c) für den Fall, dass der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag oder diesem Wartungsvertrag verstoßen hat; oder
(d) für jede Software, die auf andere Weise als von GlobalVision oder mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung von GlobalVision geändert wurde oder die mit Hardware, Software, Konfiguration oder Betriebssystem verwendet wird, die nicht in der Dokumentation angegeben oder von GlobalVision ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.

6. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

6.1 Pflichten des Kunden. Um die hier aufgeführten Supportleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde:

(a) GlobalVision über jeden Vorfall zu informieren und angemessene Angaben zu Art und Umständen eines solchen Vorfalls zu machen;
(b) alle Bedingungen des Rahmenvertrags einhalten;
(c) die Software ausschließlich gemäß der Dokumentation verwenden;
(d) alle Umgebungsbedingungen und Komponenten, einschließlich aller Netzwerke, Systeme und Hardware, einzurichten, zu warten und zu betreiben, in oder über die: (a) die Software betrieben wird; und/oder (b) der Kunde auf die Support-Services zugreift oder diese nutzt;
(e) dem Support-Team von GlobalVision jegliche Zusammenarbeit und Unterstützung zur Verfügung stellen, die es nach vernünftigem Ermessen verlangt oder wenn vernünftigerweise erforderlich, damit GlobalVision seinen Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag nachkommen und seine Rechte ausüben kann; und
(f) Sofern nicht anders von GlobalVision schriftlich gestattet, installieren Sie alle Updates innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Datum, an dem sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (es sei denn, die Software wird automatisch von GlobalVision aktualisiert).

7. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

7.1 Qualität der Dienstleistungen. GlobalVision sichert zu und garantiert, dass es die Support-Dienste unter Einsatz von Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen sowie auf professionelle und fachmännische Weise gemäß den wirtschaftlich angemessenen Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen erbringt und angemessene Ressourcen aufwendet, um seinen Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag nachzukommen.

7.2 Beta-Dienste. Ungeachtet des Vorstehenden: maßgeschneiderte Dienste, Betatestdienste und zu Testzwecken erworbene Dienste (“Beta-Dienste“) werden „WIE BESEHEN“ bereitgestellt und GlobalVision bietet keinerlei Zusicherungen oder Garantien für solche Beta-Dienste. Die Nutzung der Beta-Dienste erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden, da diese Dienste Bugs, Fehler und Defekte enthalten können. Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt GlobalVision jegliche ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Gewährleistung und jegliche Haftung in Bezug auf die Beta-Dienste ab. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Korrespondenzen und Updates von GlobalVision im Zusammenhang mit den Beta-Diensten zu erhalten, und erkennt an, dass die Abmeldung von solchen Mitteilungen zur Kündigung aller Beta-Dienste führen kann. GlobalVision gibt keine Zusicherungen, Versprechen oder Garantien ab, dass die Beta-Dienste irgendwann zu Software werden. GlobalVision ist nicht verpflichtet, technischen Support oder die kontinuierliche Verfügbarkeit von Beta-Services bereitzustellen, die von GlobalVision nach eigenem Ermessen jederzeit mit oder ohne vorherige Ankündigung gekündigt werden können.

7.3 Kundendaten. Der Kunde erklärt und garantiert gegenüber GlobalVision, dass der Kunde Eigentümer der erforderlichen Rechte und Einwilligungen in Bezug auf alle Daten ist, die GlobalVision im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt und von GlobalVision verarbeitet werden, und dass diese Daten keine geistigen Eigentumsrechte, Datenschutzrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, missbrauchen oder anderweitig verletzen, und dass diese Daten auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

7.4 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTEN GARANTIEN WERDEN DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION UND DIE SUPPORTLEISTUNGEN „WIE SIE SIND“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, LEHNT GLOBALVISION HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS, DER QUALITÄT, DER RICHTIGKEIT, DES RUHIGEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSVERLAUF, DEM LEISTUNGSVERLAUF, DER VERWENDUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN KÖNNEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ÜBERNIMMT GLOBALVISION KEINERLEI GARANTIE DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION, DIE SUPPORTDIENSTE ODER ANDERE WAREN, DIENSTLEISTUNGEN, TECHNOLOGIEN, INFORMATIONEN, MATERIALIEN ODER PRODUKTE, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, (A) DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER DRITTER ENTSPRECHEN; (B) OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN ODER DASS FEHLER BEHOBEN WERDEN; (C) DIE BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ERZIELEN; (D) MIT ANDERER SOFTWARE, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL SIND ODER MIT ANDEREN PROGRAMMEN, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL SIND; ODER (E) SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG ODER FREI VON FEHLERN, DEFEKTEN ODER SCHÄDLICHEM CODE SEIN.

7,5 AUSNAHMEN. GLOBALVISION KONTROLLIERT NICHT DIE ÜBERTRAGUNG VON DATEN ÜBER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DES INTERNETS, UND DAHER KÖNNEN DIE SUPPORT-DIENSTE EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE MIT DER NUTZUNG SOLCHER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN VERBUNDEN SIND. GLOBALVISION IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE SICH AUS SOLCHEN PROBLEMEN ERGEBEN. DIESE WARTUNGSVEREINBARUNG ÄNDERT NICHTS AN DEN GARANTIEN VON GLOBALVISION IM RAHMEN DES RAHMENVERTRAGS ODER AN DEN DARIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN, EINSCHRÄNKUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET GLOBALVISION ODER EINER SEINER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, SUBUNTERNEHMER ODER DIENSTLEISTER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILDLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, FÜR: (A) VERLUST VON DATEN, GESCHÄFTEN, EINNAHMEN, GEWINN, FIRMENWERT ODER RUF; UND (B) FOLGESCHÄDEN, NEBENKOSTEN SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ IN FORM EINER STRAFSCHADENSERSATZLEISTUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHADENSERSATZ, WENN DIE ERWARTETEN EINSPARUNGEN NICHT REALISIERT WERDEN) , IN JEDEM FALL, DER SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM WARTUNGSVERTRAG ERGIBT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB GLOBALVISION ODER EINER SEINER JEWEILIGEN LIZENZGEBER, SUBUNTERNEHMER ODER DIENSTLEISTER IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN ODER SICH DIESER BEWUSST WAREN.

8.2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON GLOBALVISION UND SEINEN JEWEILIGEN LIZENZGEBERN, SUBUNTERNEHMERN UND DIENSTLEISTERN AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM WARTUNGSVERTRAG ODER SEINEM GEGENSTAND, OB DIREKT ODER INDIREKT, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILDLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE GLOBALVISION IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM VORFALL FÜR DIE SUPPORTLEISTUNGEN GEZAHLT HAT WOFÜR DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST.

8.3. DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE RECHTSBEHELFE DES KUNDEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.

9. GELTENDES RECHT

9.1. Geltendes Recht. Dieser Wartungsvertrag und alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Wartungsvertrag ergeben, unterliegen den Gesetzen der Provinz Quebec oder anderen Gesetzen, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurden, und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Wartungsvertrag ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten des Gerichtsbezirks von Montreal, Provinz Quebec, Kanada, oder vor den Gerichten in einer anderen Gerichtsbarkeit, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurde, einzuleiten, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen Klagen, Klagen oder Verfahren.

10. ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

10.1. Zusätzliche Support-Services. Um ein Support-Programm auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zuzuschneiden, bietet GlobalVision zusätzliche Support-Services an, wie unten beschrieben, gegen zusätzliche Gebühren. Der Kunde kann weitere Informationen zu diesen zusätzlichen Support-Services und den jeweiligen Gebühren erhalten, indem er sich an seinen Kundenbetreuer wendet.

ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

EINZELHEITEN

Private Hosting-Dienste

Für den Fall, dass Kundendaten privat von GlobalVision gehostet werden, werden die Hosting-Gebühren getrennt von allen Wartungs- und Supportgebühren berechnet.

Zusätzliche Optimierung (aus der Ferne bereitgestellt)

Alle Installationsanforderungen müssen GlobalVision klar mitgeteilt werden, bevor die Installation abgeschlossen ist. Jede zusätzliche Optimierung, die nach Abschluss der Erstinstallation erforderlich ist, gilt als zusätzlicher Support-Service. Eine Remote-Sitzung umfasst einen (1) Fall, maximal zwei (2) Stunden.