GVE Hardware-Garantie-Archiv

Zuletzt aktualisiert am 30. April 2020

BITTE LESEN SIE DIESE EINGESCHRÄNKTE HARDWAREGARANTIE („GARANTIE“) SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DIE VERWENDUNG VON GLOBALVISION-GERÄTEN BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE BEDINGUNGEN GELESEN HABEN, SIE VERSTEHEN UND SICH DAMIT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, AN SIE GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE DIESE GARANTIE IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON, FIRMA ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, ERKLÄREN UND GARANTIEREN SIE, DASS SIE DIE VOLLE BEFUGNIS HABEN, DIESE PERSON, FIRMA ODER JURISTISCHE PERSON AN DIE BEDINGUNGEN ZU BINDEN.

DIESE GARANTIE KANN SICH JEDERZEIT ÄNDERN.

1. ÜBERBLICK

Diese Garantie regelt den Verkauf von Hardware durch GVE Global Vision Inc. („GlobalVision“) an Sie (zusammen die „Parteien“). Diese Garantie legt die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihre Nutzung der Hardware fest. Serviceverträge, Lizenzvereinbarungen und zusätzliche Richtlinien können für bestimmte Dienste oder die Nutzung von Software gelten und gelten zusätzlich zu dieser Garantie (nicht anstelle). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen einer solchen Vereinbarung und den Bestimmungen dieser Garantie haben die Bestimmungen der jeweiligen Vereinbarung Vorrang.

Die Bedingungen“wir„,“uns„oder“unsere„bezieht sich auf GlobalVision. Die Begriffe“Sie„,“dein„, oder“Auftraggeber„bezieht sich auf jede natürliche oder juristische Person, die diese Bedingungen akzeptiert, Zugriff auf die Dienste hat oder diese nutzt.

Der Begriff“Hardware„bezieht sich auf alle bei GlobalVision gekauften Waren.

2. ÄNDERUNG DER VEREINBARUNG ODER DER DIENSTLEISTUNGEN

GlobalVision kann diese Garantie und alle Richtlinien oder Vereinbarungen, die hierin enthalten sind, jederzeit nach eigenem Ermessen ändern oder modifizieren, und solche Änderungen oder Modifikationen treten sofort nach der Veröffentlichung auf der GlobalVision-Website in Kraft. Ihre Nutzung der Website und der Hardware nach der Vornahme solcher Änderungen oder Modifikationen gilt als Ihre Zustimmung zu diesen Bedingungen in der zuletzt überarbeiteten Fassung.

3. GARANTIE

Für ein (1) Jahr nach dem Kauf der Hardware von GlobalVision verpflichtet sich GlobalVision, alle Supportleistungen während der Supportzeiten gemäß den Bedingungen dieser Garantie zu erbringen.

Die Bedingungen“Unterstützung„und“Unterstützende Dienste„bezieht sich auf die Identifizierung, Diagnose und Korrektur von Hardwareproblemen durch das GlobalVision-Supportteam, das ausreichend qualifiziert und erfahren ist, um Ihre Support-Anfragen per Telefon, E-Mail, Chat und E-Support (die Möglichkeit, Serviceanfragen online zu erstellen) zu identifizieren und zu lösen sowie Reparaturen vor Ort (im letzten Fall unter bestimmten Bedingungen), falls dies erforderlich ist.

Diese Garantie wird ausdrücklich anstelle anderer ausdrücklicher oder stillschweigender Garantien gewährt, einschließlich aller stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, und anstelle jeder anderen Verpflichtung von GlobalVision.

4. REPARATUREN, AUSTAUSCH UND ERSATZ

GlobalVision wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle Vorfälle zu lösen oder gemeldete Probleme mit der Hardware zu beheben.

Das Support-Team steht Ihnen montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr ET zur Verfügung, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada (“Öffnungszeiten des Supports„).

Eröffnen Sie ein Ticket mit dem Support-Team von GlobalVision Sie können ein Ticket eröffnen, indem Sie:

i. Anrufen 1-514-624-4422 oder 1-800-501-0511
ii. E-Mail-Versand support@globalvisioninc.com
iii. Hier klicken: https://www.globalvision.co/support-request

Das Support-Team wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen Reparaturanweisungen zu geben.

Wenn die Reparaturanweisungen das Problem nicht lösen, erteilt Ihnen das Support-Team die Genehmigung, die Hardware zur Reparatur an GlobalVision zurückzusenden.

Wenn GlobalVision innerhalb der Garantiezeit eine Rücksendung für notwendig erachtet, wird die Hardware nach Ermessen von GlobalVision repariert oder ausgetauscht. Sie sind dafür verantwortlich, die Hardware sicher zu verpacken und innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Rücksendeanweisungen einschließlich aller Versandkosten an GlobalVision zurückzusenden.

Wenn Sie während des Zeitraums, der zur Identifizierung und Behebung eines Defekts erforderlich ist, Ersatzhardware benötigen, leiht Ihnen GlobalVision Ersatzhardware ohne zusätzliche Kosten. Sie sind für alle mit dieser Ersatzhardware verbundenen Versandkosten verantwortlich. GlobalVision gibt keine Zusicherungen und/oder Garantien in Bezug auf die Verfügbarkeit von Ersatzhardware oder in Bezug auf die identische Beschaffenheit der Ersatzhardware ab. Ersatzhardware wird nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie die defekte Hardware oder gegebenenfalls die Ersatzhardware nicht an GlobalVision zurücksenden, verstehen Sie und erklären sich damit einverstanden, dass Sie für die vollen Kosten dieser Hardware einschließlich aller anfallenden Gebühren und Steuern jeglicher Art verantwortlich sind.

ALLE TRANSPORTGEBÜHREN, FRACHTKOSTEN, ZÖLLE UND GEBÜHREN, DIE FÜR DEN TRANSPORT VON HARDWARE VON IHREM GESCHÄFTSSITZ ZU GLOBALVISION ODER UMGEKEHRT ERFORDERLICH SIND, GEHEN ZU IHREN LASTEN.

Wenn davon ausgegangen wird, dass Support-Services einen Austausch der Hardware oder eines Teils davon erfordern, geht die ersetzte Hardware oder das ersetzte Teil in Ihr Eigentum über. Der Ersatz oder das Teil kann neu oder nach den Qualitätsstandards von GlobalVision überholt sein, und nach Wahl von GlobalVision kann es sich um ein anderes Modell ähnlicher Art und Qualität handeln. Für Exchange-Hardware und Ersatzteile gilt die verbleibende Garantiezeit der Originalhardware, für die Ihre eingeschränkte Garantie gilt.

5. KEINE ZITRONEN

Für den Fall, dass Ihre Hardware innerhalb der Garantiezeit drei (3) oder mehr Funktionsreparaturen erfordert, ersetzt GlobalVision Ihre Hardware sofort durch ein gleichwertiges Gerät.

6. ERWEITERTE GARANTIE

Diese Garantie kann gegen eine zusätzliche Gebühr verlängert werden. Um von einer erweiterten Garantie zu profitieren, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer bei GlobalVision.

7. AUSSCHLÜSSE

Sofern von GlobalVision nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, müssen alle Hardwaresystemkomponenten über GlobalVision gekauft werden. Alle Teile, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung ersetzt oder dem System hinzugefügt werden, führen zum Erlöschen dieser Garantie.

Zusätzlich:

Alle Garantien sind nicht übertragbar.

Diese Garantie deckt nur den normalen Gebrauch ab, wie in der Dokumentation vorgesehen, die Ihnen bei Erhalt der Hardware zur Verfügung gestellt wurde.

Diese Garantie gilt nicht für Teile, Komponenten oder Peripheriegeräte Dritter, die der Hardware hinzugefügt wurden, oder für Schäden, die durch solche Ergänzungen verursacht werden.

Diese Garantie deckt nicht Missbrauch, unsachgemäße Installation, Vernachlässigung, übermäßigen Staub oder Kontakt mit Witterungseinflüssen, unsachgemäßer Versand, Schäden durch Katastrophen wie Feuer, Überschwemmung und Blitzschlag, falsche Stromversorgung, Softwareprobleme, Interaktion mit nicht autorisierten Produkten, wie in der Dokumentation beschrieben, oder Dienstleistungen, die nicht vom GlobalVision-Supportteam durchgeführt wurden, ab.

Diese Garantie erlischt, wenn die Hardware auf einer vibrierenden Oberfläche installiert wird oder wenn die Hardware ohne vorherige Rücksprache mit GlobalVision vom ursprünglichen Installationsort entfernt wird.

GlobalVision ist nicht verantwortlich für Software, die nicht installiert und/oder zur Verwendung in Verbindung mit der Hardware autorisiert ist.

GlobalVision ist nicht verantwortlich für Hardware, für die die Zahlung nicht vollständig eingegangen ist.

GlobalVision ist nicht verantwortlich für Mängel, die durch einen Versuch verursacht werden, die Hardware zu reparieren, durch eine andere Person als ein Mitglied des Support-Teams von GlobalVision.

GlobalVision ist nicht verantwortlich für normale Abnutzung aufgrund sachgemäßer Verwendung.

GlobalVision kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn ein geltend gemachter Mangel nicht identifiziert oder reproduziert werden kann.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

DIE VERANTWORTUNG VON GLOBALVISION FÜR MATERIAL- ODER VERARBEITUNGSFEHLER BESCHRÄNKT SICH AUF DIE REPARATUR ODER DEN AUSTAUSCH DES PRODUKTS GEMÄSS DIESER GARANTIE. DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE KANN VON GLOBALVISION NACH ALLEINIGEM ERMESSEN VON GLOBALVISION FÜR NICHTIG ERKLÄRT WERDEN, WENN PRODUKTE VON DRITTANBIETERN, DIE NICHT VON GLOBALVISION BEREITGESTELLT WURDEN, AUF IHRER HARDWARE INSTALLIERT SIND.

MIT AUSNAHME DER OBEN AUSDRÜCKLICH GENANNTEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE GEWÄHRT GLOBALVISION KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN (1) DER MARKTGÄNGIGKEIT, HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, LEISTUNG, EIGNUNG ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER; (2) IN BEZUG AUF PRODUKTE DRITTER; ODER (3) IN BEZUG AUF DIE ERGEBNISSE, DIE MIT DEM PRODUKT ERZIELT WERDEN SOLLEN.

GLOBALVISION LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, DIE NICHT IN DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE ANGEGEBEN SIND. SOFERN HIER NICHT ANDERS ANGEGEBEN, SIND ALLE AUSSAGEN ODER ZUSICHERUNGEN EINER ANDEREN PERSON ODER FIRMA NICHTIG.

9. ABHILFE

Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf und die gesamte Haftung von GlobalVision für jede wesentliche Verletzung dieser Garantie sind auf eine Rückerstattung des Preises beschränkt, der für die von dieser Garantie abgedeckte Hardware gezahlt wurde.

Jegliche Klage wegen Verletzung der Garantie muss innerhalb von drei (3) Monaten nach Ablauf der Garantie erhoben werden.

GlobalVision haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder für Nichterfüllung aufgrund von Gründen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, oder für Ereignisse, die als „"“ angesehen werdenHöhere Gewalt“.

Sofern nicht in dieser Garantie vorgesehen, haftet GlobalVision nicht für Verluste, Unannehmlichkeiten oder Schäden, einschließlich direkter, besonderer, zufälliger oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne, verlorener Daten aufgrund des Ausfalls oder Ausfalls von Geräten, Kosten für Ersatzgeräte, Ausfallzeiten, Wartungsverzögerungen, Ansprüche Dritter, einschließlich Kunden, oder Sachschäden, die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit der Nutzung der Hardware ergeben, unabhängig davon, ob sie auf eine Verletzung der Garantie oder einer andere Rechtstheorie. In einigen Ländern sind Gewährleistungsbeschränkungen oder Abhilfemaßnahmen bei Verstößen bei bestimmten Transaktionen nicht zulässig. In diesen Ländern gelten die Beschränkungen in diesem und dem vorhergehenden Absatz möglicherweise nicht. In Kanada umfassen Garantien sowohl Garantien als auch Bedingungen.

10. GELTENDES RECHT

Diese Garantie ist gemäß den Gesetzen der Provinz Quebec auszulegen. Sie erklären sich hiermit damit einverstanden, den Gerichtsbezirk Montréal, Provinz Quebec, Kanada, als geeignetes Forum für die Verhandlung von Ansprüchen oder Gerichtsverfahren auszuwählen, unter Ausschluss anderer Gerichtsbezirke, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für solche Streitigkeiten zuständig sein könnten.

Letzte Aktualisierung: 20.05.2021

Diese beschränkte GVE-Hardwaregarantie (“Hardware-Garantie“) ist zwischen GVE Global Vision Inc. (“Weltweite Vision„) und Kunde (GlobalVision und Kunde werden im Folgenden zusammenfassend als“Parteien“ oder einzeln als“Partei“).

DURCH DIE VERWENDUNG VON GLOBALVISION-GERÄTEN BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIE BEDINGUNGEN VON GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN SIE GEBUNDEN ZU SEIN

DIESE HARDWAREGARANTIE.

1. DEFINITIONEN

1,1“Kunde„bezeichnet die Einzelperson, Gesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, Joint Venture, Regierungsbehörde, Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Treuhand, Verein oder andere juristische Person, die einen Rahmenvertrag mit GlobalVision abgeschlossen hat.

1,2“Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anleitungen, Materialien und andere Dokumentationen, ob in gedruckter, elektronischer oder anderer Form, die GlobalVision dem Kunden zusammen mit der Hardware zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt, in der von Zeit zu Zeit von GlobalVision aktualisierten Fassung.

1,3“Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet alle Handlungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt; Pandemien; Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosionen; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden; Kriegshandlungen, Terrorakte, Feindseligkeiten, Sabotage, Invasionen, Unruhen oder andere zivile Unruhen; behördliche Beschränkungen (einschließlich der Kündigung von Exportlizenzen), Aktionen, Embargos oder Blockaden geltende Schäden; oder nationaler oder regionaler Notfall.

1,4“Hardware“ bezeichnet ein Hardwareprodukt, zusammen mit allen zugehörigen Hardwarekomponenten, das bei GlobalVision gekauft wurde.

1,5“Öffnungszeiten des Hardware-Supports“ bedeutet Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr EST, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada.

1,6“Hardwaresupportdienste“ bezeichnet alle Dienstleistungen, die zur Behebung von Hardwarefehlern erbracht werden.

1,7“Rahmenvertrag“ bezeichnet eine Softwarelizenzvereinbarung, eine Software-as-a-Service (SaaS) -Vereinbarung, allgemeine Geschäftsbedingungen oder jede andere geltende Vereinbarung, die von den Parteien geschlossen wurde.

1,8“Formular bestellen“ bezeichnet das von GlobalVision ausgestellte und von den Parteien unterzeichnete Bestellformular für die Hardware, das Informationen über Hardware, Dienstleistungen, Gebühren und andere Informationen enthält, die für die Lieferung solcher Artikel an den Kunden erforderlich sind.

1,9“Super-Nutzer“ bezeichnet die Person (en), die der Kunde als Ansprechpartner für die Erstellung von Support-Tickets im Rahmen dieser Hardwaregarantie ausgewählt hat.

2. ÄNDERUNG DER HARDWARE-GARANTIE

2.1 Änderungen. GlobalVision behält sich das Recht vor, diese Hardwaregarantie nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern, und solche Änderungen werden sofort nach der Veröffentlichung der überarbeiteten Hardwaregarantie auf der GlobalVision-Website wirksam. Die Nutzung der Hardware durch den Kunden nach diesen Änderungen gilt als Annahme der geänderten Hardwaregarantie durch den Kunden.

3. GARANTIE

3.1 Hardware-Garantie. Für ein (1) Jahr nach dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Vertragsbeginn oder, falls im Bestellformular kein Vertragsbeginn angegeben ist, das letzte Datum der Unterzeichnung dieses Bestellformulars (“Hardware-Garantiezeitraum“), garantiert GlobalVision dem Kunden, dass die Hardware bei normalem Gebrauch und Service frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.

3.2 Erweiterte Garantie. Nach Ablauf der Hardware-Garantiezeit kann der Kunde diese Hardware-Garantiezeit verlängern, indem er Hardware-Support-Services von GlobalVision erwirbt. Die Gebühren für solche Hardware-Support-Services werden auf der Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste von GlobalVision festgelegt, die zum Zeitpunkt der Anfrage gültig ist. Der Kunde kann weitere Informationen zu den Hardware-Support-Services erhalten, indem er sich an seinen Kundenbetreuer wendet.

3.3 Abhilfe. Wenn GlobalVision während der ursprünglichen oder einer verlängerten Hardware-Garantiezeit schriftlich über eine Verletzung der in Abschnitt 3.1 oben genannten Garantie informiert wird, besteht die gesamte Haftung von GlobalVision und das einzige Rechtsmittel des Kunden darin, die Hardware oder eine Komponente davon innerhalb einer angemessenen Frist gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie zu reparieren oder auszutauschen. Für alle Hardware (oder Komponenten davon), die im Rahmen dieser Hardwaregarantie als Ersatz bereitgestellt werden, gilt eine Garantie für den Rest (i) der ursprünglichen Hardwaregarantiezeit; oder (ii) der aktuellen erweiterten Hardwaregarantiezeit, sofern zutreffend.

3.4 Nicht mehr angebotene Hardware. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann der Kunde keine Hardware-Support-Services für nicht mehr erhältliche Geräte erwerben. In der folgenden Tabelle sind die Geräte aufgeführt, die zum Zeitpunkt der letzten Änderung dieser Hardwaregarantie nicht mehr erhältlich sind:

TYPE SIZE SCANNER MODEL
A0/A1 (Large Format Roll) – camera based 36” Roll – 914 mm Contex HD 3650
A0/A1 (Large Format Roll) – camera based 36” Roll – 914 mm Contex HD 3630
A2 (Flatbed) 18” x 24” (457 mm x 610 mm) Contex Flex50i
A3 (Flatbed) 12.2” x 17.2” (310mm x 437mm) Epson Expression 11000 XL Graphic Arts
A4 (Flatbed) 8.5” X 11.7” (216 mm X 297 mm) Epson Perfection V550
Scan 360 Cylindrical Scanner N/A Global Vision Scan 360 (Cylindrical)
BraillePoint (Braille Measurement) N/A Global Vision BraillePoint (Braille Measurement)

4. HARDWARE-UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

4.1 Erbringung von Dienstleistungen. Hardwaresupportdienste müssen aus der Ferne erbracht werden. Falls der Defekt nicht aus der Ferne behoben werden kann, können die Hardware-Support-Services vor Ort erbracht werden, vorbehaltlich der anfallenden Gebühren und aller anderen von GlobalVision mitgeteilten Bedingungen.

4.2 Öffnungszeiten des Hardware-Supports. GlobalVision verpflichtet sich, während der Hardware-Supportzeiten gemäß dieser Hardwaregarantie Hardwaresupportdienste durchzuführen. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten des Hardware-Supports nach eigenem Ermessen zu ändern.

4.3 Tickets für den Support. Auf schriftliche Anfrage von GlobalVision benennt der Kunde bis zu vier (4) Superuser und gibt Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an, über die die Superuser jederzeit kontaktiert werden können. Wenn während der Hardware-Garantiezeit festgestellt wird, dass die Hardware oder eine Komponente davon nicht der Garantie in Abschnitt 3.1 oben entspricht, können der Kunde oder gegebenenfalls seine Superuser ein Ticket beim Support-Team von GlobalVision eröffnen, indem sie:

(i) Telefonieren unter 1-514-624-4422/1-800-501-0511;

(ii) Versand per E-Mail support@globalvision.co oder

(iii) Hier klicken: https://www.globalvision.co/support-request/

4.4 Sprache unterstützen. Alle Support-Mitteilungen müssen auf Englisch erfolgen.

4,5 Anweisungen zur Reparatur. Sobald GlobalVision feststellt, dass der Garantieanspruch gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie gültig ist, wird GlobalVision den Kunden kontaktieren, um Reparaturanweisungen für die Hardware oder deren Komponenten bereitzustellen. Für den Fall, dass GlobalVision feststellt, dass der Garantieanspruch gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie nicht gültig ist, kann GlobalVision dem Kunden möglicherweise Alternativen zum Kundendienst anbieten, sofern hierfür Gebühren anfallen.

4,6 Rückgabe der Hardware. Wenn die Reparaturanweisungen den Mangel nicht beheben, erteilt GlobalVision dem Kunden eine schriftliche Genehmigung, die Hardware oder deren Komponenten zur Reparatur oder zum Austausch zurückzugeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Hardware oder die Komponenten in der Originalverpackung und auf derselben von GlobalVision bereitgestellten Palette sicher zu verpacken und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rücksendeanweisungen von GlobalVision an GlobalVision zurückzusenden. Alle Transportgebühren, Frachtkosten, Zölle und sonstigen Gebühren, die für den Transport von Hardware oder Komponenten vom Geschäftssitz des Kunden zu GlobalVision anfallen oder umgekehrt, liegen in der Verantwortung des Kunden.

4.7 Reparatur oder Ersatz. Nach Ermessen von GlobalVision werden die defekten Geräte oder Komponenten entweder repariert oder ersetzt, ohne dass dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen. Alle Ersatzhardware oder Komponenten der Hardware können nach Ermessen von GlobalVision neu oder überholt sein und es kann sich um dasselbe Modell oder ein anderes Modell ähnlicher Art und Qualität handeln. GlobalVision wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um jegliche Hardware oder Komponententeile gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen zu reparieren oder zu ersetzen.

4.8 Ausgeliehene Hardware. Für den Fall, dass der Kunde seine Hardware zur Reparatur oder zum Austausch an GlobalVision sendet und verlangt, dass GlobalVision während dieses Zeitraums Hardware ausleiht, leiht GlobalVision dem Kunden Hardware ohne zusätzliche Kosten. GlobalVision übernimmt keine Garantien für die Verfügbarkeit, Qualität oder das Modell der geliehenen Hardware. Diese Hardware wird von GlobalVision nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ zur Verfügung gestellt. Ungeachtet des Vorstehenden leiht GlobalVision Hardware nur für den Fall, dass der Kunde sein gesamtes Hardwareprodukt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet und nicht nur eine Komponente davon. Nach Erhalt der reparierten oder ausgetauschten Hardware ist der Kunde dafür verantwortlich, die geliehene Hardware sicher in der Originalverpackung und auf derselben von GlobalVision bereitgestellten Palette zu verpacken und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rücksendeanweisungen von GlobalVision an GlobalVision zurückzusenden. Alle Transportgebühren, Frachtkosten, Zölle und sonstigen Gebühren, die für den Transport von geliehener Hardware vom Geschäftssitz des Kunden zu GlobalVision erforderlich sind oder umgekehrt, gehen zu Lasten des Kunden.

4,9 Kundendaten und andere Informationen. GlobalVision ist nicht verantwortlich für die Aufrechterhaltung oder den Schutz von Konfigurationseinstellungen oder Daten, die sich auf der zurückgesandten Hardware oder deren Komponenten befinden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Daten zu sichern, bevor er Hardware oder Komponenten davon an GlobalVision zurücksendet. GlobalVision ist nicht verantwortlich für verlorene oder beschädigte Daten. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, vertrauliche, urheberrechtlich geschützte oder persönliche Informationen von der Hardware zu entfernen, bevor er sie an GlobalVision zurückgibt.

4,10 Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde die defekte und/oder geliehene Hardware oder deren Komponenten nicht innerhalb der in den Abschnitten 4.5 und/oder 4.7 oben genannten Frist an GlobalVision zurückgeben, ist der Kunde für die vollen Kosten dieser Hardware oder Komponente (en) verantwortlich, einschließlich aller anfallenden Gebühren und Steuern jeglicher Art.

4,11 Titel und Verlustrisiko. Das Eigentum an Ersatzhardware oder deren Komponenten, die dem Kunden von GlobalVision zur Verfügung gestellt werden, und das Verlustrisiko im Zusammenhang mit der Ersatzhardware oder den Ersatzkomponenten gehen mit dem Versand dieser Hardware oder Komponententeile an den Kunden auf den Kunden über. Das Eigentum an der ersetzten Hardware oder deren Komponenten geht auf GlobalVision über, sobald GlobalVision diese erhalten hat.

5. AUSSCHLÜSSE

5.1 Ausschlüsse von der Hardwaregarantie. Diese Hardwaregarantie gilt nicht für:

(i) Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jedes Betriebssystem und jede Software, die in der Hardware installiert oder eingebettet ist;

(ii) jegliche Hardware, die nicht von GlobalVision gekauft wurde, es sei denn, GlobalVision hat schriftlich etwas anderes vereinbart;

(iii) Teile, Komponenten oder Peripheriegeräte Dritter, die der Hardware von jemand anderem als GlobalVision hinzugefügt wurden, einschließlich Schäden, die durch solche Ergänzungen verursacht werden;

(iv) Schäden verursacht durch:

(a) Nutzung der Hardware durch den Kunden, die nicht der Dokumentation entspricht;

(b) Missbrauch, Unfall, ungewöhnliche physische, elektrische oder elektromagnetische Beanspruchung, Vernachlässigung, unsachgemäßer Gebrauch, Schwankungen der elektrischen Leistung, die über die in der Dokumentation angegebenen hinausgehen, Ausfall der Klimaanlage oder Feuchtigkeitskontrolle, übermäßiger Staub oder Kontakt mit Witterungseinflüssen, unsachgemäßer Versand, unsachgemäßer Installation, unsachgemäßer Wartung oder jeder andere Missbrauch, Missbrauch oder falsche Handhabung;

(c) Ereignisse höherer Gewalt;

(d) Wartung, die nicht von GlobalVision autorisiert wurde; oder

(e) jedes Versäumnis des Kunden, vorbeugende Wartungsarbeiten durchzuführen;

(v) jegliche Hardware, die ohne die schriftliche Genehmigung von GlobalVision geändert wurde, um Funktionen oder Fähigkeiten zu ändern;

(vi) normaler Verschleiß, wie Kratzer, Dellen und zerbrochenes Plastik oder anderes Material;

(vii) Hardware, für die die Zahlung nicht vollständig eingegangen ist;

(viii) jegliche Hardware, die für Beta-, Evaluierungs-, Test- oder Demonstrationszwecke lizenziert ist; oder

(ix) alle angeblichen Mängel, die nicht identifiziert oder reproduziert werden können.

5.2 KEINE GARANTIE. DIE OBEN GENANNTE EINGESCHRÄNKTE HARDWAREGARANTIE IST NULL UND NICHTIG, WENN: (I) DIE HARDWARE VON EINER ANDEREN PERSON ALS GLOBALVISION ODER OHNE DIE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON GLOBALVISION REPARIERT ODER VERÄNDERT WURDE; (II) DIE HARDWARE AUF EINER VIBRIERENDEN OBERFLÄCHE INSTALLIERT WURDE; ODER (III) DIE HARDWARE OHNE DIE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON GLOBALVISION VOM URSPRÜNGLICHEN INSTALLATIONSORT ENTFERNT WURDE.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

6.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER OBEN AUSDRÜCKLICH GENANNTEN BESCHRÄNKTEN HARDWAREGARANTIE UND SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, LEHNEN GLOBALVISION UND SEINE JEWEILIGEN LIEFERANTEN HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GARANTIE ODER BEDINGUNG (I) DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, LEISTUNG, EIGNUNG, NICHTVERLETZUNG, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, NICHTEINMISCHUNG, RICHTIGKEIT VON INFORMATIONSINHALTEN UND GARANTIEN, DIE SICH AUS FOLGENDEN GRÜNDEN ERGEBEN KÖNNEN ABLAUF DES HANDELS, ABLAUF DES LEISTUNG, VERWENDUNG ODER HANDELSPRAXIS; (II) IN BEZUG AUF DIE ERGEBNISSE, DIE MIT DEM PRODUKT ERZIELT WERDEN SOLLEN; ODER (III) DASS DER BETRIEB EINES PRODUKTS UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD. SOWEIT EINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, IST DIESE GARANTIE AUF DIE HIER ANGEGEBENE AUSDRÜCKLICHE HARDWAREGARANTIEZEIT BESCHRÄNKT. GLOBALVISION LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, DIE NICHT IN DIESER HARDWAREGARANTIE ANGEGEBEN SIND. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND DIESE AUSSCHLÜSSE GELTEN AUCH DANN, WENN DIE OBEN DARGELEGTE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

7.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG UND SOFERN IN DIESER HARDWAREGARANTIE NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST, HAFTEN GLOBALVISION ODER EINER SEINER LIEFERANTEN IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN IN IRGENDEINER HÖHE, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILLIGEREN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB GLOBALVISION ODER EINER SEINER LIEFERANTEN BERATEN WURDEN ODER SICH DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IM VORAUS BEWUSST ZU SEIN, FÜR ALLE: (I) VERLUST, BESCHÄDIGUNG ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; (II) UNTERBRECHUNG ODER VERLUST DES GESCHÄFTSBETRIEBS; (III) VERLUST DES RUFS ODER DES FIRMENWERTS; (IV) FEHLER, DEFEKTE, VERZÖGERUNGEN ODER UNFÄHIGKEIT, DIE HARDWARE ZU VERWENDEN; (V) UNFÄHIGKEIT, EIN BEABSICHTIGTES ERGEBNIS ZU ERZIELEN; (VI) ANSPRÜCHE DRITTER GEGEN DEN KUNDEN WEGEN NICHT VERFÜGBARER PRODUKTE ODER WEGEN SACHSCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT DER HARDWARE ERGEBEN; ODER (VII) INDIREKT, BESONDERE, STRAFBARE, ZUFÄLLIGE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, ENTGANGENE GESCHÄFTE, VERLORENE DATEN ODER NICHTERFÜLLUNG DER ERWARTETEN EINSPARUNGEN).

7.2 HAFTUNGSOBERGRENZE. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON GLOBALVISION UND SEINEN JEWEILIGEN LIEFERANTEN IM RAHMEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER HARDWARE-GARANTIE, OB DIREKT ODER INDIREKT, NACH EINER RECHTSTHEORIE ODER BILLIGKEITSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, GARANTIE, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE FÜR DIE SPEZIFISCHE HARDWARE ODER KOMPONENTE DAVON ZAHLT, DIE GEGENSTAND EINES ANSPRUCHS IST. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT KUMULATIV UND NICHT PRO VORFALL.

8. ALLGEMEIN

8.1 Übertragung. Die Hardwaregarantie erstreckt sich nur auf den ursprünglichen Käufer der Hardware und kann erlöschen, falls das Eigentum an der Hardware ohne die schriftliche Zustimmung von GlobalVision übertragen wird.

8.2 Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Hardwaregarantie und alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Hardwaregarantie ergeben, unterliegen den Gesetzen der Provinz Quebec oder anderen Gesetzen, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurden, und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Hardwaregarantie ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten des Gerichtsbezirks von Montreal, Provinz Quebec, Kanada, oder vor den Gerichten in einer anderen Gerichtsbarkeit, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurde, einzuleiten, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen Klagen, Klagen oder Verfahren. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich von dieser Hardwaregarantie ausgeschlossen und gilt nicht für sie.

8.3 Auswirkung eines Fehlers oder einer Verzögerung. GlobalVision ist nicht verantwortlich oder haftbar, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von: (i) der eigenen Verzögerung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dieser Hardwaregarantie durch den Kunden verhindert oder verzögert wird; oder (ii) Ereignisse höherer Gewalt.

8.4 Abtrennbarkeit. Wenn eine Bestimmung für illegal oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird die Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt oder beeinträchtigt.

8,5 Konflikt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Rahmenvertrags und den Bedingungen dieser Hardwaregarantie haben die Bedingungen dieser Hardwaregarantie Vorrang.

Um vor dem 20. Mai 2021 auf die Hardwaregarantie zuzugreifen, finden Sie die geltenden Bedingungen hier: https://www.globalvision.co/hardware-warranty-archive/

Letzte Aktualisierung: 21.06.2021

Diese beschränkte GVE-Hardwaregarantie (“Hardware-Garantie“) ist zwischen GVE Global Vision Inc. (“Weltweite Vision„) und Kunde (GlobalVision und Kunde werden im Folgenden zusammenfassend als“Parteien“ oder einzeln als“Partei“).

DURCH DIE VERWENDUNG VON GLOBALVISION-HARDWARE BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIE BEDINGUNGEN DIESER HARDWAREGARANTIE GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN SIE GEBUNDEN ZU SEIN.

1. DEFINITIONEN

1,1“Kunde„bezeichnet die Einzelperson, Gesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, Joint Venture, Regierungsbehörde, Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Treuhand, Verein oder andere juristische Person, die einen Rahmenvertrag mit GlobalVision abgeschlossen hat.

1,2“Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anleitungen, Materialien und andere Dokumentationen, ob in gedruckter, elektronischer oder anderer Form, die GlobalVision dem Kunden zusammen mit der Hardware zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt, in der von Zeit zu Zeit von GlobalVision aktualisierten Fassung.

1,3“Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet alle Handlungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt; Pandemien; Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosionen; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden; Kriegshandlungen, Terrorakte, Feindseligkeiten, Sabotage, Invasionen, Unruhen oder andere zivile Unruhen; behördliche Beschränkungen (einschließlich der Kündigung von Exportlizenzen), Aktionen, Embargos oder Blockaden geltende Schäden; oder nationaler oder regionaler Notfall.

1,4“Hardware“ bezeichnet ein Hardwareprodukt, zusammen mit allen zugehörigen Hardwarekomponenten, das bei GlobalVision gekauft wurde.

1,5“Öffnungszeiten des Hardware-Supports“ bedeutet Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr EST, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada.

1,6“Hardwaresupportdienste“ bezeichnet alle Dienstleistungen, die zur Behebung von Hardwarefehlern erbracht werden.

1,7“Rahmenvertrag“ bezeichnet eine Softwarelizenzvereinbarung, eine Software-as-a-Service (SaaS) -Vereinbarung, allgemeine Geschäftsbedingungen oder jede andere geltende Vereinbarung, die von den Parteien geschlossen wurde.

1,8“Formular bestellen“ bezeichnet das von GlobalVision ausgestellte und von den Parteien unterzeichnete Bestellformular für die Hardware, das Informationen über Hardware, Dienstleistungen, Gebühren und andere Informationen enthält, die für die Lieferung solcher Artikel an den Kunden erforderlich sind.

1,9“Super-Nutzer“ bezeichnet die Person (en), die der Kunde als Ansprechpartner für die Erstellung von Support-Tickets im Rahmen dieser Hardwaregarantie ausgewählt hat.

2. ÄNDERUNG DER HARDWARE-GARANTIE

2.1 Änderungen.

GlobalVision behält sich das Recht vor, diese Hardwaregarantie nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern, und solche Änderungen werden sofort nach der Veröffentlichung der überarbeiteten Hardwaregarantie auf der GlobalVision-Website wirksam. Die Nutzung der Hardware durch den Kunden nach diesen Änderungen gilt als Annahme der geänderten Hardwaregarantie durch den Kunden.

3. GARANTIE

3.1 Hardware-Garantie. Für ein (1) Jahr nach dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Vertragsbeginn oder, falls im Bestellformular kein Vertragsbeginn angegeben ist, das letzte Datum der Unterzeichnung dieses Bestellformulars (“Hardware-Garantiezeitraum“), garantiert GlobalVision dem Kunden, dass die Hardware bei normalem Gebrauch und Service frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.

3.2 Erweiterte Garantie. Nach Ablauf der Hardware-Garantiezeit kann der Kunde diese Hardware-Garantiezeit verlängern, indem er Hardware-Support-Services von GlobalVision erwirbt. Die Gebühren für solche Hardware-Support-Services werden auf der Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste von GlobalVision festgelegt, die zum Zeitpunkt der Anfrage gültig ist. Der Kunde kann weitere Informationen zu den Hardware-Support-Services erhalten, indem er sich an seinen Kundenbetreuer wendet.

3.3 Abhilfe. Wenn GlobalVision während der ursprünglichen oder einer verlängerten Hardware-Garantiezeit schriftlich über eine Verletzung der in Abschnitt 3.1 oben genannten Garantie informiert wird, besteht die gesamte Haftung von GlobalVision und das einzige Rechtsmittel des Kunden darin, die Hardware oder eine Komponente davon innerhalb einer angemessenen Frist gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie zu reparieren oder auszutauschen. Für alle Hardware (oder Komponenten davon), die im Rahmen dieser Hardwaregarantie als Ersatz bereitgestellt werden, gilt eine Garantie für den Rest (i) der ursprünglichen Hardwaregarantiezeit; oder (ii) der aktuellen erweiterten Hardwaregarantiezeit, sofern zutreffend.

3.4 Nicht mehr angebotene Hardware. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann der Kunde keine Hardware-Support-Services für nicht mehr erhältliche Geräte erwerben. In der folgenden Tabelle sind die Geräte aufgeführt, die zum Zeitpunkt der letzten Änderung dieser Hardwaregarantie nicht mehr erhältlich sind:

TYPE SIZE SCANNER MODEL
A0/A1 (Large Format Roll) – camera based 36” Roll – 914 mm Contex HD 3650
A0/A1 (Large Format Roll) – camera based 36” Roll – 914 mm Contex HD 3630
A2 (Flatbed) 18” x 24” (457 mm x 610 mm) Contex Flex50i
A3 (Flatbed) 12.2” x 17.2” (310mm x 437mm) Epson Expression 11000 XL Graphic Arts
A4 (Flatbed) 8.5” X 11.7” (216 mm X 297 mm) Epson Perfection V550
Scan 360 Cylindrical Scanner N/A Global Vision Scan 360 (Cylindrical)
BraillePoint (Braille Measurement) N/A Global Vision BraillePoint (Braille Measurement)

4. HARDWARE-UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

4.1 Erbringung von Dienstleistungen. Hardwaresupportdienste müssen aus der Ferne erbracht werden. Falls der Defekt nicht aus der Ferne behoben werden kann, können die Hardware-Support-Services vor Ort erbracht werden, vorbehaltlich der anfallenden Gebühren und aller anderen von GlobalVision mitgeteilten Bedingungen.

4.2 Öffnungszeiten des Hardware-Supports. GlobalVision verpflichtet sich, während der Hardware-Supportzeiten gemäß dieser Hardwaregarantie Hardwaresupportdienste durchzuführen. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten des Hardware-Supports nach eigenem Ermessen zu ändern.

4.3 Tickets für den Support. Auf schriftliche Anfrage von GlobalVision benennt der Kunde bis zu vier (4) Superuser und gibt Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an, über die die Superuser jederzeit kontaktiert werden können. Wenn während der Hardware-Garantiezeit festgestellt wird, dass die Hardware oder eine Komponente davon nicht der Garantie in Abschnitt 3.1 oben entspricht, können der Kunde oder gegebenenfalls seine Superuser ein Ticket beim Support-Team von GlobalVision eröffnen, indem sie:

(i) Telefonieren unter 1-514-624-4422/1-800-501-0511;

(ii) Versand per E-Mail support@globalvision.com; oder

(iii) Hier klicken: https://www.globalvision.co/support-request/

4.4 Sprache unterstützen. Alle Support-Mitteilungen müssen auf Englisch erfolgen.

4,5 Anweisungen zur Reparatur. Sobald GlobalVision feststellt, dass der Garantieanspruch gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie gültig ist, wird GlobalVision den Kunden kontaktieren, um Reparaturanweisungen für die Hardware oder deren Komponenten bereitzustellen. Für den Fall, dass GlobalVision feststellt, dass der Garantieanspruch gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie nicht gültig ist, kann GlobalVision dem Kunden möglicherweise Alternativen zum Kundendienst anbieten, sofern hierfür Gebühren anfallen.

4,6 Rückgabe der Hardware. Wenn die Reparaturanweisungen den Mangel nicht beheben, erteilt GlobalVision dem Kunden eine schriftliche Genehmigung, die Hardware oder deren Komponenten zur Reparatur oder zum Austausch zurückzugeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Hardware oder die Komponenten in der Originalverpackung und auf derselben von GlobalVision bereitgestellten Palette sicher zu verpacken und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rücksendeanweisungen von GlobalVision an GlobalVision zurückzusenden. Alle Transportgebühren, Frachtkosten, Zölle und sonstigen Gebühren, die für den Transport von Hardware oder Komponenten vom Geschäftssitz des Kunden zu GlobalVision anfallen oder umgekehrt, liegen in der Verantwortung des Kunden.

4.7 Reparatur oder Ersatz. Nach Ermessen von GlobalVision werden die defekten Geräte oder Komponenten entweder repariert oder ersetzt, ohne dass dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen. Alle Ersatzhardware oder Komponenten der Hardware können nach Ermessen von GlobalVision neu oder überholt sein und es kann sich um dasselbe Modell oder ein anderes Modell ähnlicher Art und Qualität handeln. GlobalVision wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um jegliche Hardware oder Komponententeile gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen zu reparieren oder zu ersetzen.

4.8 Ausgeliehene Hardware. Für den Fall, dass der Kunde seine Hardware zur Reparatur oder zum Austausch an GlobalVision sendet und verlangt, dass GlobalVision während dieses Zeitraums Hardware ausleiht, leiht GlobalVision dem Kunden Hardware ohne zusätzliche Kosten. GlobalVision übernimmt keine Garantien für die Verfügbarkeit, Qualität oder das Modell der geliehenen Hardware. Diese Hardware wird von GlobalVision nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ zur Verfügung gestellt. Ungeachtet des Vorstehenden leiht GlobalVision Hardware nur für den Fall, dass der Kunde sein gesamtes Hardwareprodukt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet und nicht nur eine Komponente davon. Der Kunde muss die geliehene Hardware in ihrem ursprünglichen Zustand an GlobalVision zurückgeben, mit Ausnahme von normalem Verschleiß. Der Kunde ist für jeden Verlust oder jede Beschädigung der geliehenen Hardware oder eines Teils davon ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde sie in Besitz nimmt, bis sie wieder in den Besitz von GlobalVision übergeht, verantwortlich. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung der geliehenen Hardware oder eines Teils davon hat der Kunde GlobalVision den Wiederbeschaffungswert derselben zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich, GlobalVision unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die geliehene Hardware oder ein Teil davon verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird. Nach Erhalt der reparierten oder ersetzten Hardware ist der Kunde dafür verantwortlich, die geliehene Hardware sicher in der Originalverpackung und auf derselben von GlobalVision bereitgestellten Palette zu verpacken und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rücksendeanweisungen von GlobalVision an GlobalVision zurückzusenden. Alle Transportgebühren, Frachtkosten, Zölle und sonstigen Gebühren, die für den Transport von geliehener Hardware vom Geschäftssitz des Kunden zu GlobalVision erforderlich sind oder umgekehrt, gehen zu Lasten des Kunden.

4,9 Kundendaten und andere Informationen. GlobalVision ist nicht verantwortlich für die Aufrechterhaltung oder den Schutz von Konfigurationseinstellungen oder Daten, die sich auf der zurückgesandten Hardware oder deren Komponenten befinden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Daten zu sichern, bevor er Hardware oder Komponenten davon an GlobalVision zurücksendet. GlobalVision ist nicht verantwortlich für verlorene oder beschädigte Daten. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, vertrauliche, urheberrechtlich geschützte oder persönliche Informationen von der Hardware zu entfernen, bevor er sie an GlobalVision zurückgibt.

4,10 Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde die defekte und/oder geliehene Hardware oder deren Komponenten nicht innerhalb der in den Abschnitten 4.5 und/oder 4.7 oben genannten Frist an GlobalVision zurückgeben, ist der Kunde für die vollen Kosten dieser Hardware oder Komponente (en) verantwortlich, einschließlich aller anfallenden Gebühren und Steuern jeglicher Art.

4,11 Titel und Verlustrisiko. Das Eigentum an Ersatzhardware oder deren Komponenten, die dem Kunden von GlobalVision zur Verfügung gestellt werden, und das Verlustrisiko im Zusammenhang mit der Ersatzhardware oder den Ersatzkomponenten gehen mit dem Versand dieser Hardware oder Komponententeile an den Kunden auf den Kunden über. Das Eigentum an der ersetzten Hardware oder deren Komponenten geht auf GlobalVision über, sobald GlobalVision diese erhalten hat.

5. AUSSCHLÜSSE

5.1 Ausschlüsse von der Hardwaregarantie. Diese Hardwaregarantie gilt nicht für:

(i) Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jedes Betriebssystem und jede Software, die in der Hardware installiert oder eingebettet ist;

(ii) jegliche Hardware, die nicht von GlobalVision gekauft wurde, es sei denn, GlobalVision hat schriftlich etwas anderes vereinbart;

(iii) Teile, Komponenten oder Peripheriegeräte Dritter, die der Hardware von jemand anderem als GlobalVision hinzugefügt wurden, einschließlich Schäden, die durch solche Ergänzungen verursacht werden;

(iv) Schäden verursacht durch:

(a) Nutzung der Hardware durch den Kunden, die nicht der Dokumentation entspricht;

(b) Missbrauch, Unfall, ungewöhnliche physische, elektrische oder elektromagnetische Beanspruchung, Vernachlässigung, unsachgemäßer Gebrauch, Schwankungen der elektrischen Leistung, die über die in der Dokumentation angegebenen hinausgehen, Ausfall der Klimaanlage oder Feuchtigkeitskontrolle, übermäßiger Staub oder Kontakt mit Witterungseinflüssen, unsachgemäßer Versand, unsachgemäßer Installation, unsachgemäßer Wartung oder jeder andere Missbrauch, Missbrauch oder falsche Handhabung;

(c) Ereignisse höherer Gewalt;

(d) Wartung, die nicht von GlobalVision autorisiert wurde; oder

(e) jedes Versäumnis des Kunden, vorbeugende Wartungsarbeiten durchzuführen;

(v) jegliche Hardware, die ohne die schriftliche Genehmigung von GlobalVision geändert wurde, um Funktionen oder Fähigkeiten zu ändern;

(vi) normaler Verschleiß, wie Kratzer, Dellen und zerbrochenes Plastik oder anderes Material;

(vii) Hardware, für die die Zahlung nicht vollständig eingegangen ist;

(viii) jegliche Hardware, die für Beta-, Evaluierungs-, Test- oder Demonstrationszwecke lizenziert ist; oder

(ix) alle angeblichen Mängel, die nicht identifiziert oder reproduziert werden können.

5.2 KEINE GARANTIE. DIE OBEN GENANNTE EINGESCHRÄNKTE HARDWAREGARANTIE IST NULL UND NICHTIG, WENN: (I) DIE HARDWARE VON EINER ANDEREN PERSON ALS GLOBALVISION ODER OHNE DIE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON GLOBALVISION REPARIERT ODER VERÄNDERT WURDE; (II) DIE HARDWARE AUF EINER VIBRIERENDEN OBERFLÄCHE INSTALLIERT WURDE; ODER (III) DIE HARDWARE OHNE DIE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON GLOBALVISION VOM URSPRÜNGLICHEN INSTALLATIONSORT ENTFERNT WURDE.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

6.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER OBEN AUSDRÜCKLICH GENANNTEN BESCHRÄNKTEN HARDWAREGARANTIE UND SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, LEHNEN GLOBALVISION UND SEINE JEWEILIGEN LIEFERANTEN HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GARANTIE ODER BEDINGUNG (I) DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, LEISTUNG, EIGNUNG, NICHTVERLETZUNG, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, NICHTEINMISCHUNG, RICHTIGKEIT VON INFORMATIONSINHALTEN UND GARANTIEN, DIE SICH AUS FOLGENDEN GRÜNDEN ERGEBEN KÖNNEN ABLAUF DES HANDELS, ABLAUF DES LEISTUNG, VERWENDUNG ODER HANDELSPRAXIS; (II) IN BEZUG AUF DIE ERGEBNISSE, DIE MIT DEM PRODUKT ERZIELT WERDEN SOLLEN; ODER (III) DASS DER BETRIEB EINES PRODUKTS UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD. SOWEIT EINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, IST DIESE GARANTIE AUF DIE HIER ANGEGEBENE AUSDRÜCKLICHE HARDWAREGARANTIEZEIT BESCHRÄNKT. GLOBALVISION LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, DIE NICHT IN DIESER HARDWAREGARANTIE ANGEGEBEN SIND. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND DIESE AUSSCHLÜSSE GELTEN AUCH DANN, WENN DIE OBEN DARGELEGTE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

7.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG UND SOFERN IN DIESER HARDWAREGARANTIE NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST, HAFTEN GLOBALVISION ODER EINER SEINER LIEFERANTEN IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN IN IRGENDEINER HÖHE, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILLIGEREN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB GLOBALVISION ODER EINER SEINER LIEFERANTEN BERATEN WURDEN ODER SICH DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IM VORAUS BEWUSST ZU SEIN, FÜR ALLE: (I) VERLUST, BESCHÄDIGUNG ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; (II) UNTERBRECHUNG ODER VERLUST DES GESCHÄFTSBETRIEBS; (III) VERLUST DES RUFS ODER DES FIRMENWERTS; (IV) FEHLER, DEFEKTE, VERZÖGERUNGEN ODER UNFÄHIGKEIT, DIE HARDWARE ZU VERWENDEN; (V) UNFÄHIGKEIT, EIN BEABSICHTIGTES ERGEBNIS ZU ERZIELEN; (VI) ANSPRÜCHE DRITTER GEGEN DEN KUNDEN WEGEN NICHT VERFÜGBARER PRODUKTE ODER WEGEN SACHSCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT DER HARDWARE ERGEBEN; ODER (VII) INDIREKT, BESONDERE, STRAFBARE, ZUFÄLLIGE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, ENTGANGENE GESCHÄFTE, VERLORENE DATEN ODER NICHTERFÜLLUNG DER ERWARTETEN EINSPARUNGEN).

7.2 HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON GLOBALVISION UND SEINEN JEWEILIGEN LIEFERANTEN AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER HARDWARE-GARANTIE, OB DIREKT ODER INDIREKT, NACH EINER RECHTSTHEORIE ODER BILLIGKEITSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, GARANTIE, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE FÜR DIE SPEZIFISCHE HARDWARE ODER KOMPONENTE DAVON BEZAHLT HAT, DIE GEGENSTAND EINES ANSPRUCHS IST. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT KUMULATIV UND NICHT PRO VORFALL.

8. ALLGEMEIN

8.1 Übertragung. Die Hardwaregarantie erstreckt sich nur auf den ursprünglichen Käufer der Hardware und kann erlöschen, falls das Eigentum an der Hardware ohne die schriftliche Zustimmung von GlobalVision übertragen wird.

8.2 Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Hardwaregarantie und alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Hardwaregarantie ergeben, unterliegen den Gesetzen der Provinz Quebec oder anderen Gesetzen, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurden, und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Hardwaregarantie ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten des Gerichtsbezirks von Montreal, Provinz Quebec, Kanada, oder vor den Gerichten in einer anderen Gerichtsbarkeit, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurde, einzuleiten, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen Klagen, Klagen oder Verfahren. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich von dieser Hardwaregarantie ausgeschlossen und gilt nicht für sie.

8.3 Auswirkung eines Fehlers oder einer Verzögerung. GlobalVision ist nicht verantwortlich oder haftbar, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von: (i) der eigenen Verzögerung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dieser Hardwaregarantie durch den Kunden verhindert oder verzögert wird; oder (ii) Ereignisse höherer Gewalt.

8.4 Abtrennbarkeit. Wenn eine Bestimmung für illegal oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird die Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt oder beeinträchtigt.

8,5 Konflikt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Rahmenvertrags und den Bedingungen dieser Hardwaregarantie haben die Bedingungen dieser Hardwaregarantie Vorrang.

Um vor dem 21. Juni 2021 auf die Hardwaregarantie zuzugreifen, finden Sie die geltenden Bedingungen hier: https://www.globalvision.co/hardware-warranty-archive/

Letzte Aktualisierung: 19.07.2022

Diese beschränkte GVE-Hardwaregarantie (“Hardware-Garantie“) ist zwischen GVE Global Vision Inc. (“Weltweite Vision„) und Kunde (GlobalVision und Kunde werden im Folgenden zusammenfassend als“Parteien“ oder einzeln als“Partei“).

DURCH DIE VERWENDUNG VON GLOBALVISION-HARDWARE BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIE BEDINGUNGEN DIESER HARDWAREGARANTIE GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN SIE GEBUNDEN ZU SEIN.

1. DEFINITIONEN

1,1“Kunde„bezeichnet die Einzelperson, Gesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, Joint Venture, Regierungsbehörde, Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Treuhand, Verein oder andere juristische Person, die einen Rahmenvertrag mit GlobalVision abgeschlossen hat.

1,2“Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anleitungen, Materialien und andere Dokumentationen, ob in gedruckter, elektronischer oder anderer Form, die GlobalVision dem Kunden zusammen mit der Hardware zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt, in der von Zeit zu Zeit von GlobalVision aktualisierten Fassung.

1,3“Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet alle Handlungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt; Pandemien; Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosionen; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden; Kriegshandlungen, Terrorakte, Feindseligkeiten, Sabotage, Invasionen, Unruhen oder andere zivile Unruhen; behördliche Beschränkungen (einschließlich der Kündigung von Exportlizenzen), Aktionen, Embargos oder Blockaden geltende Schäden; oder nationaler oder regionaler Notfall.

1,4“Hardware“ bezeichnet ein Hardwareprodukt, zusammen mit allen zugehörigen Hardwarekomponenten, das bei GlobalVision gekauft wurde.

1,5“Öffnungszeiten des Hardware-Supports“ bedeutet Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr EST, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada.

1,6“Hardwaresupportdienste“ bezeichnet alle Dienstleistungen, die zur Behebung von Hardwarefehlern erbracht werden.

1,7“Rahmenvertrag“ bezeichnet eine Softwarelizenzvereinbarung, eine Software-as-a-Service (SaaS) -Vereinbarung, allgemeine Geschäftsbedingungen oder jede andere geltende Vereinbarung, die von den Parteien geschlossen wurde.

1,8“Formular bestellen“ bezeichnet das von GlobalVision ausgestellte und von den Parteien unterzeichnete Bestellformular für die Hardware, das Informationen über Hardware, Dienstleistungen, Gebühren und andere Informationen enthält, die für die Lieferung solcher Artikel an den Kunden erforderlich sind.

1,9“Super-Nutzer“ bezeichnet die Person (en), die der Kunde als Ansprechpartner für die Erstellung von Support-Tickets im Rahmen dieser Hardwaregarantie ausgewählt hat.

2. ÄNDERUNG DER HARDWARE-GARANTIE

2.1 Änderungen. GlobalVision behält sich das Recht vor, diese Hardwaregarantie nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern, und solche Änderungen werden sofort nach der Veröffentlichung der überarbeiteten Hardwaregarantie auf der GlobalVision-Website wirksam. Die Nutzung der Hardware durch den Kunden nach diesen Änderungen gilt als Annahme der geänderten Hardwaregarantie durch den Kunden.

3. GARANTIE

3.1 Hardware-Garantie. Für ein (1) Jahr nach dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Vertragsbeginn oder, falls im Bestellformular kein Vertragsbeginn angegeben ist, das letzte Datum der Unterzeichnung dieses Bestellformulars (“Hardware-Garantiezeitraum“), garantiert GlobalVision dem Kunden, dass die Hardware bei normalem Gebrauch und Service frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.

3.2 Erweiterte Garantie. Nach Ablauf der Hardware-Garantiezeit kann der Kunde diese Hardware-Garantiezeit verlängern, indem er Hardware-Support-Services von GlobalVision erwirbt. Die Gebühren für solche Hardware-Support-Services werden auf der Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste von GlobalVision festgelegt, die zum Zeitpunkt der Anfrage gültig ist. Der Kunde kann weitere Informationen zu den Hardware-Support-Services erhalten, indem er sich an seinen Kundenbetreuer wendet.

3.3 Abhilfe. Wenn GlobalVision während der ursprünglichen oder einer verlängerten Hardware-Garantiezeit schriftlich über eine Verletzung der in Abschnitt 3.1 oben genannten Garantie informiert wird, besteht die gesamte Haftung von GlobalVision und das einzige Rechtsmittel des Kunden darin, die Hardware oder eine Komponente davon innerhalb einer angemessenen Frist gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie zu reparieren oder auszutauschen. Für alle Hardware (oder Komponenten davon), die im Rahmen dieser Hardwaregarantie als Ersatz bereitgestellt werden, gilt eine Garantie für den Rest (i) der ursprünglichen Hardwaregarantiezeit; oder (ii) der aktuellen erweiterten Hardwaregarantiezeit, sofern zutreffend.

3.4 Nicht mehr angebotene Hardware. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann der Kunde keine Hardware-Support-Services für nicht mehr erhältliche Geräte erwerben. In der folgenden Tabelle sind die Geräte aufgeführt, die zum Zeitpunkt der letzten Änderung dieser Hardwaregarantie nicht mehr erhältlich sind:

TYPE SIZE SCANNER MODEL
A0/A1 (Large Format Roll) – camera based 54” Roll – 1,372 mm Contex HD 5450
A0/A1 (Large Format Roll) – camera based 36” Roll – 914 mm Contex HD 3650
A0/A1 (Large Format Roll) – camera based 36” Roll – 914 mm Contex HD 3630
A2 (Flatbed) 18” x 24” (457 mm x 610 mm) Contex Flex50i
A2 (Flatbed) 18” x 24” (457 mm x 610 mm) Contex HD iFlex
A3 (Flatbed) 12.2” x 17.2” (310 mm x 437 mm) Epson Expression 11000 XL Graphic Arts
A4 (Flatbed) 8.5” X 11.7” (216 mm X 297 mm) Epson Perfection V550
Scan 360 Cylindrical Scanner N/A Global Vision Scan 360 (Cylindrical)
C8 Cylindrical Scanner N/A Global Vision C8 (Cylindrical)
BraillePoint (Braille Measurement) N/A Global Vision BraillePoint (Braille Measurement)

4. HARDWARE-UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

4.1 Erbringung von Dienstleistungen. Hardwaresupportdienste müssen aus der Ferne erbracht werden. Falls der Defekt nicht aus der Ferne behoben werden kann, können die Hardware-Support-Services vor Ort erbracht werden, vorbehaltlich der anfallenden Gebühren und aller anderen von GlobalVision mitgeteilten Bedingungen.

4.2 Öffnungszeiten des Hardware-Supports. GlobalVision verpflichtet sich, während der Hardware-Supportzeiten gemäß dieser Hardwaregarantie Hardwaresupportdienste durchzuführen. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten des Hardware-Supports nach eigenem Ermessen zu ändern.

4.3 Tickets für den Support. Auf schriftliche Anfrage von GlobalVision benennt der Kunde bis zu vier (4) Superuser und gibt Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an, über die die Superuser jederzeit kontaktiert werden können. Wenn während der Hardware-Garantiezeit festgestellt wird, dass die Hardware oder eine Komponente davon nicht der Garantie in Abschnitt 3.1 oben entspricht, können der Kunde oder gegebenenfalls seine Superuser ein Ticket beim Support-Team von GlobalVision eröffnen, indem sie:

(i) Telefonieren unter 1-514-624-4422/1-800-501-0511;

(ii) Versand per E-Mail support@globalvision.com; oder

(iii) Hier klicken: https://www.globalvision.co/support-request/

4.4 Sprache unterstützen. Alle Support-Mitteilungen müssen auf Englisch erfolgen.

4,5 Anweisungen zur Reparatur. Sobald GlobalVision feststellt, dass der Garantieanspruch gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie gültig ist, wird GlobalVision den Kunden kontaktieren, um Reparaturanweisungen für die Hardware oder deren Komponenten bereitzustellen. Für den Fall, dass GlobalVision feststellt, dass der Garantieanspruch gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie nicht gültig ist, kann GlobalVision dem Kunden möglicherweise Alternativen zum Kundendienst anbieten, sofern hierfür Gebühren anfallen.

4,6 Rückgabe der Hardware. Wenn die Reparaturanweisungen den Mangel nicht beheben, erteilt GlobalVision dem Kunden eine schriftliche Genehmigung, die Hardware oder deren Komponenten zur Reparatur oder zum Austausch zurückzugeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Hardware oder die Komponenten in der Originalverpackung und auf derselben von GlobalVision bereitgestellten Palette sicher zu verpacken und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rücksendeanweisungen von GlobalVision an GlobalVision zurückzusenden. Alle Transportgebühren, Frachtkosten, Zölle und sonstigen Gebühren, die für den Transport von Hardware oder Komponenten vom Geschäftssitz des Kunden zu GlobalVision anfallen oder umgekehrt, liegen in der Verantwortung des Kunden.

4.7 Reparatur oder Ersatz. Nach Ermessen von GlobalVision werden die defekten Geräte oder Komponenten entweder repariert oder ersetzt, ohne dass dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen. Alle Ersatzhardware oder Komponenten der Hardware können nach Ermessen von GlobalVision neu oder überholt sein und es kann sich um dasselbe Modell oder ein anderes Modell ähnlicher Art und Qualität handeln. GlobalVision wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um jegliche Hardware oder Komponententeile gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen zu reparieren oder zu ersetzen.

4.8 Ausgeliehene Hardware. Für den Fall, dass der Kunde seine Hardware zur Reparatur oder zum Austausch an GlobalVision sendet und verlangt, dass GlobalVision während dieses Zeitraums Hardware ausleiht, leiht GlobalVision dem Kunden Hardware ohne zusätzliche Kosten. GlobalVision übernimmt keine Garantien für die Verfügbarkeit, Qualität oder das Modell der geliehenen Hardware. Diese Hardware wird von GlobalVision nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ zur Verfügung gestellt. Ungeachtet des Vorstehenden leiht GlobalVision Hardware nur für den Fall, dass der Kunde sein gesamtes Hardwareprodukt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet und nicht nur eine Komponente davon. Der Kunde muss die geliehene Hardware in ihrem ursprünglichen Zustand an GlobalVision zurückgeben, mit Ausnahme von normalem Verschleiß. Der Kunde ist für jeden Verlust oder jede Beschädigung der geliehenen Hardware oder eines Teils davon ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde sie in Besitz nimmt, bis sie wieder in den Besitz von GlobalVision übergeht, verantwortlich. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung der geliehenen Hardware oder eines Teils davon hat der Kunde GlobalVision den Wiederbeschaffungswert derselben zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich, GlobalVision unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die geliehene Hardware oder ein Teil davon verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird. Nach Erhalt der reparierten oder ersetzten Hardware ist der Kunde dafür verantwortlich, die geliehene Hardware sicher in der Originalverpackung und auf derselben von GlobalVision bereitgestellten Palette zu verpacken und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rücksendeanweisungen von GlobalVision an GlobalVision zurückzusenden. Alle Transportgebühren, Frachtkosten, Zölle und sonstigen Gebühren, die für den Transport von geliehener Hardware vom Geschäftssitz des Kunden zu GlobalVision erforderlich sind oder umgekehrt, gehen zu Lasten des Kunden.

4,9 Kundendaten und andere Informationen. GlobalVision ist nicht verantwortlich für die Aufrechterhaltung oder den Schutz von Konfigurationseinstellungen oder Daten, die sich auf der zurückgesandten Hardware oder deren Komponenten befinden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Daten zu sichern, bevor er Hardware oder Komponenten davon an GlobalVision zurücksendet. GlobalVision ist nicht verantwortlich für verlorene oder beschädigte Daten. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, vertrauliche, urheberrechtlich geschützte oder persönliche Informationen von der Hardware zu entfernen, bevor er sie an GlobalVision zurückgibt.

4,10 Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde die defekte und/oder geliehene Hardware oder deren Komponenten nicht innerhalb der in den Abschnitten 4.5 und/oder 4.7 oben genannten Frist an GlobalVision zurückgeben, ist der Kunde für die vollen Kosten dieser Hardware oder Komponente (en) verantwortlich, einschließlich aller anfallenden Gebühren und Steuern jeglicher Art.

4,11 Titel und Verlustrisiko. Das Eigentum an Ersatzhardware oder deren Komponenten, die dem Kunden von GlobalVision zur Verfügung gestellt werden, und das Verlustrisiko im Zusammenhang mit der Ersatzhardware oder den Ersatzkomponenten gehen mit dem Versand dieser Hardware oder Komponententeile an den Kunden auf den Kunden über. Das Eigentum an der ersetzten Hardware oder deren Komponenten geht auf GlobalVision über, sobald GlobalVision diese erhalten hat.

5. AUSSCHLÜSSE

5.1 Ausschlüsse von der Hardwaregarantie. Diese Hardwaregarantie gilt nicht für:

(i) Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jedes Betriebssystem und jede Software, die in der Hardware installiert oder eingebettet ist;

(ii) jegliche Hardware, die nicht von GlobalVision gekauft wurde, es sei denn, GlobalVision hat schriftlich etwas anderes vereinbart;

(iii) Teile, Komponenten oder Peripheriegeräte Dritter, die der Hardware von jemand anderem als GlobalVision hinzugefügt wurden, einschließlich Schäden, die durch solche Ergänzungen verursacht werden;

(iv) Schäden verursacht durch:

(a) Nutzung der Hardware durch den Kunden, die nicht der Dokumentation entspricht;

(b) Missbrauch, Unfall, ungewöhnliche physische, elektrische oder elektromagnetische Beanspruchung, Vernachlässigung, unsachgemäßer Gebrauch, Schwankungen der elektrischen Leistung, die über die in der Dokumentation angegebenen hinausgehen, Ausfall der Klimaanlage oder Feuchtigkeitskontrolle, übermäßiger Staub oder Kontakt mit Witterungseinflüssen, unsachgemäßer Versand, unsachgemäßer Installation, unsachgemäßer Wartung oder jeder andere Missbrauch, Missbrauch oder falsche Handhabung;

(c) Ereignisse höherer Gewalt;

(d) Wartung, die nicht von GlobalVision autorisiert wurde; oder

(e) jedes Versäumnis des Kunden, vorbeugende Wartungsarbeiten durchzuführen;

(v) jegliche Hardware, die ohne die schriftliche Genehmigung von GlobalVision geändert wurde, um Funktionen oder Fähigkeiten zu ändern;

(vi) normaler Verschleiß, wie Kratzer, Dellen und zerbrochenes Plastik oder anderes Material;

(vii) Hardware, für die die Zahlung nicht vollständig eingegangen ist;

(viii) jegliche Hardware, die für Beta-, Evaluierungs-, Test- oder Demonstrationszwecke lizenziert ist; oder

(ix) alle angeblichen Mängel, die nicht identifiziert oder reproduziert werden können.

5.2 KEINE GARANTIE. DIE OBEN GENANNTE EINGESCHRÄNKTE HARDWAREGARANTIE IST NULL UND NICHTIG, WENN: (I) DIE HARDWARE VON EINER ANDEREN PERSON ALS GLOBALVISION ODER OHNE DIE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON GLOBALVISION REPARIERT ODER VERÄNDERT WURDE; (II) DIE HARDWARE AUF EINER VIBRIERENDEN OBERFLÄCHE INSTALLIERT WURDE; ODER (III) DIE HARDWARE OHNE DIE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON GLOBALVISION VOM URSPRÜNGLICHEN INSTALLATIONSORT ENTFERNT WURDE.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

6.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER OBEN AUSDRÜCKLICH GENANNTEN BESCHRÄNKTEN HARDWAREGARANTIE UND SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, LEHNEN GLOBALVISION UND SEINE JEWEILIGEN LIEFERANTEN HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GARANTIE ODER BEDINGUNG (I) DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, LEISTUNG, EIGNUNG, NICHTVERLETZUNG, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, NICHTEINMISCHUNG, RICHTIGKEIT VON INFORMATIONSINHALTEN UND GARANTIEN, DIE SICH AUS FOLGENDEN GRÜNDEN ERGEBEN KÖNNEN ABLAUF DES HANDELS, ABLAUF DES LEISTUNG, VERWENDUNG ODER HANDELSPRAXIS; (II) IN BEZUG AUF DIE ERGEBNISSE, DIE MIT DEM PRODUKT ERZIELT WERDEN SOLLEN; ODER (III) DASS DER BETRIEB EINES PRODUKTS UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD. SOWEIT EINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, IST DIESE GARANTIE AUF DIE HIER ANGEGEBENE AUSDRÜCKLICHE HARDWAREGARANTIEZEIT BESCHRÄNKT. GLOBALVISION LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, DIE NICHT IN DIESER HARDWAREGARANTIE ANGEGEBEN SIND. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND DIESE AUSSCHLÜSSE GELTEN AUCH DANN, WENN DIE OBEN DARGELEGTE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

7.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG UND SOFERN IN DIESER HARDWAREGARANTIE NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST, HAFTEN GLOBALVISION ODER EINER SEINER LIEFERANTEN IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN IN IRGENDEINER HÖHE, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILLIGEREN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB GLOBALVISION ODER EINER SEINER LIEFERANTEN BERATEN WURDEN ODER SICH DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IM VORAUS BEWUSST ZU SEIN, FÜR ALLE: (I) VERLUST, BESCHÄDIGUNG ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; (II) UNTERBRECHUNG ODER VERLUST DES GESCHÄFTSBETRIEBS; (III) VERLUST DES RUFS ODER DES FIRMENWERTS; (IV) FEHLER, DEFEKTE, VERZÖGERUNGEN ODER UNFÄHIGKEIT, DIE HARDWARE ZU VERWENDEN; (V) UNFÄHIGKEIT, EIN BEABSICHTIGTES ERGEBNIS ZU ERZIELEN; (VI) ANSPRÜCHE DRITTER GEGEN DEN KUNDEN WEGEN NICHT VERFÜGBARER PRODUKTE ODER WEGEN SACHSCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT DER HARDWARE ERGEBEN; ODER (VII) INDIREKT, BESONDERE, STRAFBARE, ZUFÄLLIGE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, ENTGANGENE GESCHÄFTE, VERLORENE DATEN ODER NICHTERFÜLLUNG DER ERWARTETEN EINSPARUNGEN).

7.2 HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON GLOBALVISION UND SEINEN JEWEILIGEN LIEFERANTEN AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER HARDWARE-GARANTIE, OB DIREKT ODER INDIREKT, NACH EINER RECHTSTHEORIE ODER BILLIGKEITSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, GARANTIE, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE FÜR DIE SPEZIFISCHE HARDWARE ODER KOMPONENTE DAVON BEZAHLT HAT, DIE GEGENSTAND EINES ANSPRUCHS IST. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT KUMULATIV UND NICHT PRO VORFALL.

8. ALLGEMEIN

8.1 Übertragung. Die Hardwaregarantie erstreckt sich nur auf den ursprünglichen Käufer der Hardware und kann erlöschen, falls das Eigentum an der Hardware ohne die schriftliche Zustimmung von GlobalVision übertragen wird.

8.2 Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Hardwaregarantie und alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Hardwaregarantie ergeben, unterliegen den Gesetzen der Provinz Quebec oder anderen Gesetzen, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurden, und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Hardwaregarantie ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten des Gerichtsbezirks von Montreal, Provinz Quebec, Kanada, oder vor den Gerichten in einer anderen Gerichtsbarkeit, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurde, einzuleiten, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen Klagen, Klagen oder Verfahren. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich von dieser Hardwaregarantie ausgeschlossen und gilt nicht für sie.

8.3 Auswirkung eines Fehlers oder einer Verzögerung. GlobalVision ist nicht verantwortlich oder haftbar, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von: (i) der eigenen Verzögerung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dieser Hardwaregarantie durch den Kunden verhindert oder verzögert wird; oder (ii) Ereignisse höherer Gewalt.

8.4 Abtrennbarkeit. Wenn eine Bestimmung für illegal oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird die Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt oder beeinträchtigt.

8,5 Konflikt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Rahmenvertrags und den Bedingungen dieser Hardwaregarantie haben die Bedingungen dieser Hardwaregarantie Vorrang.

Um vor dem 19. Juli 2022 auf die Hardwaregarantie zuzugreifen, finden Sie die geltenden Bedingungen hier: https://www.globalvision.co/hardware-warranty-archive/

Letzte Aktualisierung: 10.11.2022

Diese GVE Hardwaregarantie (“Hardware-Garantie“) ist zwischen GVE Global Vision Inc. (“Weltweite Vision“) und Kunde. GlobalVision und Kunde werden im Folgenden zusammenfassend als“ bezeichnetParteien“ oder einzeln als“Partei“.

DURCH DEN KAUF UND DIE VERWENDUNG VON GLOBALVISION-GERÄTEN BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIE BEDINGUNGEN DIESER HARDWAREGARANTIE GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN SIE GEBUNDEN ZU SEIN.

1. DEFINITIONEN

1,1“Kunde„bezeichnet die Einzelperson, Gesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, Joint Venture, Regierungsbehörde, Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Treuhand, Verein oder andere juristische Person, die einen Rahmenvertrag mit GlobalVision abgeschlossen hat.

1,2“Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anleitungen, Materialien und andere Dokumentationen, ob in gedruckter, elektronischer oder anderer Form, die GlobalVision dem Kunden zusammen mit der Hardware zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt, in der von Zeit zu Zeit von GlobalVision aktualisierten Fassung.

1,3“Erweiterte Hardwaregarantie“ hat die in Abschnitt 3.2 dargelegte Bedeutung.

1,4“Verlängerte Hardware-Garantiezeit“ hat die in Abschnitt 3.2 dargelegte Bedeutung.

1,5“Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet alle Handlungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt; Pandemien; Flut, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosion; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden; Kriegshandlungen, Terrorismus, Feindseligkeiten, Sabotage, Invasion, Aufruhr oder andere zivile Unruhen; behördliche Beschränkungen (einschließlich der Aufhebung von Exportlizenzen), Embargos oder Blockaden geltende Schäden; oder nationaler oder regionaler Notfall.

1,6“Weltweite Vision“ hat die in der Präambel dieser Hardwaregarantie dargelegte Bedeutung.

1,7“Hardware“ bezeichnet einen Scanner (mit oder ohne Computer, Monitor, Tisch und/oder Ständer), der bei GlobalVision gekauft wurde und für den diese Hardwaregarantie gilt.

1,8“Öffnungszeiten des Hardware-Supports“ bedeutet Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr EST, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada.

1,9“Hardwaresupportdienste“ bezeichnet alle Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Hardwaregarantie zur Behebung von Hardwarefehlern erbracht werden.

1,10“Hardware-Garantie„bedeutet diese GVE-Hardwaregarantie.

1,11“Hardware-Garantiezeitraum“ hat die in Abschnitt 3.1 dargelegte Bedeutung.

1,12“Rahmenvertrag“ bezeichnet eine Softwarelizenzvereinbarung, eine Software-as-a-Service (SaaS) -Vereinbarung, allgemeine Geschäftsbedingungen oder jede andere geltende Vereinbarung, die von den Parteien geschlossen wurde.

1,13“Formular bestellen“ bezeichnet das von GlobalVision ausgestellte und von den Parteien unterzeichnete Bestellformular für die Hardware, das Informationen über Hardware, Dienstleistungen, Gebühren und andere Informationen enthält, die für die Lieferung solcher Artikel an den Kunden erforderlich sind.

1,14“Partei“ (und der Begriff“Parteien“) hat die in der Präambel dieser Hardwaregarantie dargelegte Bedeutung.

1,15“Super-Nutzer“ bezeichnet die Person (en), die der Kunde als Ansprechpartner für die Erstellung von Support-Tickets im Rahmen dieser Hardwaregarantie ausgewählt hat.

2. ÄNDERUNG DER HARDWARE-GARANTIE

2.1 Änderungen. GlobalVision behält sich das Recht vor, diese Hardwaregarantie nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern, und solche Änderungen werden sofort nach der Veröffentlichung der überarbeiteten Hardwaregarantie auf der GlobalVision-Website wirksam. Die Nutzung der Hardware durch den Kunden nach diesen Änderungen gilt als Annahme der geänderten Hardwaregarantie durch den Kunden.

3. GARANTIE

3.1 Eingeschränkte Hardware-Garantie. Für ein (1) Jahr nach dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Vertragsbeginn oder, falls im Bestellformular kein Vertragsbeginn angegeben ist, das letzte Datum der Unterzeichnung dieses Bestellformulars (“Hardware-Garantiezeitraum“), garantiert GlobalVision dem Kunden, dass die Hardware bei normalem Gebrauch und Service frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.

3.2 Erweiterte Hardwaregarantie. Beim Kauf der Hardware hat der Kunde die Möglichkeit, eine erweiterte Hardwaregarantie zu erwerben (“Erweiterte Hardwaregarantie“), die mit dem Ablauf der oben genannten Hardwaregarantiezeit beginnt. Die erweiterte Hardwaregarantie hat eine Laufzeit von zwei (2) Jahren (“Verlängerte Hardware-Garantiezeit“). Zur Klarstellung: Die erweiterte Hardwaregarantie gilt für eine (1) Hardware. Falls der Kunde mehr als eine Hardware kauft, muss für jede weitere Hardware eine erweiterte Hardwaregarantie erworben werden. Die Gebühren für die erweiterte Hardwaregarantie werden gemäß den im Rahmenvertrag und im Bestellformular festgelegten Bedingungen in Rechnung gestellt. Die erweiterte Hardwaregarantie ist nicht verlängerbar und läuft am Ende des Zweijahreszeitraums ab. Nach Ablauf der erweiterten Hardwaregarantie hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Hardwaresupportdienste.

3.3 Abhilfe. Wenn GlobalVision während des Hardware-Garantiezeitraums oder gegebenenfalls des erweiterten Hardware-Garantiezeitraums schriftlich über eine Verletzung der in Abschnitt 3.1 oben genannten Garantie informiert wird, besteht die gesamte Haftung von GlobalVision und das einzige Rechtsmittel des Kunden darin, die Hardware innerhalb einer angemessenen Frist gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie zu reparieren oder auszutauschen. Für jede Hardware, die im Rahmen dieser Hardwaregarantie als Ersatz bereitgestellt wird, gilt eine Garantie für den Rest (i) der ursprünglichen Hardwaregarantiezeit; oder (ii) der erweiterten Hardwaregarantiezeit, falls zutreffend.

3.4 Nicht mehr angebotene Hardware. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann der Kunde keine Hardwaresupportdienste für nicht mehr erhältliche Geräte in Anspruch nehmen. In der folgenden Tabelle sind die Geräte aufgeführt, die zum Zeitpunkt der letzten Änderung dieser Hardwaregarantie nicht mehr erhältlich sind:

TYPE SIZE SCANNER MODEL
A0/A1 (Large Format Roll) – camera based 54” Roll – 1,372 mm Contex HD 5450
A0/A1 (Large Format Roll) – camera based 36” Roll – 914 mm Contex HD 3650
A0/A1 (Large Format Roll) – camera based 36” Roll – 914 mm Contex HD 3630
A2 (Flatbed) 18” x 24” (457 mm x 610 mm) Contex Flex50i
A2 (Flatbed) 18” x 24” (457 mm x 610 mm) Contex HD iFlex
A3 (Flatbed) 12.2” x 17.2” (310 mm x 437 mm) Epson Expression 11000 XL Graphic Arts
A4 (Flatbed) 8.5” X 11.7” (216 mm X 297 mm) Epson Perfection V550
Scan 360 Cylindrical Scanner N/A Global Vision Scan 360 (Cylindrical)
C8 Cylindrical Scanner N/A Global Vision C8 (Cylindrical)
BraillePoint (Braille Measurement) N/A Global Vision BraillePoint (Braille Measurement)

3.5 Keine Verlängerungen. Wenn der Kunde:

(i) Der Kunde, der vor dem 1. Januar 2022 eine Hardwaregarantie erworben hat, ist nicht berechtigt, seine bestehende Hardwaregarantie nach deren Ablauf zu verlängern, und er hat keinen Anspruch mehr auf Hardwaresupportdienste.

(ii) hat der Kunde am oder nach dem 1. Januar 2022 eine Hardwaregarantie gekauft, ist er berechtigt, auf die in Abschnitt 3.2 oben angegebene erweiterte Hardwaregarantie zu einem im jeweiligen Bestellformular angegebenen reduzierten Preis umzustellen. Das Startdatum der neuen erweiterten Hardwaregarantie ist das Datum, an dem GlobalVision die Zahlung der anfallenden Gebühren erhält. Falls der Kunde nicht auf die erweiterte Hardwaregarantie umsteigen möchte, ist dieser Kunde nicht berechtigt, seine bestehende Hardwaregarantie nach deren Ablauf zu verlängern, und er hat keinen Anspruch mehr auf Hardware-Support-Services.

4. HARDWARE-UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

4.1 Erbringung von Dienstleistungen. Hardwaresupportdienste müssen aus der Ferne erbracht werden. Falls der Defekt nicht aus der Ferne behoben werden kann, können Hardware-Support-Services vor Ort erbracht werden, vorbehaltlich der anfallenden Gebühren und aller anderen von GlobalVision mitgeteilten Bedingungen.

4.2 Öffnungszeiten des Hardware-Supports. GlobalVision verpflichtet sich, während der Hardware-Supportzeiten gemäß dieser Hardwaregarantie Hardwaresupportdienste durchzuführen. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten des Hardware-Supports nach eigenem Ermessen zu ändern.

4.3 Tickets für den Support. Auf schriftliche Anfrage von GlobalVision benennt der Kunde bis zu vier (4) Superuser und gibt Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an, über die die Superuser jederzeit kontaktiert werden können. Wenn festgestellt wird, dass die Hardware während des Hardware-Garantiezeitraums oder der erweiterten Hardware-Garantiezeit, falls zutreffend, nicht der Garantie in Abschnitt 3.1 oben entspricht, können der Kunde oder seine Superuser ein Ticket beim Support-Team von GlobalVision eröffnen, indem sie:

(i) Telefonieren unter 1-514-624-4422/1-800-501-0511;

(ii) Versand per E-Mail support@globalvision.co; oder

(iii) Hier klicken: https://www.globalvision.co/support-request/

4.4 Sprache unterstützen. Alle Support-Mitteilungen müssen auf Englisch erfolgen.

4,5 Anweisungen zur Reparatur. Sobald GlobalVision feststellt, dass der Garantieanspruch gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie gültig ist, wird GlobalVision den Kunden kontaktieren, um Reparaturanweisungen für die Hardware bereitzustellen. Wenn GlobalVision feststellt, dass der Garantieanspruch gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie nicht gültig ist, kann GlobalVision dem Kunden möglicherweise Alternativen zum Kundendienst anbieten, sofern hierfür Gebühren anfallen.

4,6 Rückgabe der Hardware. Wenn die Reparaturanweisungen den Mangel nicht beheben, erteilt GlobalVision dem Kunden eine schriftliche Genehmigung, die Hardware zur Reparatur oder zum Austausch zurückzugeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Hardware sicher in der Originalverpackung und auf derselben von GlobalVision bereitgestellten Palette zu verpacken und sie innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rücksendeanweisungen von GlobalVision an GlobalVision zurückzusenden. Alle Transportgebühren, Frachtkosten, Zölle und sonstigen Gebühren, die für den Transport von Hardware vom Geschäftssitz des Kunden zu GlobalVision oder umgekehrt erforderlich sind, liegen in der Verantwortung des Kunden.

4.7 Reparatur oder Ersatz. Nach alleinigem Ermessen von GlobalVision wird die defekte Hardware entweder repariert oder ersetzt, ohne dass dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen. Jeder Ersatz kann nach alleinigem Ermessen von GlobalVision neu oder überholt sein und es kann sich um dasselbe Modell oder ein anderes Modell ähnlicher Art und Qualität handeln. GlobalVision wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um jegliche Hardware gemäß den hier aufgeführten Bedingungen zu reparieren oder zu ersetzen.

4.8 Kundendaten und andere Informationen. GlobalVision ist nicht verantwortlich für die Aufrechterhaltung oder den Schutz von Konfigurationseinstellungen oder Daten, die auf der zurückgesandten Hardware gefunden wurden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Daten zu sichern, bevor er Hardware an GlobalVision zurücksendet. GlobalVision ist nicht verantwortlich für verlorene oder beschädigte Daten. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, vertrauliche, urheberrechtlich geschützte oder persönliche Informationen von der Hardware zu entfernen, bevor er sie an GlobalVision zurückgibt.

4,9 Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde die defekte Hardware nicht innerhalb der in Abschnitt 4.6 oben genannten Frist an GlobalVision zurücksenden, ist der Kunde für die vollen Kosten dieser Hardware verantwortlich, einschließlich aller anfallenden Gebühren und Steuern jeglicher Art.

4,10 Titel und Verlustrisiko. Das Eigentum an jeder Ersatzhardware, die dem Kunden von GlobalVision zur Verfügung gestellt wird, und das Verlustrisiko in Bezug auf die Ersatzhardware gehen mit dem Versand dieser Hardware an den Kunden auf den Kunden über. Das Eigentum an der ersetzten Hardware geht auf GlobalVision über, sobald GlobalVision diese erhalten hat.

5. AUSSCHLÜSSE

5.1 Ausschlüsse von der Hardwaregarantie. Diese Hardwaregarantie gilt nicht für:

(i) Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jedes Betriebssystem und jede Software, die in der Hardware installiert oder eingebettet ist;

(ii) jegliche Hardware, die nicht von GlobalVision gekauft wurde, es sei denn, GlobalVision hat schriftlich etwas anderes vereinbart;

(iii) alle Teile, Komponenten oder Peripheriegeräte, die nicht unter die Definition von Hardware fallen, wie Hüllen, Kalibrierungsblätter, Farbkalibrierungstabellen, Glasplatten, weiße Hintergrundplatten und/oder Leuchtstofflampen;

(iv) Teile, Komponenten oder Peripheriegeräte Dritter, die der Hardware hinzugefügt wurden, einschließlich Schäden, die durch solche Ergänzungen verursacht werden;

(v) Schäden verursacht durch:

(a) Nutzung der Hardware durch den Kunden, die nicht der Dokumentation entspricht;

(b) Missbrauch, Unfall, ungewöhnliche physische, elektrische oder elektromagnetische Beanspruchung, Vernachlässigung, unsachgemäßer Gebrauch, Schwankungen der elektrischen Leistung, die über die in der Dokumentation angegebenen hinausgehen, Ausfall der Klimaanlage oder Feuchtigkeitskontrolle, übermäßiger Staub oder Kontakt mit Witterungseinflüssen, unsachgemäßer Versand, unsachgemäßer Installation, unsachgemäßer Wartung oder jeder andere Missbrauch, Missbrauch oder falsche Handhabung;

(c) Ereignisse höherer Gewalt;

(d) Wartung, die nicht von GlobalVision autorisiert wurde; oder

(e) jedes Versäumnis des Kunden, vorbeugende Wartungsarbeiten durchzuführen;

(vi) jegliche Hardware, die ohne die schriftliche Genehmigung von GlobalVision geändert wurde, um Funktionen oder Fähigkeiten zu ändern;

(vii) normaler Verschleiß, wie Kratzer, Dellen und zerbrochenes Plastik oder anderes Material;

(viii) Hardware, für die die Zahlung nicht vollständig eingegangen ist;

(ix) jegliche Hardware, die für Beta-, Evaluierungs-, Test- oder Demonstrationszwecke lizenziert ist; oder

(x) alle angeblichen Mängel, die nicht identifiziert oder reproduziert werden können.

5.2 KEINE GARANTIE. DIE OBEN GENANNTE HARDWAREGARANTIE ERLISCHT, WENN: (I) DIE HARDWARE VON EINER ANDEREN PERSON ALS GLOBALVISION ODER OHNE DIE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON GLOBALVISION REPARIERT ODER VERÄNDERT WURDE; (II) DIE HARDWARE AUF EINER VIBRIERENDEN OBERFLÄCHE INSTALLIERT WURDE; ODER (III) DIE HARDWARE OHNE DIE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON GLOBALVISION VOM URSPRÜNGLICHEN INSTALLATIONSORT ENTFERNT WURDE.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

6.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER OBEN AUSDRÜCKLICH GENANNTEN HARDWAREGARANTIE UND SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, LEHNEN GLOBALVISION UND SEINE JEWEILIGEN LIEFERANTEN HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GARANTIE ODER BEDINGUNG (I) DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, LEISTUNG, EIGNUNG, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, NICHTEINMISCHUNG, RICHTIGKEIT VON INFORMATIONSINHALTEN UND GARANTIEN, DIE SICH AUS DER NATUR ERGEBEN KÖNNEN UMGANG, LEISTUNGSABLAUF, VERWENDUNG ODER HANDELSPRAXIS; (II) IN BEZUG AUF DIE ERGEBNISSE, DIE MIT DEM PRODUKT ERZIELT WERDEN SOLLEN; ODER (III) DASS DER BETRIEB EINES PRODUKTS UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI SEIN WIRD. SOWEIT EINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, IST DIESE GARANTIE AUF DIE HIER ANGEGEBENE AUSDRÜCKLICHE HARDWAREGARANTIEZEIT ODER DIE ERWEITERTE HARDWAREGARANTIEZEIT (FALLS ZUTREFFEND) BEGRENZT. GLOBALVISION LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, DIE NICHT IN DIESER HARDWAREGARANTIE ANGEGEBEN SIND. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND DIESE AUSSCHLÜSSE GELTEN AUCH DANN, WENN DIE OBEN DARGELEGTE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

7.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG UND SOFERN IN DIESER HARDWAREGARANTIE NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST, HAFTET GLOBALVISION ODER EINER SEINER LIEFERANTEN IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN IN BELIEBIGER HÖHE, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILLIGEREN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB GLOBALVISION ODER EINER SEINER LIEFERANTEN BERATEN WURDEN ODER NICHT ODER NICHT, ODER WAREN SICH DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IM VORAUS BEWUSST, FÜR FOLGENDES: (I) VERLUST, BESCHÄDIGUNG ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; (II) UNTERBRECHUNG ODER VERLUST DES GESCHÄFTSBETRIEBS; (III) VERLUST DES RUFS ODER DES GUTEN WILLENS; (IV) FEHLER, DEFEKTE, VERZÖGERUNGEN ODER UNFÄHIGKEIT, DIE HARDWARE ZU VERWENDEN; (V) UNFÄHIGKEIT, EIN BEABSICHTIGTES ERGEBNIS ZU ERZIELEN; (VI) ANSPRÜCHE DRITTER GEGEN DEN KUNDEN WEGEN NICHT VERFÜGBARER PRODUKTE ODER WEGEN SACHSCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER UNFÄHIGKEIT DER HARDWARE ERGEBEN; ODER (VII)) INDIREKTE, BESONDERE, STRAFBARE, ZUFÄLLIGE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, ENTGANGENE GESCHÄFTE, VERLORENE DATEN ODER NICHTERFÜLLUNG DER ERWARTETEN EINSPARUNGEN).

7.2 HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON GLOBALVISION UND SEINEN JEWEILIGEN LIEFERANTEN IM RAHMEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER HARDWAREGARANTIE, OB DIREKT ODER INDIREKT, NACH EINER RECHTSTHEORIE ODER BILLIGKEITSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, GARANTIE, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE FÜR DIE SPEZIFISCHE HARDWARE BEZAHLT HAT, DIE GEGENSTAND EINES ANSPRUCHS IST. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT KUMULATIV UND NICHT PRO VORFALL.

8. ALLGEMEIN

8.1 Übertragung. Die Hardwaregarantie erstreckt sich nur auf den ursprünglichen Käufer der Hardware und kann erlöschen, falls das Eigentum an der Hardware ohne die schriftliche Zustimmung von GlobalVision übertragen wird.

8.2 Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Hardwaregarantie und alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Hardwaregarantie ergeben, unterliegen den Gesetzen der Provinz Quebec oder anderen Gesetzen, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurden, und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Hardwaregarantie ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten des Gerichtsbezirks von Montreal, Provinz Quebec, Kanada, oder vor den Gerichten in einer anderen Gerichtsbarkeit, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurde, einzuleiten, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen Klagen, Klagen oder Verfahren. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich von dieser Hardwaregarantie ausgeschlossen und gilt nicht für sie.

8.3 Auswirkung eines Fehlers oder einer Verzögerung. GlobalVision ist nicht verantwortlich oder haftbar, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von: (i) der eigenen Verzögerung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dieser Hardwaregarantie durch den Kunden verhindert oder verzögert wird; oder (ii) Ereignisse höherer Gewalt.

8.4 Abtrennbarkeit. Wenn eine Bestimmung für illegal oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird die Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt oder beeinträchtigt.

8,5 Konflikt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Rahmenvertrags und den Bedingungen dieser Hardwaregarantie haben die Bedingungen dieser Hardwaregarantie Vorrang.

Um vor dem 11. Oktober 2022 auf die Hardwaregarantie zuzugreifen, finden Sie die geltenden Bedingungen hier: https://www.globalvision.co/hardware-warranty-archive/